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  5. Anordnung Zeiterfassung für GK von Arbeitsschutzbehörde
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Anordnung Zeiterfassung für GK von Arbeitsschutzbehörde
Kohlhaas
Junior Member
**
Beiträge: 6
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2025
#1
12.12.2025, 00:53
Für den, den es angeht:


Gerichtsentscheidung:

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/...E001627575

Kurzbeitrag / Meldung:

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldun...-erfassung

Leitsatz wird bei mir aber falsch angezeigt. VG hamburg meint, die Arbeitsschutzbehörde habe gegen GK anordnen dürfen, Arbeitszeiten von (Senior-)Associates zu erfassen, weil Verstoß gegen Arbeitsschutzgesetze im Raum stünde. Anonyme Hinweise hatten die Arbeitsschutzbehörde auf den Plan gerufen.

Hat jmd lust anonyme Hinweise an die lokale Arbeitsschutzbehörde zu erteilen?

Haters gonna hate
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.12.2025, 01:01 von Kohlhaas.)
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Reichsexekution
Junior Member
**
Beiträge: 6
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2025
#2
12.12.2025, 17:00
Ganz großes Copium, dass es zu einer Welle an anonymen Meldungen führen wird und die Kanzleien dadurch zu Neueinstellungen gezwungen werden.
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DerDa
Member
***
Beiträge: 72
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2021
#3
13.12.2025, 23:48
Glaubt ihr, das macht nun Schule?
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Homer S.
Senior Member
****
Beiträge: 427
Themen: 5
Registriert seit: Apr 2023
#4
14.12.2025, 10:38
(13.12.2025, 23:48)DerDa schrieb:  Glaubt ihr, das macht nun Schule?

Die GK die da keine rechtliche Lösung für findet hat ihren Namen nicht vedient  Cheese
Bin kein Arbeitsrechtler, aber mE soll das Arbeitszeitgesetz vor Ausbeutung schützen und hier passiert das ja aufgrund des Willens beider Beteiligter, die entsprechend abgegoltenen  Überstunden kann ja grob rausrechnen, wenn man das Gehalt bei Kanzleien mit 40h Modell und das normaler Associates vergleicht. Zudem sind die Arbeitszeitverstöße ja seit langem via Azur etc recht transparent. 
Nichtsdestotrotz ein cooles Urteil.
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Freidenkender
Senior Member
****
Beiträge: 730
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2022
#5
Gestern, 11:34
es ist halt eine Pflicht, die nicht in der Disposition der Arbeitsvertragsparteien steht.

Es ist nicht unüblich, dass AN und deren RAs im Rahmen von Kündigungsrechtstreiten die Gewerbeaufsicht einschalten und den AG so weiter ärgern. Hatten wir auch schon hier. Wir haben am Ende kein Problem gehabt. Aber ich kenne einen großen AG mit AZ-Souveränität, der gerade echt Stress hat und kämpft, dass das Bußgeld sinkt

Könnte also in einer GK Spaß machen :D
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Patenter Gast
Senior Member
****
Beiträge: 667
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#6
Gestern, 16:43
Offiziell sind doch 48 Wochenstunden bei einer 6-Tage-Woche erlaubt. Also gibt's ab sofort die 6-Tage-Woche, 40 Stunden müssen gebillt werden, abzüglich Urlaub kommt man immer noch auf > 1.800 billables. Bleiben 8 Stunden für Networking, non-billable Kram und Fortbildung. Müssen die Associates eben sehr effizient arbeiten und gleichzeitig werden die Gehälter gekürzt, weil 48 Wochenstunden bei 150.000 Einstiegsgehalt natürlich nicht passen, also geht's runter auf 120.000 Euro.  Cheese
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wroxbalker
Junior Member
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Beiträge: 7
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2025
#7
Vor 11 Stunden
(Gestern, 11:34)Freidenkender schrieb:  es ist halt eine Pflicht, die nicht in der Disposition der Arbeitsvertragsparteien steht.

Es ist nicht unüblich, dass AN und deren RAs im Rahmen von Kündigungsrechtstreiten die Gewerbeaufsicht einschalten und den AG so weiter ärgern. Hatten wir auch schon hier. Wir haben am Ende kein Problem gehabt. Aber ich kenne einen großen AG mit AZ-Souveränität, der gerade echt Stress hat und kämpft, dass das Bußgeld sinkt

Könnte also in einer GK Spaß machen :D

sehe ich genau so. Auch wenn beide wollen kann man nicht auf diese Regelung verzichten, anders als einer der Vorredner das hier erklärt hat. 

Das Urteil ist denke ich eher ein Tool um im Falle der beruflichen Trennung ggf. eine höhere Abfindung rauszuholen...
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