24.01.2020, 19:02
(23.01.2020, 22:29)LC Sulla schrieb: Pauschal sagen lässt sich das nicht. Wer ein abgesoffenes Dezernat hat, braucht länger. Im Schnitt dürfte es nach 3 Wochen besser und nach 2 Monaten richtig chillig werden.
Und nach sechs Monaten noch chilliger, weil man den Job los ist. Was Du schreibst ist völliger Unsinn; Richter ist ein Vollzeitjob. Kein Richter, den ich kenne, macht regelmäßig um 14 Uhr Feierabend, auch altgediente Planrichter sind meist zumindest bis 16 Uhr anwesend.
24.01.2020, 19:22
(24.01.2020, 19:02)RichterixNRW schrieb:(23.01.2020, 22:29)LC Sulla schrieb: Pauschal sagen lässt sich das nicht. Wer ein abgesoffenes Dezernat hat, braucht länger. Im Schnitt dürfte es nach 3 Wochen besser und nach 2 Monaten richtig chillig werden.
Und nach sechs Monaten noch chilliger, weil man den Job los ist. Was Du schreibst ist völliger Unsinn; Richter ist ein Vollzeitjob. Kein Richter, den ich kenne, macht regelmäßig um 14 Uhr Feierabend, auch altgediente Planrichter sind meist zumindest bis 16 Uhr anwesend.
immer schön die parteien zu tode vergleichen :D
24.01.2020, 20:08
(24.01.2020, 19:02)RichterixNRW schrieb:(23.01.2020, 22:29)LC Sulla schrieb: Pauschal sagen lässt sich das nicht. Wer ein abgesoffenes Dezernat hat, braucht länger. Im Schnitt dürfte es nach 3 Wochen besser und nach 2 Monaten richtig chillig werden.
Und nach sechs Monaten noch chilliger, weil man den Job los ist. Was Du schreibst ist völliger Unsinn; Richter ist ein Vollzeitjob. Kein Richter, den ich kenne, macht regelmäßig um 14 Uhr Feierabend, auch altgediente Planrichter sind meist zumindest bis 16 Uhr anwesend.
Das hängt halt auch vom Gericht ab. Das Landgericht München hat natürlich höhere Fallzahlen als das Amtsgericht Hintertupfingen rechts der Saar.
24.01.2020, 20:33
Ich kenne genügend Proberichter, die jeden Tag von 8 bis 19/20 Uhr und oft auch noch am Wochenende arbeiten müssen. Deine Aussage gehört ins Reich der Fabeln
24.01.2020, 20:48
Hier findet sich doch immer jemand, der irgendwen angeblich kennt. Ob man das für bare Münze nimmt, muss jeder selbst wissen. Ich erachte es zuvörderst für Trollerei.
24.01.2020, 20:48
(24.01.2020, 20:08)Ente schrieb:(24.01.2020, 19:02)RichterixNRW schrieb:(23.01.2020, 22:29)LC Sulla schrieb: Pauschal sagen lässt sich das nicht. Wer ein abgesoffenes Dezernat hat, braucht länger. Im Schnitt dürfte es nach 3 Wochen besser und nach 2 Monaten richtig chillig werden.
Und nach sechs Monaten noch chilliger, weil man den Job los ist. Was Du schreibst ist völliger Unsinn; Richter ist ein Vollzeitjob. Kein Richter, den ich kenne, macht regelmäßig um 14 Uhr Feierabend, auch altgediente Planrichter sind meist zumindest bis 16 Uhr anwesend.
Das hängt halt auch vom Gericht ab. Das Landgericht München hat natürlich höhere Fallzahlen als das Amtsgericht Hintertupfingen rechts der Saar.
