18.04.2020, 12:42
Hallo zusammen,
sicherlich haben wir alle Verständnis dafür, dass die Prüfungsämter wegen der Corona-Pandemie vor unerwarteten Aufgaben stehen. Was man mEn aber immer tun kann, ist sinnvoll kommunizieren, was viele LJPA auch Wochen nach Ausbruch der Pandemie mMn nicht tun.
Nun ergeht es scheinbar vielen Prüflingen (so auch mir) so, dass die (vor vielen Monaten) für den ursprünglichen Klausurmonat angemieteten Kommentare von den Verleihern nichtmehr zur Verfügung gestellt werden können. Durch die Verschiebung der Klausuren sind bei einigen zudem finanzielle Nachteile eingetreten (Hotels müssen für die Klausurtermine teurer neu gebucht werden/eine Nebentätigkeit wurde nicht wie geplant begonnen etc.), sodass der Kauf von 500-600 Euro-teuren Kommentaren wohl schwierig zu realisieren ist. Daher nun meine Frage(n) an Euch:
1. Habt ihr eine Idee, wo man (unabhängig von Ebay etc.) derzeit günstig aktuelle Kommentare kaufen kann?
2. Haben eure LJPA bereits geäußert, wie sie Euch in diesem Punkt eine Hilfestellung geben möchten/können (Leihmöglichkeiten über die Bibliotheken der LG/OLG)?
Ich freue mich über eure Anregungen/Berichte.
Mit besten Grüßen und Wünschen für das Wochenende!
sicherlich haben wir alle Verständnis dafür, dass die Prüfungsämter wegen der Corona-Pandemie vor unerwarteten Aufgaben stehen. Was man mEn aber immer tun kann, ist sinnvoll kommunizieren, was viele LJPA auch Wochen nach Ausbruch der Pandemie mMn nicht tun.
Nun ergeht es scheinbar vielen Prüflingen (so auch mir) so, dass die (vor vielen Monaten) für den ursprünglichen Klausurmonat angemieteten Kommentare von den Verleihern nichtmehr zur Verfügung gestellt werden können. Durch die Verschiebung der Klausuren sind bei einigen zudem finanzielle Nachteile eingetreten (Hotels müssen für die Klausurtermine teurer neu gebucht werden/eine Nebentätigkeit wurde nicht wie geplant begonnen etc.), sodass der Kauf von 500-600 Euro-teuren Kommentaren wohl schwierig zu realisieren ist. Daher nun meine Frage(n) an Euch:
1. Habt ihr eine Idee, wo man (unabhängig von Ebay etc.) derzeit günstig aktuelle Kommentare kaufen kann?
2. Haben eure LJPA bereits geäußert, wie sie Euch in diesem Punkt eine Hilfestellung geben möchten/können (Leihmöglichkeiten über die Bibliotheken der LG/OLG)?
Ich freue mich über eure Anregungen/Berichte.
Mit besten Grüßen und Wünschen für das Wochenende!
Ich kann Dir empfehlen, die aktuellen Auflagen der im Examen benötigten Kommentare beim Anbieter Juristenkoffer.de zu mieten. Alle Infos zum Mietangebot findest Du hier:
https://www.juristenkoffer.de/
Juristenkoffer.de ist einer der ersten und einer der größten Vermieter von Kommentaren. Bereits seit 2006 vermietet Juristenkoffer.de aktuelle Kommentare an Rechtsreferendare.
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18.04.2020, 13:10
Gibt es wirklich Kommentar-Vermieter, die pandemiebedingt den Vertrag nicht erfüllen? Ziemlich dreist, da ja die Viren auf Papier und Plastik nur wenige Tage lang aktiv sind.
Falls ja, hast du ja einen Anspruch auf SE statt der Leistung aus 280ff. Die Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung würde ich dann geltend machen.
Falls überhaupt Mehrkosten anfallen. Denn die Differenz zwischen Kauf vor den Klausuren und Verkauf direkt danach dürfte ungefähr in der Größenordnung des Mietpreises liegen.
Falls ja, hast du ja einen Anspruch auf SE statt der Leistung aus 280ff. Die Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung würde ich dann geltend machen.
Falls überhaupt Mehrkosten anfallen. Denn die Differenz zwischen Kauf vor den Klausuren und Verkauf direkt danach dürfte ungefähr in der Größenordnung des Mietpreises liegen.
18.04.2020, 13:27
(18.04.2020, 13:10)Gast schrieb: Gibt es wirklich Kommentar-Vermieter, die pandemiebedingt den Vertrag nicht erfüllen? Ziemlich dreist, da ja die Viren auf Papier und Plastik nur wenige Tage lang aktiv sind.
Falls ja, hast du ja einen Anspruch auf SE statt der Leistung aus 280ff. Die Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung würde ich dann geltend machen.
Falls überhaupt Mehrkosten anfallen. Denn die Differenz zwischen Kauf vor den Klausuren und Verkauf direkt danach dürfte ungefähr in der Größenordnung des Mietpreises liegen.
Fixzeit.
18.04.2020, 13:49
Das Geld erhalten wir von unserem Verleiher zurück und man hat sich auch bemüht, Kommentare für den Juni zur Verfügung zu stellen. Das war aber leider nicht für alle Prüflinge möglich.
18.04.2020, 13:55
(18.04.2020, 13:10)Gast schrieb: Gibt es wirklich Kommentar-Vermieter, die pandemiebedingt den Vertrag nicht erfüllen? Ziemlich dreist, da ja die Viren auf Papier und Plastik nur wenige Tage lang aktiv sind.
