17.06.2025, 22:02
Ich bin kürzlich über folgende Diskussion gestolpert:
Dürfen männliche (oder queere) Bewerber in Dessouläden abgelehnt werden, weil sich weibliche Kunden unwohl fühlen könnten bzw. der Umsatz wegen Männer leiden könnte?
Die Diskussion war leider nicht recht ergiebig, sodass mich interessieren würde, was ihr meint bzw. ob ihr aktuelle Urteile kennt.
Dürfen männliche (oder queere) Bewerber in Dessouläden abgelehnt werden, weil sich weibliche Kunden unwohl fühlen könnten bzw. der Umsatz wegen Männer leiden könnte?
Die Diskussion war leider nicht recht ergiebig, sodass mich interessieren würde, was ihr meint bzw. ob ihr aktuelle Urteile kennt.
17.06.2025, 22:55
§ 20 Abs. 1 Nr. 1 und/oder Nr. 2 AGG ist hier - ohne Recherche von Lit./Rspr. - m.E. ohne Weiteres heranziehbar, sodass eine zulässige unterschiedliche Behandlung vorliegt.
18.06.2025, 11:26
Das geht. Die Ungleichbehandlung ist gerechtfertigt. Ein Richter am Arbeitsgericht hat mir mal von genau so einem Fall erzählt.