Vor 5 Stunden
Hey was wurde heute abgefragt? Wie findet ihr bisher den Durchgang?
Vor 2 Stunden
(Vor 5 Stunden)Ref‘inNRW schrieb: Hey was wurde heute abgefragt? Wie findet ihr bisher den Durchgang?
Hessen, Arbeitsrecht, Kündigungsschutzklage, insb. Verdachtskündigung. Finde den Durchgang sehr schwer, die Klausuren mit Details überladen, insb. am Freitag. Zwar erkennbare Schwerpunkte, aber zugleich zahllose weitere Themen, die man mal kürzer, mal länger ansprechen müsste. Kein Vergleich mit den allermeisten Übungsklausuren. Hab Klausuren aus dem Speyer-Kurs, die ausdrücklich auf 8h ausgelegt sind, um möglichst viele Themen abzudecken, und die sind weniger überladen als die Klausuren der letzten Tage.
Dazu waren es recht exotische Klausuren, zumindest in der jeweiligen Einkleidung. § 731 gestern war gar kein Spaß, auch weil die Kommentierung im Putzo ständig wirkte, als steht da das Gegenteil von dem, was man in der Klausur machen müsste. Furchtbare Kommentierung. Dass man dann im JPA Hessen meint, man müsste vollgestopfte Klausuren - wie die von Freitag - noch um einen weiteren Sachverhalt ergänzen, passt ins Bild.
Ich würde ja wirklich gerne mal jemandem über die Schulter schauen, der die Tipps in den Skripten oder Lehrbüchern beherzigt, den Sachverhalt mehrfach gründlich zu lesen und sodann die Akte auf 20 verschiedenen Notizzetteln zu exzerpieren und dann eine vollständige Klausur abzugeben. Nicht minder absurd wirkt der Tipp eines älteren Aufsatzes, man möge sich doch mit Schere und Klebstoff behelfen, um Fehler beim Exzerpieren der Akte zu korrigieren.
Bin frustriert, wie man vielleicht merkt. Tief drin weiß ich schon, bei wem die Schuld zu suchen ist
Vor 1 Stunde
(Vor 5 Stunden)Ref‘inNRW schrieb: Hey was wurde heute abgefragt? Wie findet ihr bisher den Durchgang?NRW: Prüfung der möglichen Verteidigung gegen eine Klage zweier Söhne als Alleinerben des Erblassers, dem Lebensgefährten der Mandantin. Dieser räumte ihr ein Wohnrecht im Wege des Nießbrauchs ein. Zudem übernahm sie zahlreiche Kosten für Umbauten etc. sowie den Kauf einer Photovoltaik-Anlage nach ihrem Vortrag, was als Darlehen zwischen ihr und dem Erblasser vereinbart worden sein soll. Die Kläger begehrten Feststellung, dass der Mandantin ein Anspruch aus dem Darlehensvertrag, einem abstrakten Schuldanerkenntnis aus einer abgedruckten Urkunde, sowie einer ebenfalls darin befindlichen SGrundschuld nicht zusteht. Zudem begehrten sie die Verpflichtung zur Abgabe einer Bewilligung zur Löschung der Grundschuld sowie mit dem Antrag zu drei, dass auch kein Anspruch aus einem zweiten Darlehen besteht und die Feststellung, dass sie Eigentümer der Fotovoltaik Anlage iSe Gesamthandseigentums haben. Die Kläger brachten ein Zitat vor, indem der Erblasser an drohte, dass die Söhne keinen Pflichtteil mehr haben würden und behaupteten, dass die Bestellung der Grundschuld treuwidrig sei und nur dem Schaden und der Schilderung des Nachlasses gedient habe. Zudem machte die Mandantin außergerichtlich einen Anspruch auf über Eignung der Fotovoltaik Anlage geltend, Den sie nunmehr aber nicht mehr verfolgen wollte. Insoweit trugen die Kläger vor, dass es zwar ein Vermächtnis gäbe, nachdem alle Gegenstände innerhalb und außerhalb des Hauses der Mandantin im Rahmen eines Vermächtnis zustehen sollten, die Übereignung wollte die Mandantin jedoch nunmehr nicht mehr. Gleichwohl wollte sie ihre eigenen Darlehensansprüche durchsetzen.









