24.01.2020, 21:51
Hallo liebe Leute,
ich würde gerne meinen Marktwert überprüfen und in der Region Bewerbungen an andere Kanzleien senden.
Die Frage ist, wie vertraulich wird sowas behandelt? Es ist ja normal, dass sich Anwälte vor Gericht irgendwann über den Weg laufen und es eher ungünstig wäre, wenn den Partnern meiner Kanzlei über meine Absichten berichtet wird.
Kennt da jemand genaueres aus der eigenen Praxis?
ich würde gerne meinen Marktwert überprüfen und in der Region Bewerbungen an andere Kanzleien senden.
Die Frage ist, wie vertraulich wird sowas behandelt? Es ist ja normal, dass sich Anwälte vor Gericht irgendwann über den Weg laufen und es eher ungünstig wäre, wenn den Partnern meiner Kanzlei über meine Absichten berichtet wird.
Kennt da jemand genaueres aus der eigenen Praxis?
24.01.2020, 22:40
(24.01.2020, 21:51)Gast schrieb: Hallo liebe Leute,Was machst du, wenn sich Kanzleien bei dir melden und dich für ein Vorstellungsgespräch einladen? Je nach größe der Region kann es auch gut sein, dass die ganze Sache rauskommt.
ich würde gerne meinen Marktwert überprüfen und in der Region Bewerbungen an andere Kanzleien senden.
Die Frage ist, wie vertraulich wird sowas behandelt? Es ist ja normal, dass sich Anwälte vor Gericht irgendwann über den Weg laufen und es eher ungünstig wäre, wenn den Partnern meiner Kanzlei über meine Absichten berichtet wird.
Kennt da jemand genaueres aus der eigenen Praxis?
Lass es einfach.
25.01.2020, 11:05
(24.01.2020, 22:40)Crapule schrieb:(24.01.2020, 21:51)Gast schrieb: Hallo liebe Leute,Was machst du, wenn sich Kanzleien bei dir melden und dich für ein Vorstellungsgespräch einladen? Je nach größe der Region kann es auch gut sein, dass die ganze Sache rauskommt.
ich würde gerne meinen Marktwert überprüfen und in der Region Bewerbungen an andere Kanzleien senden.
Die Frage ist, wie vertraulich wird sowas behandelt? Es ist ja normal, dass sich Anwälte vor Gericht irgendwann über den Weg laufen und es eher ungünstig wäre, wenn den Partnern meiner Kanzlei über meine Absichten berichtet wird.
Kennt da jemand genaueres aus der eigenen Praxis?
Lass es einfach.
Schwachsinn.
Genauso geht man auch in Verhandlungen mit seinem
Arbeitgeber, Angebot bekommen und dann besteht erst eine tatsächliche vergleichsgrundlage.
Das man das nicht groß an die Glocke hängt ist klar und jeder andere Arbeitgeber wird sich hüten das anzusprechen. Abgesehen davon, darf er deine Daten nicht einfach so weitergeben ohne deine Erlaubnis. Selbst wenn es rauskommt ist an einem bewerbungsprozess nichts verwerflich. Soll ich mich dann nie weiter bewerben nach der vorherigen Meinung!
Schreibe deine kdgsfrist in die Bewerbung und bitte um diskretion.
Sollte es zu einem Vorstellungsgespräch kommen, kann man das genau so formulieren, dass ein Bewerbungsgespräch bitte in den Randstunden stattfinden möge, da du ja arbeitest. Dafür wird Verständnis gezeigt, zeigt es doch, dass du deiner Arbeitspflicht nAchkommsz
25.01.2020, 18:08
(25.01.2020, 11:05)Gast schrieb:(24.01.2020, 22:40)Crapule schrieb:(24.01.2020, 21:51)Gast schrieb: Hallo liebe Leute,Was machst du, wenn sich Kanzleien bei dir melden und dich für ein Vorstellungsgespräch einladen? Je nach größe der Region kann es auch gut sein, dass die ganze Sache rauskommt.
ich würde gerne meinen Marktwert überprüfen und in der Region Bewerbungen an andere Kanzleien senden.
