12.02.2020, 16:01
(12.02.2020, 15:44)GastHE schrieb: Ich weiß gar nicht, warum man hier direkt so biestig werden muss!
Es ist ja wohl nicht unüblich, dass man sich nach dem 2. Examen arbeitssuchend meldet und dennoch nach der Mündlichen erst einmal in den Urlaub fahren möchte. Das macht doch nun wirklich ein Großteil so!
Zur Sache selbst kann ich leider nichts beitragen. Deine Meldung musst du ja schon vor der Mündlichen einreichen und nur das konkrete Datum der mündlichen Prüfung nachreichen. Vielleicht gibt es hier ja schon einen Termin für ein Erstgespräch. Wie flott das sonst geht, weiß ich nicht. Hängt denke ich auch vom Amt und Bearbeiter ab. Grundsätzlich müsstest du dir deinen Urlaub aber eigentlich genehmigen lassen.
Hallo,
erstmal für deine NETTE Antwort!
Also ich hab es auch so gemacht wie du es beschrieben hast. Ich hab auch einen Termin bekommen. Der ist allerdings nur für die Arbeitslosenmeldung. Bin mir nicht sicher ob da auch wirklich ein Gespräch stattfindet. Naja mal gucken.
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ALG I und Urlaub nach der Mündlichen - von fastfertig - 12.02.2020, 14:26
RE: ALG I und Urlaub nach der Mündlichen - von Gast - 12.02.2020, 14:40
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