13.03.2025, 12:40
Hat jemand Erfahrung wie streng die amtsärztliche Untersuchung ist?
Konkret geht es mir darum, dass ich Skoliose habe und daher Sorge habe nicht verbeamtet zu werden.
Konkret geht es mir darum, dass ich Skoliose habe und daher Sorge habe nicht verbeamtet zu werden.
13.03.2025, 13:32
(13.03.2025, 12:40)Luck schrieb: Hat jemand Erfahrung wie streng die amtsärztliche Untersuchung ist?
Konkret geht es mir darum, dass ich Skoliose habe und daher Sorge habe nicht verbeamtet zu werden.
Maßstab der Untersuchung ist, ob ein spezifisch erhöhtes Risiko einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze besteht.
Für eine Juristin/einen Juristen dürfte das bei einer Skoliose grundsätzlich nicht der Fall sein. Lediglich bei extremen Winkeln (und ich meine wirklich extrem) könnte hier tatsächlich eine Risiko gesehen werden.
Ich hoffe, ich konnte beruhigen...
13.03.2025, 13:43
Okay super danke. Wird dann die Untersuchung vor Ort reichen oder muss man ein Röntgenbild oder ähnliches mitbringen?
13.03.2025, 13:51
(13.03.2025, 13:43)Luck schrieb: Okay super danke. Wird dann die Untersuchung vor Ort reichen oder muss man ein Röntgenbild oder ähnliches mitbringen?
Bei völlig unkritischen Winkeln (20-30) würde ich es nur auf die Untersuchung vor Ort ankommen lassen. Bei größeren Winkeln würde ich Röntgenbefunde gleich mitbringen.
Pragmatisch vielleicht: Einfach sicherheitshalber alles ins Auto legen und (nur) bei Bedarf holen.
13.03.2025, 13:55
Der Dienstherr ist (voll)beweisbelastet nachzuweisen, dass du mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze wegen Dienstunfähigkeit ausscheiden wirst. Der Dienstherr hat keinen Beurteilungsspielraum. Die Entscheidung ist zudem vollständig von den Verwaltungsgerichten überprüfbar.
Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (st. Rspr.: seit 2013)
https://www.bverwg.de/250713U2C12.11.0
Dazu ergänzend ergangen im gleichen Jahr: https://www.bverwg.de/301013U2C16.12.0 (ebenfalls st.Rspr.)
Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (st. Rspr.: seit 2013)
https://www.bverwg.de/250713U2C12.11.0
Dazu ergänzend ergangen im gleichen Jahr: https://www.bverwg.de/301013U2C16.12.0 (ebenfalls st.Rspr.)
13.03.2025, 13:56
Vielen Dank