Falls ja, hast du ja einen Anspruch auf SE statt der Leistung aus 280ff. Die Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung würde ich dann geltend machen.
Falls überhaupt Mehrkosten anfallen. Denn die Differenz zwischen Kauf vor den Klausuren und Verkauf direkt danach dürfte ungefähr in der Größenordnung des Mietpreises liegen.
Es geht um die Fälle, in denen Referendare zB für April die Kommentare gemietet haben und nun aber im Juni schreiben. Dann ist eine Umbuchung nur möglich, wenn und soweit wir für Juni noch Kapazitäten haben. Das hat aber nichts mit Nichterfüllung des Vertrages zu tun...
Wir bei Juristenkoffer hatten vor ein paar Jahren einen Fall, wo in NRW mehrere Klausuren ausgefallen sind und die Referendare die Klausuren im nächsten Monat nachschreiben mussten. Diese zusätzlichen Mietkosten wurden damals vom LJPA NRW bezahlt.
18.04.2020, 13:59
(18.04.2020, 13:49)imRegenstehend schrieb: Das Geld erhalten wir von unserem Verleiher zurück und man hat sich auch bemüht, Kommentare für den Juni zur Verfügung zu stellen. Das war aber leider nicht für alle Prüflinge möglich.
Wenn Ihr einen guten Draht zu Euren Ausbildern bzw. Euren Arbeitgebern der Nebentätigkeit habt, würde ich dort einmal nachfragen, ob von dort Kommentare geliehen werden können. Ansonsten über den örtlichen Referendarsrat an das örtliche LJPA herantreten und von dort auf die Bereitsstellung von Kommentaren hinwirken.
Wichtig ist mE, dass man glaubhaft machen kann, sich selbst rechtzeitig gekümmert und erfolglos bemüht zu haben. Dann sollte man eigentlich Hilfe bekommen.
18.04.2020, 14:04
(18.04.2020, 13:55)admin schrieb:(18.04.2020, 13:10)Gast schrieb: Gibt es wirklich Kommentar-Vermieter, die pandemiebedingt den Vertrag nicht erfüllen? Ziemlich dreist, da ja die Viren auf Papier und Plastik nur wenige Tage lang aktiv sind.
Falls ja, hast du ja einen Anspruch auf SE statt der Leistung aus 280ff. Die Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung würde ich dann geltend machen.
Falls überhaupt Mehrkosten anfallen. Denn die Differenz zwischen Kauf vor den Klausuren und Verkauf direkt danach dürfte ungefähr in der Größenordnung des Mietpreises liegen.
Es geht um die Fälle, in denen Referendare zB für April die Kommentare gemietet haben und nun aber im Juni schreiben. Dann ist eine Umbuchung nur möglich, wenn und soweit wir für Juni noch Kapazitäten haben. Das hat aber nichts mit Nichterfüllung des Vertrages zu tun...
Wir bei Juristenkoffer hatten vor ein paar Jahren einen Fall, wo in NRW mehrere Klausuren ausgefallen sind und die Referendare die Klausuren im nächsten Monat nachschreiben mussten. Diese zusätzlichen Mietkosten wurden damals vom LJPA NRW bezahlt.
Ach ja: Und uns gegenüber wurde bei einem Telefonat mit dem GPA geäußert, dass man bei der Erstattung von Mehrkosten für die Referendare kulant reagieren würde. Das war aber natürlich nur die Auskunft eines Sachbearbeiters und keine verbindliche Zusage, aber lässt hoffen...
18.04.2020, 18:47
Juristische Fachbuchhandlungen vermieten auch oft Kommentare.
Die dreiste Variante wäre sie zu kaufen, zu verwenden und zurück zu geben. Je nach Händler gibt es ja recht lange Rückgabefristen und beim Online bestellen bliebe die Widerrufsfrist. Wäre mir persönlich aber zu dreist und stressig.
Die dreiste Variante wäre sie zu kaufen, zu verwenden und zurück zu geben. Je nach Händler gibt es ja recht lange Rückgabefristen und beim Online bestellen bliebe die Widerrufsfrist. Wäre mir persönlich aber zu dreist und stressig.
18.04.2020, 21:36
(18.04.2020, 18:47)GastHE schrieb: Juristische Fachbuchhandlungen vermieten auch oft Kommentare.
Die dreiste Variante wäre sie zu kaufen, zu verwenden und zurück zu geben. Je nach Händler gibt es ja recht lange Rückgabefristen und beim Online bestellen bliebe die Widerrufsfrist. Wäre mir persönlich aber zu dreist und stressig.
Widerrufsfrist ist 14 Tage. Das klappt auf keinen Fall.
18.04.2020, 22:07
(18.04.2020, 21:36)Gast schrieb:(18.04.2020, 18:47)GastHE schrieb: Juristische Fachbuchhandlungen vermieten auch oft Kommentare.
Die dreiste Variante wäre sie zu kaufen, zu verwenden und zurück zu geben. Je nach Händler gibt es ja recht lange Rückgabefristen und beim Online bestellen bliebe die Widerrufsfrist. Wäre mir persönlich aber zu dreist und stressig.
Widerrufsfrist ist 14 Tage. Das klappt auf keinen Fall.
Klar, klappt auf den Tag genau. Frist beginnt erst mit Lieferung, nicht mit der Bestellung