12.12.2019, 17:28
Hat jemand bereits (selbst) Erfahrungen damit gemacht, beim zuständigen LJPA einen Antrag auf kostenlose Zurverfügungstellung der geschrieben Klausuren in eingescannter/kopierter Form zu stellen? In NRW wird dies zwar grds. ermöglicht, aber Scans/Kopien werden ausschließlich gegen ein Entgelt zur Verfügung gestellt.
Vielerorts wird unter Bezugnahme auf das Urteil des EuGH in der Rechtssache C-434/16 ein solcher Anspruch bejaht, wenngleich die der Entscheidung zugrundeliegende Verordnung durch die DSGVO abgelöst worden ist. Gleichwohl hat der EuGH einen Anspruch unter Bezugnahme auf die Parallelvorschriften der DSGVO bejaht....
Erfahrungsberichte wären sicherlich länderübergreifend sehr interessant...
15.12.2019, 19:21
Geh doch einfach hin und guck in deine Klausuren. Richtig unpragmatisch, Zeit für so einen Quark zu versenken. Sorry.
15.12.2019, 22:04
(12.12.2019, 17:28)Leo schrieb:
Hat jemand bereits (selbst) Erfahrungen damit gemacht, beim zuständigen LJPA einen Antrag auf kostenlose Zurverfügungstellung der geschrieben Klausuren in eingescannter/kopierter Form zu stellen? In NRW wird dies zwar grds. ermöglicht, aber Scans/Kopien werden ausschließlich gegen ein Entgelt zur Verfügung gestellt.
Vielerorts wird unter Bezugnahme auf das Urteil des EuGH in der Rechtssache C-434/16 ein solcher Anspruch bejaht, wenngleich die der Entscheidung zugrundeliegende Verordnung durch die DSGVO abgelöst worden ist. Gleichwohl hat der EuGH einen Anspruch unter Bezugnahme auf die Parallelvorschriften der DSGVO bejaht....Erfahrungsberichte wären sicherlich länderübergreifend sehr interessant...Viele Grüße J
ja kostenlose Kopien wurden abgelehnt.
begründung prüfungsordnung sei abschließend und dsgvo findet keine Anwendung