21.06.2021, 16:16
(21.06.2021, 15:45)Gast schrieb:(21.06.2021, 15:40)BWBWBW schrieb: Drei (!) "Examenspannen" innerhalb von drei Monaten. Die erste "Panne" beim ersten Examen, wo dann alle Prüflinge im gesamten Bundesland nochmal ran mussten. Bei der Nachklausur wurden dann einige in einen falschen Raum geladen (zweite "Pannne"). Und letzten Freitag wurde in Mannheim, während noch die Diskussionen über einen Raumwechsel am laufen waren, die Sachverhalte ausgeteilt und nach einigen Minuten wieder eingesammelt. Dann sind alle (!) Aufsichtspersonen aus dem Raum gegangen und haben die Prüflinge 30 Minuten lang warten lassen, um dann zu verkünden, dass nunmehr Täuschungsversuche nicht mehr ausgeschlossen werden können und die Klausur somit "abgebrochen" sei. Auf Schadensersatzverlangen reagiert das LJPA nicht. Muss man wohl gerichtlich durchsetzen.
Absolute Frechheit, was das LJPA abzieht.
Naja, wo ist Dein Schaden? Vielleicht verschobene Urlaube, aber wenn Du offiziell keinen Urlaubsantrag für nach dem Examen gestellt hast, wird es schwierig.
In der Sache ist es natürlich eine absolute Peinlichkeit. Gerade die Geschäftsstellenmitarbeiter an Gerichten sind qualitativ der absolute Bodensatz. Aber der Staat füttert sie durch.
Der Schaden liegt doch darin, dass man später anfangen kann zu arbeiten. Des Weiteren kann man vllt auch mal über Schmerzensgeld nachdenken.
21.06.2021, 17:05
(21.06.2021, 15:45)Gast schrieb:(21.06.2021, 15:40)BWBWBW schrieb: Drei (!) "Examenspannen" innerhalb von drei Monaten. Die erste "Panne" beim ersten Examen, wo dann alle Prüflinge im gesamten Bundesland nochmal ran mussten. Bei der Nachklausur wurden dann einige in einen falschen Raum geladen (zweite "Pannne"). Und letzten Freitag wurde in Mannheim, während noch die Diskussionen über einen Raumwechsel am laufen waren, die Sachverhalte ausgeteilt und nach einigen Minuten wieder eingesammelt. Dann sind alle (!) Aufsichtspersonen aus dem Raum gegangen und haben die Prüflinge 30 Minuten lang warten lassen, um dann zu verkünden, dass nunmehr Täuschungsversuche nicht mehr ausgeschlossen werden können und die Klausur somit "abgebrochen" sei. Auf Schadensersatzverlangen reagiert das LJPA nicht. Muss man wohl gerichtlich durchsetzen.
Absolute Frechheit, was das LJPA abzieht.
Naja, wo ist Dein Schaden? Vielleicht verschobene Urlaube, aber wenn Du offiziell keinen Urlaubsantrag für nach dem Examen gestellt hast, wird es schwierig.
In der Sache ist es natürlich eine absolute Peinlichkeit. Gerade die Geschäftsstellenmitarbeiter an Gerichten sind qualitativ der absolute Bodensatz. Aber der Staat füttert sie durch.
Gibt viele, die den Urlaub storniern mussten. Kenne eine, die sitzt jetzt auf knapp 2.000€ Schaden deswegen. Ich selbst hatte leider keinen Urlaubsantag gestellt. Mal sehen wie es sich entwickeln wird.
21.06.2021, 17:06
(21.06.2021, 15:47)Gast schrieb:(21.06.2021, 15:40)BWBWBW schrieb: Drei (!) "Examenspannen" innerhalb von drei Monaten. Die erste "Panne" beim ersten Examen, wo dann alle Prüflinge im gesamten Bundesland nochmal ran mussten. Bei der Nachklausur wurden dann einige in einen falschen Raum geladen (zweite "Pannne"). Und letzten Freitag wurde in Mannheim, während noch die Diskussionen über einen Raumwechsel am laufen waren, die Sachverhalte ausgeteilt und nach einigen Minuten wieder eingesammelt. Dann sind alle (!) Aufsichtspersonen aus dem Raum gegangen und haben die Prüflinge 30 Minuten lang warten lassen, um dann zu verkünden, dass nunmehr Täuschungsversuche nicht mehr ausgeschlossen werden können und die Klausur somit "abgebrochen" sei. Auf Schadensersatzverlangen reagiert das LJPA nicht. Muss man wohl gerichtlich durchsetzen.
Absolute Frechheit, was das LJPA abzieht.
wie soll das überhaupt mit Art. 3 GG vereinbar sein, wenn die Mannheimer jetzt eine andere Klausur zugeteilt bekommen? Theoretisch könnte doch jetzt jeder Prüfling anfechten
Sieht ein auf Prüfungsanfechtungen spezialisierter Rechtsanwalt übrigens auch kritisch. Vermutich kann die Klausur dann wirklich von jedem angefochten werden, insb. auch, weil die Anonymisierung nicht mehr gegeben ist.
