28.01.2020, 08:44
Eine förmliche Zeiterfassung gibt es weder bei der StA, noch bei der Richterschafft. Bei der StA in Berlin existiert eine Kernarbeitszeit (9-15 Uhr?), während derer der Dezernent anwesend sein muss, die Vollzeitwoche entspricht der der Landesbeamten (42 Stunden?).
Gerade in der Anfangszeit sollte aber mE der neue Dezernent gewillt sein, im gewissen Umfang "Überstunden" zu leisten. Denn in diesen Wochen/Monaten legt man mE den Grundstein, um später effizient zu arbeiten. Lieber am Anfang ein paar mal länger bleiben, um Sachen zu durchdringen, als sich später immer wieder aufzuhalten.
Gerade in der Anfangszeit sollte aber mE der neue Dezernent gewillt sein, im gewissen Umfang "Überstunden" zu leisten. Denn in diesen Wochen/Monaten legt man mE den Grundstein, um später effizient zu arbeiten. Lieber am Anfang ein paar mal länger bleiben, um Sachen zu durchdringen, als sich später immer wieder aufzuhalten.
28.01.2020, 10:36
(28.01.2020, 07:50)Gast23 schrieb: Moin zusammen,
wie läuft das denn bei Richtern / StA wenn diese "Überstunden" machen. Kann man als Ausgleich auch mal einen Tag frei nehmen oder ist man da stirkt an die 30 Tage Urlaub gebunden?
Also habe ich den Urteil mit dem "langsamen" OLG Richter gelesen, dass man auch von einem Richter nur die Arbeitszeit eines Beamten verlangen kann (etwas mehr als 40 Std).
Ich würde dann einfach in den ersten Monaten ne Excel Tabelle führen und meine Arbeitszeiten erfassen und dann würde mein Pflichtgefühl auch nach diesen Stunden enden.
Was nicht heißen muss, dass ich danach nicht aus Eigenmotovation weiterarbeite. Aber eben nicht, weil ich muss.
Richter können auch sechs Tage pro Woche frei nehmen, sofern sie am siebten ihren Kram geschissen kriegen.
28.01.2020, 17:51
Können sie nur nicht anwesend sein oder können Sie wirklich frei nehmen. Im Sinne von 5 Tage nach xy fliegen?
Letzteres glaube ich nicht.
Letzteres glaube ich nicht.
28.01.2020, 18:18
(28.01.2020, 17:51)Gsst23 schrieb: Können sie nur nicht anwesend sein oder können Sie wirklich frei nehmen. Im Sinne von 5 Tage nach xy fliegen?
Letzteres glaube ich nicht.
Nur nicht anwesend sein. Wenn was dringendes sein sollte, muss das natürlich trotzdem gemacht werden. Ggf. muss man also ins Gericht fahren (wenn es noch keine eAkten sind).
29.01.2020, 22:46
Es ist wie bei den Juristen so oft: Es kommt darauf an :)
Auf:
- das Dezernat
- (gerade am Anfang) darauf, ob du in der Lage bist, dir schnell und gute Hilfe zu suchen
- auf deinen Arbeitsstil (kannst du schnell und pragmatisch Entscheidungen treffen und diese kurz und präzise begründen?)
Ich persönlich kenne alles: Von Richtern, die das Wochenende durcharbeiten bis Richter, die zwei Tage Homeoffe machen und die übrigen um 14 Uhr die Heilgen Hallen verlassen (nicht unbedingt Proberichter). Als Proberichter ist man zeitlich sicherlich etwas mehr gefordert. Nach etwa 3 Monaten hat man die üblichen Dinge ganz gut drauf und nach 6 Monaten ist man ziemlich gut eingespielt mit Dezernat und allem drum herum.
Also keine Angst vor den Arbeitszeiten.
Grüße aus dem Norden
Auf:
- das Dezernat
- (gerade am Anfang) darauf, ob du in der Lage bist, dir schnell und gute Hilfe zu suchen
- auf deinen Arbeitsstil (kannst du schnell und pragmatisch Entscheidungen treffen und diese kurz und präzise begründen?)
Ich persönlich kenne alles: Von Richtern, die das Wochenende durcharbeiten bis Richter, die zwei Tage Homeoffe machen und die übrigen um 14 Uhr die Heilgen Hallen verlassen (nicht unbedingt Proberichter). Als Proberichter ist man zeitlich sicherlich etwas mehr gefordert. Nach etwa 3 Monaten hat man die üblichen Dinge ganz gut drauf und nach 6 Monaten ist man ziemlich gut eingespielt mit Dezernat und allem drum herum.
Also keine Angst vor den Arbeitszeiten.
Grüße aus dem Norden