24.03.2020, 17:23
Hi!
Ich habe demnächst den Besuch beim Amtsarzt (Beamtung auf Widerruf) und habe vor ca. 2 Monaten einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen.
Auf dem Anamesebogen wird nach den letzten Krankenhausbehandlungen gefragt...
Muss ich den Abbruch angeben? Kommt der Amtsarzt an diese Info ohne, dass ich es ihm sage bzw. Wie soll er aus dem Nichts wissen bei welchem Arzt er Erkundigungen einholen soll?
Hat jmd Erfahrung? Was würdet ihr tun?
Ich habe demnächst den Besuch beim Amtsarzt (Beamtung auf Widerruf) und habe vor ca. 2 Monaten einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen.
Auf dem Anamesebogen wird nach den letzten Krankenhausbehandlungen gefragt...
Muss ich den Abbruch angeben? Kommt der Amtsarzt an diese Info ohne, dass ich es ihm sage bzw. Wie soll er aus dem Nichts wissen bei welchem Arzt er Erkundigungen einholen soll?
Hat jmd Erfahrung? Was würdet ihr tun?
24.03.2020, 17:44
Ich würde es auf jeden Fall angeben - das steht einer Einstellung nicht entgegen, eine falsche Antwort kann später erhebliche Folgen haben - Behandlungen werden auf jeden Fall beim Arzt in der Behandlungsdokumentation, Krankenkasse etc. gespeichert und es kann immer blöde Zufälle geben, Erwähnung in einem Arztbrief bei Folgebehandlung etc.
07.04.2020, 19:21
Wahrscheinlich muss man das angeben. M.E. wäre das wieder ein Punkt, den der Gesetzgeber (oder wenigstens die Administrative) mal regeln sollte. Auf dem Papier werden Frauen damit (einmal mehr) schlechter gestellt.
11.04.2020, 23:49
Wenn es nicht zu einer Nichtverbeamtung führen kann, wie kann es dann schlimme Folgen haben, wenn es doch rauskommt?
Ansonsten bin ich immer Team "Sag dem Amtsarzt alles" aber bei so etwas höchst intimen... Weiß nicht.
Ansonsten bin ich immer Team "Sag dem Amtsarzt alles" aber bei so etwas höchst intimen... Weiß nicht.
13.04.2020, 09:57
Es kommt bei einer späteren Anfechtung nicht darauf an, ob dies für die gesundheitliche Eignung eine Rolle gespielt hätte, es genügt schon die Täuschung an sich, die Rechtsprechung legt dort sehr strenge Maßstäbe an. Außerdem sind Schwangerschaftsabbrüche recht häufig, sodass die Fragestellerin nicht die Erste wäre, die so etwas angibt.
So würde ich meinen Berufsstart nicht beginnen wollen... Die Fragebögen sind höchst weitreichend!
So würde ich meinen Berufsstart nicht beginnen wollen... Die Fragebögen sind höchst weitreichend!
13.04.2020, 19:50
ich habe es damals auch nicht angegeben. Nach summarischer Prüfung bin ich zur Rechtsauffassung gekommen, dass sich das Interesse des Dienstherrn (Gesundheitszustand) lediglich auf medizinisch notwendige Maßnahmen beschränken kann. Da mein Abbruch nicht medizinisch indiziert war, kann er keine geeignete Entscheidungsgrundlage sein um meine Gesundheit zu überprüfen. Ich habe auch nicht angegeben, ob ich geimpft oder bei der medizinischen zahnreinigung war. Ihr könnt mich jetzt gerne verurteilen :P
13.04.2020, 21:10
Das mag sein. Hier geht es aber um eine RisikoBeurteilung. Und für mich ist das, nämlich ein signifikant hohes Risiko, die Anfechtung der Ernennung und die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis –gegenüber der Tatsache, dass ich etwas nicht angeben mag, weil es unangenehm ist, in Ansehung der Folgen doch eher so, dass ich es dann lieber vollständig angebe. Es ist insoweit in dem Fragebogen ausdrücklich von Behandlungen die Rede - Was sehr weitreichend ist.
13.04.2020, 21:17
Und wenn man ein Resümee der Rechtsprechung zieht kann das Ergebnis eigentlich nur heißen: alles, und im Zweifel zu viel, angeben! Zwar ist die Eintrittswahrscheinlichkeit des Schaden gering, die Schadenshöhe aber immens
19.04.2020, 15:33
(13.04.2020, 21:17)GastRLP schrieb: Und wenn man ein Resümee der Rechtsprechung zieht kann das Ergebnis eigentlich nur heißen: alles, und im Zweifel zu viel, angeben! Zwar ist die Eintrittswahrscheinlichkeit des Schaden gering, die Schadenshöhe aber immens
Welche Rspr. meinst du?
Eigentlich ist es so, dass nur dann eine Täuschung vorliegt, wenn bei Kenntnis nicht eingestellt worden wäre.
Wäre eine medizinisch nicht indizierte Abtreibung die ausgeheilt ist, ein Grund nicht einzustellen? Keine Ahnung.
Siehe:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 27. Januar 2016 – 3 ZB 15.2401
Allerdings würde ich es letztendlich einfach angeben. Es wird ja vertraulich behandelt.
20.04.2020, 10:27
Sehe gerade, dass dieser Thread wohl besser passt:
Ich habe diesen Fragebogen vor mir liegen und die fragen ja wirklich nach kleinsten Kleinigkeiten. Habt ihr euch von eurer Krankenkasse oder eurem Hausarzt Kopien der Akte angefordert um den genau auszufüllen? Ich kann mich ehrlich gesagt nicht mehr genau an jede Blasenentzündung usw erinnern..
Ich habe diesen Fragebogen vor mir liegen und die fragen ja wirklich nach kleinsten Kleinigkeiten. Habt ihr euch von eurer Krankenkasse oder eurem Hausarzt Kopien der Akte angefordert um den genau auszufüllen? Ich kann mich ehrlich gesagt nicht mehr genau an jede Blasenentzündung usw erinnern..