20.03.2025, 19:30
(20.03.2025, 18:02)NewNRW24 schrieb: Ich glaube:Danke für Deine Einschätzung!
,,Ich trete hiermit meinen Schadensersatzanspruch auf Erstattung der Sachver-
ständigenkosten in Höhe des Bruttoendbetrages der ..."
Habe es gerade einen Urteil entnommen. Glaube das war die Klausel die auch wir in der Klausur hatten. Bin mir aber nicht sicher. Was denkst du?
Ich dachte, es wären generell die Schadensersatzansprüche an den SV abgetreten worden als Sicherung für dessen Bezahlung, bin mir aber nach den vielen Monaten auch nicht mehr 100% sicher.
Ich denke, ich lege mal Widerspruch ein um mir den SV zu holen und nehme den Widerspruch ggf. zurück, sollte das, was Du hier schreibst stimmen, da dann die Kritik an meiner Bearbeitung tatsächlich berechtigt wäre.
Geht bei mir auch nicht um irgendne Notenstufe oder so, möchte nur nicht, dass hier unnötig Punkte liegen gelassen werden.
20.03.2025, 19:46
Gerne! Wünsche viel Erfolg! Vllt hast du ja auch doch Recht.
Gestern, 11:54
Man bekommt als Ref keine Einsicht in den SV, aber der Anwalt bekommt den SV übermittelt. Ich warte noch auf mein Ergebnis aus dem Widerspruchsverfahren und kann daher aus eigener Erfahrung berichten. LG und viel Erfolg!