23.06.2020, 16:50
Hallo,
Ich habe eine Frage zur Nebentätigkeit während des refs in Sachsen. Wie viel darf man dazu verdienen, ohne dass die Beihilfe gekürzt wird? Ich werde aus dem Wortlaut des § 74 SächsBesG nicht ganz schlau und finde keine aktuellen Informationen. Heißt es, dass die Beihilfe um das gekürzt wird, was man dazu verdient?
Ich habe eine Frage zur Nebentätigkeit während des refs in Sachsen. Wie viel darf man dazu verdienen, ohne dass die Beihilfe gekürzt wird? Ich werde aus dem Wortlaut des § 74 SächsBesG nicht ganz schlau und finde keine aktuellen Informationen. Heißt es, dass die Beihilfe um das gekürzt wird, was man dazu verdient?
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
24.06.2020, 19:45
Eher ab dem doppelten oder