01.01.2022, 19:23
(01.01.2022, 17:42)Gast schrieb:(01.01.2022, 16:57)Gast schrieb:(01.01.2022, 12:15)Gast schrieb:(01.01.2022, 11:49)Gast schrieb: Das sieht ganz gut aus. Über 9 aus den Klausuren im 1. ist sehr stark. Das wertet das 1. nochmal auf. Über 16 in der Summe. Da sollte viel (außer T1 und manche T2) drin sein.
Kann mir jemand erklären, woher die Kanzlei weiß, welche Note man in der schriftlichen Prüfung erreicht hat? Soll man das im CV aufschlüsseln oder wie?
Meine staatliche Note entspricht meiner schriftlichen Note, aber ich wurde noch nie gefragt, wie erstere sich zusammensetzt.
Du kannst (musst aber natürlich nicht!) einfach eine Einzelnotenübersicht beilegen. Gute Klausuren machen immer einen guten Eindruck und geben (zumindest bei mir) einen Bonus.
Für mich ist es überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die einzelnen Noten angesichts der Unwägbarkeiten im Examen nicht- wie in jedem anderen Studiengang- auf dem Zeugnis aufgeführt sind.
Das ist ja echt interessant. Wäre gar nie auf die Idee gekommen und hab meine Ladung mit den aufgeführten Einzelnoten wohl auch schon entsorgt leider… hätte also keinen Nachweis.
Kannst du dir auf Anfrage ausstellen lassen
01.01.2022, 20:35
(01.01.2022, 19:10)Leah schrieb: Eigentlich heisst das Topic hier Zukunftsperspektive mit schlechtem 2. Examen und dann liest man hier Beiträge wie 9 P. schriftlich.
Ist das nicht das falsche Topic? Sollte man da nicht lieber in "Zukunftsperspektiven mit vb" schreiben?
Ne erste Top zweite knapp unter 6,5. Bin dankbar über jede geteilte Erfahrung.
01.01.2022, 21:04
(01.01.2022, 19:23)Gast schrieb:(01.01.2022, 17:42)Gast schrieb:(01.01.2022, 16:57)Gast schrieb:(01.01.2022, 12:15)Gast schrieb:(01.01.2022, 11:49)Gast schrieb: Das sieht ganz gut aus. Über 9 aus den Klausuren im 1. ist sehr stark. Das wertet das 1. nochmal auf. Über 16 in der Summe. Da sollte viel (außer T1 und manche T2) drin sein.
Kann mir jemand erklären, woher die Kanzlei weiß, welche Note man in der schriftlichen Prüfung erreicht hat? Soll man das im CV aufschlüsseln oder wie?
Meine staatliche Note entspricht meiner schriftlichen Note, aber ich wurde noch nie gefragt, wie erstere sich zusammensetzt.
Du kannst (musst aber natürlich nicht!) einfach eine Einzelnotenübersicht beilegen. Gute Klausuren machen immer einen guten Eindruck und geben (zumindest bei mir) einen Bonus.
Für mich ist es überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die einzelnen Noten angesichts der Unwägbarkeiten im Examen nicht- wie in jedem anderen Studiengang- auf dem Zeugnis aufgeführt sind.
Das ist ja echt interessant. Wäre gar nie auf die Idee gekommen und hab meine Ladung mit den aufgeführten Einzelnoten wohl auch schon entsorgt leider… hätte also keinen Nachweis.
Kannst du dir auf Anfrage ausstellen lassen
Gilt das auch fur Hamburg und fur ein 1. Stx aus 2018?
01.01.2022, 21:38
(01.01.2022, 21:04)Gast schrieb:(01.01.2022, 19:23)Gast schrieb:(01.01.2022, 17:42)Gast schrieb:(01.01.2022, 16:57)Gast schrieb:(01.01.2022, 12:15)Gast schrieb: Kann mir jemand erklären, woher die Kanzlei weiß, welche Note man in der schriftlichen Prüfung erreicht hat? Soll man das im CV aufschlüsseln oder wie?
Meine staatliche Note entspricht meiner schriftlichen Note, aber ich wurde noch nie gefragt, wie erstere sich zusammensetzt.
Du kannst (musst aber natürlich nicht!) einfach eine Einzelnotenübersicht beilegen. Gute Klausuren machen immer einen guten Eindruck und geben (zumindest bei mir) einen Bonus.
Für mich ist es überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die einzelnen Noten angesichts der Unwägbarkeiten im Examen nicht- wie in jedem anderen Studiengang- auf dem Zeugnis aufgeführt sind.
Das ist ja echt interessant. Wäre gar nie auf die Idee gekommen und hab meine Ladung mit den aufgeführten Einzelnoten wohl auch schon entsorgt leider… hätte also keinen Nachweis.
Kannst du dir auf Anfrage ausstellen lassen
Gilt das auch fur Hamburg und fur ein 1. Stx aus 2018?
Ruf im Prüfungsamt an und frag nach.