27.03.2020, 23:52
Hallo liebes Forum,
da ich leider in Hessen für Mai nur im Nachrückverfahren bin, mache ich mir schon Gedanken darum, mich im Juli erneut zu bewerben.
Nun frage ich mich aber, ob ich die Unterlagen alle erneut einreichen muss? Da der Bewerbungsschluss für Juli schon am 30. April ist, müsste ich ja das benötigte Führungszeugnis zeitnah beantragen.
Kann hier jemand aus Erfahrung berichten?
Vielen Dank und liebe Grüße Lisa
da ich leider in Hessen für Mai nur im Nachrückverfahren bin, mache ich mir schon Gedanken darum, mich im Juli erneut zu bewerben.
Nun frage ich mich aber, ob ich die Unterlagen alle erneut einreichen muss? Da der Bewerbungsschluss für Juli schon am 30. April ist, müsste ich ja das benötigte Führungszeugnis zeitnah beantragen.
Kann hier jemand aus Erfahrung berichten?
Vielen Dank und liebe Grüße Lisa
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
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Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
28.03.2020, 03:54
Hi Lisa,
bei mir war es nicht exakt dieselbe Situation, allerdings auch Hessen.
Ich hatte die Unterlagen (meiner Meinung nach) rechtzeitig eingeworfen, aber das Führungszeugnis erst 2 Tage vor Fristende beantragt. Jedenfalls kam dann ein Schreiben, ich hätte die Bewerbungsfrist versäumt und ich solle kurz mitteilen, ob sie die Bewerbung für den nähsten Termin werten sollen. Das hab ich dann so gehandhabt. Nachreichen musste ich nichts.
Daher wette ich, dass du auch per Dreizeiler auf Juli switchen kannst. Das Führungszeugnis liegt ja schon vor, ich glaube das darf zum Zeitpunkt der Bewerbung auch 3 Monate alt sein, das dürfte ja dann auch passen. Ruf ggf mal an, die Damen im OLG sind sehr nett.
Viel Erfolg :)
bei mir war es nicht exakt dieselbe Situation, allerdings auch Hessen.
Ich hatte die Unterlagen (meiner Meinung nach) rechtzeitig eingeworfen, aber das Führungszeugnis erst 2 Tage vor Fristende beantragt. Jedenfalls kam dann ein Schreiben, ich hätte die Bewerbungsfrist versäumt und ich solle kurz mitteilen, ob sie die Bewerbung für den nähsten Termin werten sollen. Das hab ich dann so gehandhabt. Nachreichen musste ich nichts.
Daher wette ich, dass du auch per Dreizeiler auf Juli switchen kannst. Das Führungszeugnis liegt ja schon vor, ich glaube das darf zum Zeitpunkt der Bewerbung auch 3 Monate alt sein, das dürfte ja dann auch passen. Ruf ggf mal an, die Damen im OLG sind sehr nett.
Viel Erfolg :)
28.03.2020, 10:04
(28.03.2020, 03:54)Gast schrieb: Hi Lisa,
bei mir war es nicht exakt dieselbe Situation, allerdings auch Hessen.
Ich hatte die Unterlagen (meiner Meinung nach) rechtzeitig eingeworfen, aber das Führungszeugnis erst 2 Tage vor Fristende beantragt. Jedenfalls kam dann ein Schreiben, ich hätte die Bewerbungsfrist versäumt und ich solle kurz mitteilen, ob sie die Bewerbung für den nähsten Termin werten sollen. Das hab ich dann so gehandhabt. Nachreichen musste ich nichts.
Daher wette ich, dass du auch per Dreizeiler auf Juli switchen kannst. Das Führungszeugnis liegt ja schon vor, ich glaube das darf zum Zeitpunkt der Bewerbung auch 3 Monate alt sein, das dürfte ja dann auch passen. Ruf ggf mal an, die Damen im OLG sind sehr nett.
Viel Erfolg :)
Wenn dein Führungszeugnis nicht vor Ablauf der Frist da war, waren deine Unterlagen auch nicht "rechtzeitig" da.
28.03.2020, 13:18
(28.03.2020, 03:54)Gast schrieb: Hi Lisa,
bei mir war es nicht exakt dieselbe Situation, allerdings auch Hessen.
Ich hatte die Unterlagen (meiner Meinung nach) rechtzeitig eingeworfen, aber das Führungszeugnis erst 2 Tage vor Fristende beantragt. Jedenfalls kam dann ein Schreiben, ich hätte die Bewerbungsfrist versäumt und ich solle kurz mitteilen, ob sie die Bewerbung für den nähsten Termin werten sollen. Das hab ich dann so gehandhabt. Nachreichen musste ich nichts.
Daher wette ich, dass du auch per Dreizeiler auf Juli switchen kannst. Das Führungszeugnis liegt ja schon vor, ich glaube das darf zum Zeitpunkt der Bewerbung auch 3 Monate alt sein, das dürfte ja dann auch passen. Ruf ggf mal an, die Damen im OLG sind sehr nett.
Viel Erfolg :)
Super, vielen Dank schonmal für deine Antwort! :) Gibt es hier welche, die auch im Nachrückverfahren in Hessen sind/waren und da Genaueres wissen?
LG Lisa
28.03.2020, 13:24
(28.03.2020, 10:04)Gast schrieb: Wenn dein Führungszeugnis nicht vor Ablauf der Frist da war, waren deine Unterlagen auch nicht "rechtzeitig" da.
War klar, dass dich daran wieder einer aufgeilt. Das polizeiliche Führungszeugnis für Behörden wird direkt ans OLG geschickt, man bekommt das nie zu sehen. Daher hat man darauf nur begrenzt Einfluss auf den Zeitpunkt des Eingangs.
Aber darum es ja auch nicht, sondern: es hat zum ursprünglich angepeilten Termin nicht geklappt und die Bewerbung wurde dann unbürokratisch für den Folgetermin akzeptiert, also ohne Rücksendung der Unterlagen etc.