Dort gibt es aber auch weniger Richter/-innen
24.01.2020, 21:47
Um mal wieder zurück zum Thema zu kommen:
Ich bin nun seit drei Wochen Richterin und habe zumindest bisher meine Wochenenden frei. Unter der Woche bin ich von ungefähr 9 bis 19 Uhr da, davon müssen dann noch die Pausen und sonstiges Gequatsche abgezogen werden. Alles in allem finde ich es zeitlich vollkommen in Ordnung. Aber die konkrete Belastung hängt leider von vielen nicht kalkulierbaren Faktoren ab: Größe des Gerichts, Zahl der Eingänge in der konkreten Kammer, Höhe der Altbestände etc. Das kann man leider schlecht pauschal beantworten
Ich bin nun seit drei Wochen Richterin und habe zumindest bisher meine Wochenenden frei. Unter der Woche bin ich von ungefähr 9 bis 19 Uhr da, davon müssen dann noch die Pausen und sonstiges Gequatsche abgezogen werden. Alles in allem finde ich es zeitlich vollkommen in Ordnung. Aber die konkrete Belastung hängt leider von vielen nicht kalkulierbaren Faktoren ab: Größe des Gerichts, Zahl der Eingänge in der konkreten Kammer, Höhe der Altbestände etc. Das kann man leider schlecht pauschal beantworten
25.01.2020, 01:39
(24.01.2020, 21:47)Gast123 schrieb: Um mal wieder zurück zum Thema zu kommen:
Ich bin nun seit drei Wochen Richterin und habe zumindest bisher meine Wochenenden frei. Unter der Woche bin ich von ungefähr 9 bis 19 Uhr da, davon müssen dann noch die Pausen und sonstiges Gequatsche abgezogen werden. Alles in allem finde ich es zeitlich vollkommen in Ordnung. Aber die konkrete Belastung hängt leider von vielen nicht kalkulierbaren Faktoren ab: Größe des Gerichts, Zahl der Eingänge in der konkreten Kammer, Höhe der Altbestände etc. Das kann man leider schlecht pauschal beantworten
Arbeitszeitgesetz?!
25.01.2020, 03:26
(25.01.2020, 01:39)Gast schrieb:(24.01.2020, 21:47)Gast123 schrieb: Um mal wieder zurück zum Thema zu kommen:
Ich bin nun seit drei Wochen Richterin und habe zumindest bisher meine Wochenenden frei. Unter der Woche bin ich von ungefähr 9 bis 19 Uhr da, davon müssen dann noch die Pausen und sonstiges Gequatsche abgezogen werden. Alles in allem finde ich es zeitlich vollkommen in Ordnung. Aber die konkrete Belastung hängt leider von vielen nicht kalkulierbaren Faktoren ab: Größe des Gerichts, Zahl der Eingänge in der konkreten Kammer, Höhe der Altbestände etc. Das kann man leider schlecht pauschal beantworten
Arbeitszeitgesetz?!
Sind Richter etwa Arbeitnehmer?
28.01.2020, 07:50
Moin zusammen,
wie läuft das denn bei Richtern / StA wenn diese "Überstunden" machen. Kann man als Ausgleich auch mal einen Tag frei nehmen oder ist man da stirkt an die 30 Tage Urlaub gebunden?
Also habe ich den Urteil mit dem "langsamen" OLG Richter gelesen, dass man auch von einem Richter nur die Arbeitszeit eines Beamten verlangen kann (etwas mehr als 40 Std).
Ich würde dann einfach in den ersten Monaten ne Excel Tabelle führen und meine Arbeitszeiten erfassen und dann würde mein Pflichtgefühl auch nach diesen Stunden enden.
Was nicht heißen muss, dass ich danach nicht aus Eigenmotovation weiterarbeite. Aber eben nicht, weil ich muss.
wie läuft das denn bei Richtern / StA wenn diese "Überstunden" machen. Kann man als Ausgleich auch mal einen Tag frei nehmen oder ist man da stirkt an die 30 Tage Urlaub gebunden?
Also habe ich den Urteil mit dem "langsamen" OLG Richter gelesen, dass man auch von einem Richter nur die Arbeitszeit eines Beamten verlangen kann (etwas mehr als 40 Std).
Ich würde dann einfach in den ersten Monaten ne Excel Tabelle führen und meine Arbeitszeiten erfassen und dann würde mein Pflichtgefühl auch nach diesen Stunden enden.
Was nicht heißen muss, dass ich danach nicht aus Eigenmotovation weiterarbeite. Aber eben nicht, weil ich muss.