12.01.2020, 15:00
229 Abs 1 StPO erschwert lange Urlaube der Kollegen mit strafrechtlichen Dezernat.
Es gibt aber zB die Möglichkeit eines Sabbatjahres, wenn man Mal richtig abtauchen möchte.
Es gibt aber zB die Möglichkeit eines Sabbatjahres, wenn man Mal richtig abtauchen möchte.
12.01.2020, 16:26
Ich dachte immer, dass Sabbatjahre für Beamte problemfrei möglich sind, für Richter aber gerade nicht? Hat jemand Erfahrungen damit?
12.01.2020, 17:27
(12.01.2020, 16:26)Gast2867 schrieb: Ich dachte immer, dass Sabbatjahre für Beamte problemfrei möglich sind, für Richter aber gerade nicht? Hat jemand Erfahrungen damit?
Für Richter ist es problemlos möglich ein Sabbatjahr zu nehmen. Allerdings muss ggf. wegen des Rechts auf den gesetzlichen Richter eine gewisse Vorlaufzeit an der Dienststelle gewährleistet sein und natürlich kann man sich nicht einfach aus einem laufenden Großverfahren verabschieden...
12.01.2020, 19:04
Danke für den Hinweis! :)
13.01.2020, 00:24
Diese Urlaubsoptimierer und Urlaubsverdoppler scheinen mir dann auch die gleichen Richter zu sein, die über ihre Besoldung jammern...