25.01.2020, 14:47
Hi zusammen.
In der Vorbereitung auf meinen Aktenvortrag bin ich auf ein Protokoll gestoßen, in dem ein Prüfling folgendes berichtet:
Ihm und seinen Mitstreitern sei im Rahmen der Besprechung des Aktenvortrags aus Gerichtssicht nach der Prüfung gesagt worden, dass
1. auch Rechtsansichten in den Sachbericht gehören (also auch, wenn Tatschen streitig sind)
2. in der Prozessgeschichte nicht nur eine erfolgte Beweisaufnahme angesprochen, sondern auch schon dort deren Ergebnis mitgeteilt werden solle
3. in der rechtlichen Würdigung auch bei Vorliegen einer anspruchsbegründenden Norm dennoch - auch letztlich nicht gegebene - andere AGLs geprüft werden sollen.
Das Fehlen dieser Punkte sei bei allen negativ berücksichtigt worden.
Kann von euch jemand was dazu sagen?
In der Vorbereitung auf meinen Aktenvortrag bin ich auf ein Protokoll gestoßen, in dem ein Prüfling folgendes berichtet:
Ihm und seinen Mitstreitern sei im Rahmen der Besprechung des Aktenvortrags aus Gerichtssicht nach der Prüfung gesagt worden, dass
1. auch Rechtsansichten in den Sachbericht gehören (also auch, wenn Tatschen streitig sind)
2. in der Prozessgeschichte nicht nur eine erfolgte Beweisaufnahme angesprochen, sondern auch schon dort deren Ergebnis mitgeteilt werden solle
3. in der rechtlichen Würdigung auch bei Vorliegen einer anspruchsbegründenden Norm dennoch - auch letztlich nicht gegebene - andere AGLs geprüft werden sollen.
Das Fehlen dieser Punkte sei bei allen negativ berücksichtigt worden.
Kann von euch jemand was dazu sagen?
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26.01.2020, 00:55
Ich kann nur zu dem letzteren Punkt schildern, was auch uns beim Zuhören so gesagt wurde. Dort konnte man im Anschluss Fragen an den Vorsitzenden stellen. Dieser meinte, es sei gut auch wenn man eine AGL schon bejaht hat, weitere kurz anzusprechen, weil auch in der Praxis ein Urteil oft auf mehreren Argumenten fußt, damit falls eines von der höheren Instanz aufgehoben wird, das Urteil dennoch weiter Bestand haben kann.
26.01.2020, 09:36
Zum ersten Punkt: Das betrifft afaik außergerichtlich vorgetragene Rechtsansichten:"Mit Schreibem vom XX.XX.XX vertrat die Beklagte die Auffassung, das..."
26.01.2020, 14:22
Danke schon mal für die Antworten! Sonst noch jemand Erfahrung?
27.01.2020, 10:45
(25.01.2020, 14:47)BlackJack schrieb: Hi zusammen.
In der Vorbereitung auf meinen Aktenvortrag bin ich auf ein Protokoll gestoßen, in dem ein Prüfling folgendes berichtet:
Ihm und seinen Mitstreitern sei im Rahmen der Besprechung des Aktenvortrags aus Gerichtssicht nach der Prüfung gesagt worden, dass
1. auch Rechtsansichten in den Sachbericht gehören (also auch, wenn Tatschen streitig sind)
2. in der Prozessgeschichte nicht nur eine erfolgte Beweisaufnahme angesprochen, sondern auch schon dort deren Ergebnis mitgeteilt werden solle
3. in der rechtlichen Würdigung auch bei Vorliegen einer anspruchsbegründenden Norm dennoch - auch letztlich nicht gegebene - andere AGLs geprüft werden sollen.
Das Fehlen dieser Punkte sei bei allen negativ berücksichtigt worden.
