12.12.2025, 13:56
Hallo zusammen,
ich stehe derzeit vor dem aktuellen Problem im Zusammenhang mit den überaus strengen (Dienst-)Pflichten während des Rechtsreferendariats (in NRW). Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Zur Situation:
Ich bin seit dem Abschluss des 1. StEx. (fast 2 Jahre) bei meinem derzeitigen AG als Jurist im Produktmanagement beschäftigt. Zuerst als Übergangslösung gedacht, habe ich hier auf Grund meiner persönlichen Lebensumstände (Nachwuchs) jetzt doch etwas länger Zeit verbracht (ordentliches Gehalt bei entspannten Arbeitszeiten). Bei meiner Einstellung habe ich die Gedanken an ein anstehendes Referendariat natürlich noch nicht offengelegt.
Nebenberuflich habe ich versucht die Zeit bestmöglich zu nutzen und einen LLM. angefangen. Die Masterarbeit steht im nächsten Semester an.
Seit dem 01.09. habe ich nun eine wirklich super unterstützende Führungskraft (nicht Juristin). Sie hat mich auf mein fachliches Entwicklungspotenzial angesprochen und gefragt, ob ich nicht doch noch das Referendariat durchziehen möchte. Sie hat gemerkt, dass ich insbesondere im Austausch mit der Rechtsabteilung fachlich "aufblühe". Neben den persönlichen Vorteilen als Volljurist würde es das Standing im Team und im Unternehmen deutlich verbessern.
Bisher habe ich gedacht, dass ich dann logischerweise kündigen muss und wusste erst nicht wie ich mich verhalten soll. Im Ergebnis will sie aber auf jeden Fall an mir festhalten und wünscht sich, dass ich auch während des Refs im Unternehmen verbleibe.
Während der ersten 11 Monate (Zivil-, Straf-, Verwaltungsstation) ist wohl nur eine Nebentätigkeit bis zu 10? Stunden möglich. Ist in der Anwaltsstation (zumindest 3 Monate) und Wahlstation dann eine Teilzeitstelle (außer an AG Tagen) im Unternehmen möglich?
Ist das in Bezug auf die Prüfungsvorbereitung und AG's realistisch?
Weiß jemand wie es sich dann während der letzten beiden Stationen noch mit der Nebentätigkeit verhalten würde? Also Stationstage + Nebentätigkeit gleichzeitig im selben Unternehmen möglich?
Vielen Dank vorarb!!
ich stehe derzeit vor dem aktuellen Problem im Zusammenhang mit den überaus strengen (Dienst-)Pflichten während des Rechtsreferendariats (in NRW). Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Zur Situation:
Ich bin seit dem Abschluss des 1. StEx. (fast 2 Jahre) bei meinem derzeitigen AG als Jurist im Produktmanagement beschäftigt. Zuerst als Übergangslösung gedacht, habe ich hier auf Grund meiner persönlichen Lebensumstände (Nachwuchs) jetzt doch etwas länger Zeit verbracht (ordentliches Gehalt bei entspannten Arbeitszeiten). Bei meiner Einstellung habe ich die Gedanken an ein anstehendes Referendariat natürlich noch nicht offengelegt.
Nebenberuflich habe ich versucht die Zeit bestmöglich zu nutzen und einen LLM. angefangen. Die Masterarbeit steht im nächsten Semester an.
Seit dem 01.09. habe ich nun eine wirklich super unterstützende Führungskraft (nicht Juristin). Sie hat mich auf mein fachliches Entwicklungspotenzial angesprochen und gefragt, ob ich nicht doch noch das Referendariat durchziehen möchte. Sie hat gemerkt, dass ich insbesondere im Austausch mit der Rechtsabteilung fachlich "aufblühe". Neben den persönlichen Vorteilen als Volljurist würde es das Standing im Team und im Unternehmen deutlich verbessern.
Bisher habe ich gedacht, dass ich dann logischerweise kündigen muss und wusste erst nicht wie ich mich verhalten soll. Im Ergebnis will sie aber auf jeden Fall an mir festhalten und wünscht sich, dass ich auch während des Refs im Unternehmen verbleibe.
Während der ersten 11 Monate (Zivil-, Straf-, Verwaltungsstation) ist wohl nur eine Nebentätigkeit bis zu 10? Stunden möglich. Ist in der Anwaltsstation (zumindest 3 Monate) und Wahlstation dann eine Teilzeitstelle (außer an AG Tagen) im Unternehmen möglich?
Ist das in Bezug auf die Prüfungsvorbereitung und AG's realistisch?
Weiß jemand wie es sich dann während der letzten beiden Stationen noch mit der Nebentätigkeit verhalten würde? Also Stationstage + Nebentätigkeit gleichzeitig im selben Unternehmen möglich?
Vielen Dank vorarb!!
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
12.12.2025, 14:21
Hi, ich hoffe der Link funktioniert.
Oberlandesgericht Köln: Nebentätigkeit
Danach wären entweder 8 oder 12 Stunden die Woche als Nebentätigkeit möglich. Neben dem Vorbereitungsdienst bedeutet mMn, dass das für alle Stationen gilt. Und du brauchst eine Genehmigung. Das kannst du also vielleicht schon im Vorfeld jetzt abklären, mal ganz davon abgesehen, dass die Wartezeiten aktuell ja sehr lang sind in NRW. Bedenke auch, dass dein Verdienst angerechnet wird auf die Unterhaltsunterstützung.
Ob das eine gute Idee ist und wie es eventuell umsetzbar ist kann ich dir leider mangels eigener Erfahrungen nicht sagen.
Viele Grüße und viel Erfolg
Oberlandesgericht Köln: Nebentätigkeit
Danach wären entweder 8 oder 12 Stunden die Woche als Nebentätigkeit möglich. Neben dem Vorbereitungsdienst bedeutet mMn, dass das für alle Stationen gilt. Und du brauchst eine Genehmigung. Das kannst du also vielleicht schon im Vorfeld jetzt abklären, mal ganz davon abgesehen, dass die Wartezeiten aktuell ja sehr lang sind in NRW. Bedenke auch, dass dein Verdienst angerechnet wird auf die Unterhaltsunterstützung.
Ob das eine gute Idee ist und wie es eventuell umsetzbar ist kann ich dir leider mangels eigener Erfahrungen nicht sagen.
Viele Grüße und viel Erfolg
12.12.2025, 15:12
Hi,
Vielen Dank für den Hinweis mit den konkreten Stunden. Den finde ich beim OLG Düsseldorf weder auf deren Merkblatt noch auf deren Seite. Das wären immerhin 2 kurze Tage im Büro :)
Vielen Dank für den Hinweis mit den konkreten Stunden. Den finde ich beim OLG Düsseldorf weder auf deren Merkblatt noch auf deren Seite. Das wären immerhin 2 kurze Tage im Büro :)