21.06.2021, 17:06
(21.06.2021, 16:16)Gast schrieb:(21.06.2021, 15:45)Gast schrieb:(21.06.2021, 15:40)BWBWBW schrieb: Drei (!) "Examenspannen" innerhalb von drei Monaten. Die erste "Panne" beim ersten Examen, wo dann alle Prüflinge im gesamten Bundesland nochmal ran mussten. Bei der Nachklausur wurden dann einige in einen falschen Raum geladen (zweite "Pannne"). Und letzten Freitag wurde in Mannheim, während noch die Diskussionen über einen Raumwechsel am laufen waren, die Sachverhalte ausgeteilt und nach einigen Minuten wieder eingesammelt. Dann sind alle (!) Aufsichtspersonen aus dem Raum gegangen und haben die Prüflinge 30 Minuten lang warten lassen, um dann zu verkünden, dass nunmehr Täuschungsversuche nicht mehr ausgeschlossen werden können und die Klausur somit "abgebrochen" sei. Auf Schadensersatzverlangen reagiert das LJPA nicht. Muss man wohl gerichtlich durchsetzen.
Absolute Frechheit, was das LJPA abzieht.
Naja, wo ist Dein Schaden? Vielleicht verschobene Urlaube, aber wenn Du offiziell keinen Urlaubsantrag für nach dem Examen gestellt hast, wird es schwierig.
In der Sache ist es natürlich eine absolute Peinlichkeit. Gerade die Geschäftsstellenmitarbeiter an Gerichten sind qualitativ der absolute Bodensatz. Aber der Staat füttert sie durch.
Der Schaden liegt doch darin, dass man später anfangen kann zu arbeiten. Des Weiteren kann man vllt auch mal über Schmerzensgeld nachdenken.
Schmerzensgeld?! Puh, das muss ich erstmal sacken lassen
Und wieso fängt man später an zu arbeiten? Die mündliche Prüfung verschiebt sich doch nicht nach hinten.
21.06.2021, 17:08
(21.06.2021, 16:16)Gast schrieb:(21.06.2021, 15:45)Gast schrieb:(21.06.2021, 15:40)BWBWBW schrieb: Drei (!) "Examenspannen" innerhalb von drei Monaten. Die erste "Panne" beim ersten Examen, wo dann alle Prüflinge im gesamten Bundesland nochmal ran mussten. Bei der Nachklausur wurden dann einige in einen falschen Raum geladen (zweite "Pannne"). Und letzten Freitag wurde in Mannheim, während noch die Diskussionen über einen Raumwechsel am laufen waren, die Sachverhalte ausgeteilt und nach einigen Minuten wieder eingesammelt. Dann sind alle (!) Aufsichtspersonen aus dem Raum gegangen und haben die Prüflinge 30 Minuten lang warten lassen, um dann zu verkünden, dass nunmehr Täuschungsversuche nicht mehr ausgeschlossen werden können und die Klausur somit "abgebrochen" sei. Auf Schadensersatzverlangen reagiert das LJPA nicht. Muss man wohl gerichtlich durchsetzen.
Absolute Frechheit, was das LJPA abzieht.
Naja, wo ist Dein Schaden? Vielleicht verschobene Urlaube, aber wenn Du offiziell keinen Urlaubsantrag für nach dem Examen gestellt hast, wird es schwierig.
In der Sache ist es natürlich eine absolute Peinlichkeit. Gerade die Geschäftsstellenmitarbeiter an Gerichten sind qualitativ der absolute Bodensatz. Aber der Staat füttert sie durch.
Der Schaden liegt doch darin, dass man später anfangen kann zu arbeiten. Des Weiteren kann man vllt auch mal über Schmerzensgeld nachdenken.
Schmerzensgeld glaube ich zwar nicht, aber sicherlich Ersatz der entgangenen Vergütung wegen verzögertem Beginn der Arbeit bei einer Kanzlei sicherlich möglich. Wäre aber ein großer Fan von Schmerzensgeld
21.06.2021, 21:20
(21.06.2021, 15:45)Gast schrieb: Naja, wo ist Dein Schaden? Vielleicht verschobene Urlaube, aber wenn Du offiziell keinen Urlaubsantrag für nach dem Examen gestellt hast, wird es schwierig.
In der Sache ist es natürlich eine absolute Peinlichkeit. Gerade die Geschäftsstellenmitarbeiter an Gerichten sind qualitativ der absolute Bodensatz. Aber der Staat füttert sie durch.
Das ist im Ausdruck nicht akzeptabel und inhaltlich eine unzulässige Verallgemeinerung. Im Übrigen sind Geschäftsstellen nicht für die Durchführung der Prüfungen verantwortlich.
29.12.2021, 18:39
Kriegt man bei dem LJPA NRW nie und auf keiner Weise die Aufgabentexte bei der Einsichtnahme?
So ist doch keine sinnvolle Begründung vom Widerspruch möglich?!
Ist übrigens bei der Eignungsprüfung für die EU-Anwälte anders: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoe.../index.php
So ist doch keine sinnvolle Begründung vom Widerspruch möglich?!
Ist übrigens bei der Eignungsprüfung für die EU-Anwälte anders: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoe.../index.php