11.02.2020, 00:31
Hallo zusammen! Ich habe gehört, dass einige Bundesländer mittlerweile wieder den SP aus der Gesamtnote herausrechnen - stimmt das?
LG
LG
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
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Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
11.02.2020, 09:32
Ich weiß nicht, ob das mit „rausrechnen“ gemeint ist, aber in NRW wird die Staatsnote auf dem Zeugnis getrennt ausgewiesen.
11.02.2020, 10:12
gibts dafür ne Rechtsgrundlage? Nein. Die dürfen gar nichts rausrechnen.
11.02.2020, 10:24
Nein stimmt nicht und rechnen werden die sicherlich auch nicht, stehen ja beide Noten auf dem Gesamtzeugnis.
11.02.2020, 15:26
Zumindest in NRW wird nix rausgerechnet und das erste Examen spielt ohnehin keine große Rolle.
11.02.2020, 16:59
(11.02.2020, 09:32)Thomas schrieb: Ich weiß nicht, ob das mit „rausrechnen“ gemeint ist, aber in NRW wird die Staatsnote auf dem Zeugnis getrennt ausgewiesen.
Mit "rausrechnen" ist in der Regel gemeint, dass die Gesamtnote im Ersten (also Staatsteil plus Schwerpunkt) von Arbeitgebern nicht beachtet würde und stattdessen einzig der Staatsteil zähle.
Das ist in der Pauschalität natürlich Quatsch, schließlich ist der Schwerpunkt offiziell Teil des Examens.
Was vorkommen kann, ist, dass bei einer auffälligen Diskrepanz zwischen Staatsteil und Schwerpunkt (Schwerpunkt über 4 Punkte besser als der Staatsteil) sicherlich genauer nachgehakt wird, wobei das primär bei Jobs in der freien Wirtschaft von Bedeutung ist. Bei den allermeisten Absolventen hingegen, so zumindest nach meiner Erfahrung, ist der Schwerpunkt sowieso nicht signifikant besser als der Staatsteil, deswegen wird da auch nichts kritisch beäugt.
Ansonsten gilt das oben Gesagte: Das zweite Examen spielt eine deutlich größere Rolle als das erste.
12.02.2020, 13:52
Nein es zählt die Gesamtnote.