16.01.2020, 10:28
Hallo, weiß hier jemand bei wem und wie man einen Versetzungsantrag stellt, wenn ich innerhalb des Bundeslandes versetzt werden möchte und es nur um eine örtliche Versetzung geht? Ich bin derzeit als Proberichter bei der Staatsanwaltschaft eingesetzt.
16.01.2020, 17:27
Das fragst du ernsthaft in einem Forum anstatt bei deiner Dienststelle oder direkten Kollegen?! ???
17.01.2020, 16:21
Ich habe erst im Dezember letzten Jahres angefangen und möchte hier weder bei meinem Behördenleiter noch bei den Kollegen den Eindruck erwecken, dass ich sofort wieder weg will, deshalb wollt ich erstmal hier fragen. Langfristig ist mir der Anfahrtsweg zu lang und ein Umzug kommt eben nicht in Betracht.
17.01.2020, 18:55
Würde mich auch interessieren
17.01.2020, 20:04
Hat man Dir vor der Ernennung nicht gesagt, wo Du hinkommst?
Ich würde an Deiner Stelle das Ende der Gegenzeichnung abwarten und dann nochmal mindestens 6 Monate, also über 1 Jahr. Deine aktuelle Behörde investiert in Dich, indem man Dich gegenzeichnet. Da kannst Du nicht mittendrin oder sofort danach verschwinden.
Du kannst förmlich über Deine Behördenleitung auf dem Dienstweg beantragen. Vorher würde ich aber mal informell herausfinden, ob dort, wo Du hin möchtest, auch Bedarf besteht. Bei großen Behörden ist dies leichter als bei kleineren, die eher stabil in der Personalbesetzung sind. Dasselbe gilt für einen möglichen Wechsel in die Gerichtsbarkeit. Wann und unter welchen Umständen Dich Deine aktuelle Behörde dann ziehen lässt, kann natürlich keiner sagen.
Ich würde an Deiner Stelle das Ende der Gegenzeichnung abwarten und dann nochmal mindestens 6 Monate, also über 1 Jahr. Deine aktuelle Behörde investiert in Dich, indem man Dich gegenzeichnet. Da kannst Du nicht mittendrin oder sofort danach verschwinden.
Du kannst förmlich über Deine Behördenleitung auf dem Dienstweg beantragen. Vorher würde ich aber mal informell herausfinden, ob dort, wo Du hin möchtest, auch Bedarf besteht. Bei großen Behörden ist dies leichter als bei kleineren, die eher stabil in der Personalbesetzung sind. Dasselbe gilt für einen möglichen Wechsel in die Gerichtsbarkeit. Wann und unter welchen Umständen Dich Deine aktuelle Behörde dann ziehen lässt, kann natürlich keiner sagen.