22.07.2026, 00:29
Hey :) weiß hier jemand, wie das ist, wenn mal als Volljurist einen LL.M. Studiengang (Vollzeit) in Deutschland aufnimmt und sich nebenher etwas dazuverdienen (als wissenschaftlicher Mitarbeiter) möchte? Das Werkstudentenprivileg muss in dieser Konstellation mit abgeschlossener Berufsausbildung ja entfallen bzw. wird nicht wieder "aufleben" oder?
Sehen Arbeitgeber diese Konstellation ungerne oder ist sie ihnen gleichgültig?
Danke Euch im Voraus :)
Sehen Arbeitgeber diese Konstellation ungerne oder ist sie ihnen gleichgültig?
Danke Euch im Voraus :)