Kann von euch jemand was dazu sagen?
zu 1: Im Examen ja
zu 2: Totaler Quatsch, macht keiner.
zu 3: Im Examen ja, aber wenn dann kurz. Von "prüfen" würde ich dann nicht sprechen, eher von "erwähnen". Letztlich ist dies ja ein kleiner Verstoß gg. den reinen Urteilsstil. Aber in der Mündlichen im AV würde ich das schon empfehlen, da auch die Lösungsskizzen das idR so machen.
Viele Grüße,
T. Kaiser
27.01.2020, 12:39
(27.01.2020, 10:45)T. Kaiser schrieb:(25.01.2020, 14:47)BlackJack schrieb: Hi zusammen.
In der Vorbereitung auf meinen Aktenvortrag bin ich auf ein Protokoll gestoßen, in dem ein Prüfling folgendes berichtet:
Ihm und seinen Mitstreitern sei im Rahmen der Besprechung des Aktenvortrags aus Gerichtssicht nach der Prüfung gesagt worden, dass
1. auch Rechtsansichten in den Sachbericht gehören (also auch, wenn Tatschen streitig sind)
2. in der Prozessgeschichte nicht nur eine erfolgte Beweisaufnahme angesprochen, sondern auch schon dort deren Ergebnis mitgeteilt werden solle
3. in der rechtlichen Würdigung auch bei Vorliegen einer anspruchsbegründenden Norm dennoch - auch letztlich nicht gegebene - andere AGLs geprüft werden sollen.
Das Fehlen dieser Punkte sei bei allen negativ berücksichtigt worden.
Kann von euch jemand was dazu sagen?
zu 1: Im Examen ja
zu 2: Totaler Quatsch, macht keiner.
zu 3: Im Examen ja, aber wenn dann kurz. Von "prüfen" würde ich dann nicht sprechen, eher von "erwähnen". Letztlich ist dies ja ein kleiner Verstoß gg. den reinen Urteilsstil. Aber in der Mündlichen im AV würde ich das schon empfehlen, da auch die Lösungsskizzen das idR so machen.
Viele Grüße,
T. Kaiser
Vielen Dank!
28.01.2020, 19:16
Hat jemand Erfahrungsberichte, wie oft (in den letzten Monaten) in zivilrechtlichen Aktenvorträgen (NRW) Zwangsvollstreckungsrecht geprüft wurde? Unter den hochgeladenen Vorträgen des LJPA ist kein Vortrag mit ZVR-Bezug zu finden...
29.01.2020, 11:06
(28.01.2020, 19:16)Gast2020 schrieb: Hat jemand Erfahrungsberichte, wie oft (in den letzten Monaten) in zivilrechtlichen Aktenvorträgen (NRW) Zwangsvollstreckungsrecht geprüft wurde? Unter den hochgeladenen Vorträgen des LJPA ist kein Vortrag mit ZVR-Bezug zu finden...
Ja natürlich, wir sammeln doch alles. ZVR kommt sehr selten als AV, dafür aber SEHR häufig im Prüfungsgespräch. Da werden gerne die gelaufenen Z 3 - Klausuren abgeprüft.
29.01.2020, 12:00
(29.01.2020, 11:06)T. Kaiser schrieb:(28.01.2020, 19:16)Gast2020 schrieb: Hat jemand Erfahrungsberichte, wie oft (in den letzten Monaten) in zivilrechtlichen Aktenvorträgen (NRW) Zwangsvollstreckungsrecht geprüft wurde? Unter den hochgeladenen Vorträgen des LJPA ist kein Vortrag mit ZVR-Bezug zu finden...
Ja natürlich, wir sammeln doch alles. ZVR kommt sehr selten als AV, dafür aber SEHR häufig im Prüfungsgespräch. Da werden gerne die gelaufenen Z 3 - Klausuren abgeprüft.
Zur Klarstellung: mit Z3 meinst du die Zwangsvollstreckungsklausur oder? Und die wird kommt im Prüfungsgespräch häufig wieder dran? Danke dir!
29.01.2020, 12:02
Ja.
VG!
VG!