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  3. Anforderung von Kopien beim LJPA - Fragen zum Ablauf bei Widerspruch
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Anforderung von Kopien beim LJPA - Fragen zum Ablauf bei Widerspruch
LJPA for President
Gast
 
#11
21.07.2020, 17:36
Kann mir jemand ernsthaft erklären, wieso man sich die Sachen persönlich anschauen möchte ??? Das hat doch wirklich ausschließlich Nachteile, schließlich geht es um insgesamt 100-200 Seiten inkl. der Prüfergutachten..

Besser als alle 8 Klausuren per Email im PDF-Format nach Hause geschickt zu bekommen, geht es doch eigtl gar nicht .. Ich denke, das ist ein maximaler Luxus über den wir hier in NRW sehr glücklich sein können ..  Angel
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Gast123
Gast
 
#12
21.07.2020, 17:46
Dann wäre es ja toll, wenn man diese Möglichkeit hätte. Soweit ich weiß geht nur Einsichtnahme vor Ort (derzeit auch das nicht) oder Kopien per DHL nach Hause gegen saftige Gebühr.
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Gast123
Gast
 
#13
21.07.2020, 19:17
So wie der Herr es sich oben wünscht ist es in NRW beim ersten Examen. Beim zweiten per Post aber ja auch ok und die Gebühr ist ja fair und handelsüblich!
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Gast
Gast
 
#14
21.07.2020, 19:39
(21.07.2020, 17:36)LJPA for President schrieb:  Kann mir jemand ernsthaft erklären, wieso man sich die Sachen persönlich anschauen möchte ??? Das hat doch wirklich ausschließlich Nachteile, schließlich geht es um insgesamt 100-200 Seiten inkl. der Prüfergutachten..

Besser als alle 8 Klausuren per Email im PDF-Format nach Hause geschickt zu bekommen, geht es doch eigtl gar nicht .. Ich denke, das ist ein maximaler Luxus über den wir hier in NRW sehr glücklich sein können ..  Angel

Ich glaube, du hast etwas verpasst.
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Gast
Gast
 
#15
21.07.2020, 19:39
(21.07.2020, 19:17)Gast123 schrieb:  So wie der Herr es sich oben wünscht ist es in NRW beim ersten Examen. Beim zweiten per Post aber ja auch ok und die Gebühr ist ja fair und handelsüblich!

Finde den Preis ehrlich gesagt schon heftig.
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Gast
Gast
 
#16
21.07.2020, 19:42
(20.07.2020, 21:57)Gast schrieb:  Also über nen Anwalt Widerspruch einlegen und Akte anfordern oder wie? Weil ohne Aufgabentexte ist das ganze doch total witzlos.

Darf man in NRW nach der Klausur den Sachverhalt nicht behalten?
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Gast
Gast
 
#17
21.07.2020, 19:48
(21.07.2020, 19:42)Gast schrieb:  
(20.07.2020, 21:57)Gast schrieb:  Also über nen Anwalt Widerspruch einlegen und Akte anfordern oder wie? Weil ohne Aufgabentexte ist das ganze doch total witzlos.

Darf man in NRW nach der Klausur den Sachverhalt nicht behalten?
Nö. Zumindest bei uns musste man den brav wieder abgeben. Allerdings auch getrennt von der Klausur, so dass es gut sein kann, dass der sich auch nicht in der Prüfungsakte befindet. Wobei das ja eigentlich nicht sein kann, man muss ja um einen Widerspruch sinnvoll prüfen zu können wissen, was Aufgabe war. Je nach Aufgabe kann die eigene Bearbeitung ja total genial oder total neben der Sache liegen.

Und ich meine im 1. Examen hat man bei der Einsicht auch die Aufgaben bekommen.
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Gast
Gast
 
#18
28.07.2020, 10:15
(21.07.2020, 19:42)Gast schrieb:  
(20.07.2020, 21:57)Gast schrieb:  Also über nen Anwalt Widerspruch einlegen und Akte anfordern oder wie? Weil ohne Aufgabentexte ist das ganze doch total witzlos.

Darf man in NRW nach der Klausur den Sachverhalt nicht behalten?

WO darf man ihn denn behalten?? Huh
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Gast
Gast
 
#19
28.07.2020, 10:21
Was kostet der Spaß in NRW denn?
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Gast
Gast
 
#20
30.08.2020, 22:06
(28.07.2020, 10:21)Gast schrieb:  Was kostet der Spaß in NRW denn?
50 Cent für die ersten 50 Seiten, danach 15 Cent/Seite. Macht bei mir knapp 80 Tacken. Wollen die vor allem sogar im Widerspruchsverfahren von meinem Anwalt, trotz 29 VwVfG und trotz EuGH C-298/16. Das ist wirklich nur noch lächerlich was die da abziehen.
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