Die Frage ist, wie vertraulich wird sowas behandelt? Es ist ja normal, dass sich Anwälte vor Gericht irgendwann über den Weg laufen und es eher ungünstig wäre, wenn den Partnern meiner Kanzlei über meine Absichten berichtet wird.
Kennt da jemand genaueres aus der eigenen Praxis?
Lass es einfach.
Schwachsinn.
Genauso geht man auch in Verhandlungen mit seinem
Arbeitgeber, Angebot bekommen und dann besteht erst eine tatsächliche vergleichsgrundlage.
Das man das nicht groß an die Glocke hängt ist klar und jeder andere Arbeitgeber wird sich hüten das anzusprechen. Abgesehen davon, darf er deine Daten nicht einfach so weitergeben ohne deine Erlaubnis. Selbst wenn es rauskommt ist an einem bewerbungsprozess nichts verwerflich. Soll ich mich dann nie weiter bewerben nach der vorherigen Meinung!
Schreibe deine kdgsfrist in die Bewerbung und bitte um diskretion.
Sollte es zu einem Vorstellungsgespräch kommen, kann man das genau so formulieren, dass ein Bewerbungsgespräch bitte in den Randstunden stattfinden möge, da du ja arbeitest. Dafür wird Verständnis gezeigt, zeigt es doch, dass du deiner Arbeitspflicht nAchkommsz
Man bewirbt sich, wenn man tatsächlich in Erwägung zieht, zu wechseln. Nicht um einfach seinen "Marktwert" zu testen.
25.01.2020, 18:57
(25.01.2020, 18:08)Crapule schrieb:(25.01.2020, 11:05)Gast schrieb:(24.01.2020, 22:40)Crapule schrieb:(24.01.2020, 21:51)Gast schrieb: Hallo liebe Leute,Was machst du, wenn sich Kanzleien bei dir melden und dich für ein Vorstellungsgespräch einladen? Je nach größe der Region kann es auch gut sein, dass die ganze Sache rauskommt.
ich würde gerne meinen Marktwert überprüfen und in der Region Bewerbungen an andere Kanzleien senden.
Die Frage ist, wie vertraulich wird sowas behandelt? Es ist ja normal, dass sich Anwälte vor Gericht irgendwann über den Weg laufen und es eher ungünstig wäre, wenn den Partnern meiner Kanzlei über meine Absichten berichtet wird.
Kennt da jemand genaueres aus der eigenen Praxis?
Lass es einfach.
Schwachsinn.
Genauso geht man auch in Verhandlungen mit seinem
Arbeitgeber, Angebot bekommen und dann besteht erst eine tatsächliche vergleichsgrundlage.
Das man das nicht groß an die Glocke hängt ist klar und jeder andere Arbeitgeber wird sich hüten das anzusprechen. Abgesehen davon, darf er deine Daten nicht einfach so weitergeben ohne deine Erlaubnis. Selbst wenn es rauskommt ist an einem bewerbungsprozess nichts verwerflich. Soll ich mich dann nie weiter bewerben nach der vorherigen Meinung!
Schreibe deine kdgsfrist in die Bewerbung und bitte um diskretion.
Sollte es zu einem Vorstellungsgespräch kommen, kann man das genau so formulieren, dass ein Bewerbungsgespräch bitte in den Randstunden stattfinden möge, da du ja arbeitest. Dafür wird Verständnis gezeigt, zeigt es doch, dass du deiner Arbeitspflicht nAchkommsz
Man bewirbt sich, wenn man tatsächlich in Erwägung zieht, zu wechseln. Nicht um einfach seinen "Marktwert" zu testen.
Welche Regel besagt das? Man kann ja tun und lassen was man will und sich auch Fake mäßig bewerben um zu sehen wo man landet