08.12.2019, 16:37
Hallo zusammen! Hat jemand aktuelle Informationen dazu, in welchen Bundesländern man sich direkt auf eine Richter/StA-Stelle bewerben kann und wo noch der Wechsel zwischen StA und Gericht üblich ist?
Wenn ich mich bspw. als Richter auf Probe in Bayern bewerbe (dort gilt soweit ich weiß der Wechseldienst), kann ich dann darauf Einfluss nehmen, nach den drei Jahren Probezeit auf jeden Fall Richter zu werden?
Wenn ich mich bspw. als Richter auf Probe in Bayern bewerbe (dort gilt soweit ich weiß der Wechseldienst), kann ich dann darauf Einfluss nehmen, nach den drei Jahren Probezeit auf jeden Fall Richter zu werden?
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
09.12.2019, 07:46
Moin!
also ich weiß es nur für nrw. Hier kannst du dich entweder als StA oder als Richter bewerben und wirst dann dementsprechend eingestellt. Irgendwelche Wechsel zwischen den Tätigkeiten gibt's nicht ?
also ich weiß es nur für nrw. Hier kannst du dich entweder als StA oder als Richter bewerben und wirst dann dementsprechend eingestellt. Irgendwelche Wechsel zwischen den Tätigkeiten gibt's nicht ?
09.12.2019, 07:47
Das Fragezeichen sollte ein :exclamation: werden
09.12.2019, 09:16
Es gibt einige BL mit getrennten Laufbahnen - Bln, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Hessen, NRW...
Allerdings ist es dort möglich, dass die Ernennung als Richter im Strafbereich einen Einsatz bei der StA erfordert.
Eine gemeinsame Laufbahn gibt es in Bayern, Thüringen, Sachsen und MV.
Allerdings ist es dort möglich, dass die Ernennung als Richter im Strafbereich einen Einsatz bei der StA erfordert.
Eine gemeinsame Laufbahn gibt es in Bayern, Thüringen, Sachsen und MV.
09.12.2019, 19:32
Kann jemand sagen, mit welchen Noten/Voraussetzungen man für die StA-Kampagne in Berlin im November eingeladen/genommen wurde?
09.12.2019, 22:20
In NRW gibt's ein Austauschprogramm zwischen Gericht und Sta. Da tauscht dann ein Jahr lang ein Richter mit einem Staatsanwalt, es wird dann zwingend zurückgetauscht, aber es gibt wohl die Möglichkeit dann dauerhaft zu wechseln. Ich meine das wäre insbesondere (ausschließlich?) für Proberichter vorgesehen.
10.12.2019, 08:44
(09.12.2019, 19:32)Gast schrieb: Kann jemand sagen, mit welchen Noten/Voraussetzungen man für die StA-Kampagne in Berlin im November eingeladen/genommen wurde?
Grundsätzlich hat man bei Erreichen der Mindestnoten Chancen auf eine Einladung zum Interview. Eine Aussage "7,7 und 8,0" zur Einladung reichen sicher - oder auch "sicher nicht" ist aber nicht möglich. Denn bei der Auswahl der Kandidaten spielen auch individuelle Zusatzqualifikationen und das aktuelle Bewerberangebot eine Rolle. Deswegen: ruft bei den angegebenen Ansprechpartnern an! Aktuellere Informationen könnt Ihr hier nicht bekommen.