18.05.2020, 12:25
(18.05.2020, 08:20)Gast schrieb:Nein, das ist mein Vergleich aus der Beobachtung verschiedener Durchgänge und ich habe selber auch schon geschrieben. Einfach würde ich keinen Durchgang sehen. Nur diesen eben objektiv als durchschnittlich das abbildend, was im 2. Examen verlangt wird.(18.05.2020, 03:42)GastNRW123 schrieb: Ich will niemandem aus diesem Durchgang zu nahe treten. Die Frage war, wie dieser Durchgang einzuordnen ist und er war definitiv dankbar, weil durchschnittlich. Dass in den Anwaltsklausuren im ZR materiell rechtlich nur Standardfragen behandelt werden, sieht man so meiner Erfahrung nach nicht mehr. Und ÖR II war sicherlich eine knifflige Klausur, aber dennoch eine Standardmaßnahme, die man schon seit dem Studium kennt. Schaut euch sonst im Vergleich mal Juli oder Dezember 2019 an....
Und zur Benotung: sicher werden Klassiker strenger benotet, dennoch erreicht man dort am Ende leichter die Hürde zum Befriedigend. Und da liegen doch nunmal die meisten Kandidaten. Schwerer ist beim Klassiker sicher die Schwelle zu 9+ Punkten - Keine Frage. Aber vb Kandidaten kennen die Klassiker sowieso und bekommen dann auch ihre verdiente (!!!) Note. Bei einem absurden Fall kommen nicht mehr Leute in den vb Bereich, da wird einem auch nichts geschenkt. Was ausgedünnt wird ist das Mittelfeld. Entweder findet man den Clou oder nicht.
Und eine Lösung an der Lösungsskizze vorbei bringt immer Abzug... das sagt doch jeder schon im Rep zum 1. Examen. Und im Gegensatz zum ÖR gibt es im ZR schon meistens die eine materiell rechtlich richtige Lösung, auf die man kommen sollte.
Deswegen würde ich mir bei diesem Durchgang wegen der Korrektur im Hinblick auf die Themen keine Sorgen machen. Die allgemeine Ungewissheit bleibt natürlich für uns alle bestehen. Am Ende ist es einfach nicht wirklich objektiv fair, weil es keinen einheitlichen Korrekturmaßstab gibt. Damit müssen wir leben.
Hast du denn mitgeschrieben?
Weil es ist immer nur das Examen leicht, welches man nicht geschrieben hat.
Ich fand aber schon - auch bei materiellen „leichten Themen“ war es abseits dessen auch mal recht knackig.
18.05.2020, 12:32
(18.05.2020, 12:25)GastNRW123 schrieb:(18.05.2020, 08:20)Gast schrieb:Nein, das ist mein Vergleich aus der Beobachtung verschiedener Durchgänge und ich habe selber auch schon geschrieben. Einfach würde ich keinen Durchgang sehen. Nur diesen eben objektiv als durchschnittlich das abbildend, was im 2. Examen verlangt(18.05.2020, 03:42)GastNRW123 schrieb: Ich will niemandem aus diesem Durchgang zu nahe treten. Die Frage war, wie dieser Durchgang einzuordnen ist und er war definitiv dankbar, weil durchschnittlich. Dass in den Anwaltsklausuren im ZR materiell rechtlich nur Standardfragen behandelt werden, sieht man so meiner Erfahrung nach nicht mehr. Und ÖR II war sicherlich eine knifflige Klausur, aber dennoch eine Standardmaßnahme, die man schon seit dem Studium kennt. Schaut euch sonst im Vergleich mal Juli oder Dezember 2019 an....
Und zur Benotung: sicher werden Klassiker strenger benotet, dennoch erreicht man dort am Ende leichter die Hürde zum Befriedigend. Und da liegen doch nunmal die meisten Kandidaten. Schwerer ist beim Klassiker sicher die Schwelle zu 9+ Punkten - Keine Frage. Aber vb Kandidaten kennen die Klassiker sowieso und bekommen dann auch ihre verdiente (!!!) Note. Bei einem absurden Fall kommen nicht mehr Leute in den vb Bereich, da wird einem auch nichts geschenkt. Was ausgedünnt wird ist das Mittelfeld. Entweder findet man den Clou oder nicht.
Und eine Lösung an der Lösungsskizze vorbei bringt immer Abzug... das sagt doch jeder schon im Rep zum 1. Examen. Und im Gegensatz zum ÖR gibt es im ZR schon meistens die eine materiell rechtlich richtige Lösung, auf die man kommen sollte.
Deswegen würde ich mir bei diesem Durchgang wegen der Korrektur im Hinblick auf die Themen keine Sorgen machen. Die allgemeine Ungewissheit bleibt natürlich für uns alle bestehen. Am Ende ist es einfach nicht wirklich objektiv fair, weil es keinen einheitlichen Korrekturmaßstab gibt. Damit müssen wir leben.
Hast du denn mitgeschrieben?
Weil es ist immer nur das Examen leicht, welches man nicht geschrieben hat.
Ich fand aber schon - auch bei materiellen „leichten Themen“ war es abseits dessen auch mal recht knackig.
Das was du als Außenstehender mitbekommst, ist ja nur Max was Hauptthema ist. Damit lässt sich nicht m.A nach sagen wie schwer es war. Also hört auf, so zu tun, als wüsstet ihr wovon ihr redet.
18.05.2020, 13:13
(18.05.2020, 12:32)Gast schrieb:(18.05.2020, 12:25)GastNRW123 schrieb:(18.05.2020, 08:20)Gast schrieb:Nein, das ist mein Vergleich aus der Beobachtung verschiedener Durchgänge und ich habe selber auch schon geschrieben. Einfach würde ich keinen Durchgang sehen. Nur diesen eben objektiv als durchschnittlich das abbildend, was im 2. Examen verlangt(18.05.2020, 03:42)GastNRW123 schrieb: Ich will niemandem aus diesem Durchgang zu nahe treten. Die Frage war, wie dieser Durchgang einzuordnen ist und er war definitiv dankbar, weil durchschnittlich. Dass in den Anwaltsklausuren im ZR materiell rechtlich nur Standardfragen behandelt werden, sieht man so meiner Erfahrung nach nicht mehr. Und ÖR II war sicherlich eine knifflige Klausur, aber dennoch eine Standardmaßnahme, die man schon seit dem Studium kennt. Schaut euch sonst im Vergleich mal Juli oder Dezember 2019 an....
Und zur Benotung: sicher werden Klassiker strenger benotet, dennoch erreicht man dort am Ende leichter die Hürde zum Befriedigend. Und da liegen doch nunmal die meisten Kandidaten. Schwerer ist beim Klassiker sicher die Schwelle zu 9+ Punkten - Keine Frage. Aber vb Kandidaten kennen die Klassiker sowieso und bekommen dann auch ihre verdiente (!!!) Note. Bei einem absurden Fall kommen nicht mehr Leute in den vb Bereich, da wird einem auch nichts geschenkt. Was ausgedünnt wird ist das Mittelfeld. Entweder findet man den Clou oder nicht.
Und eine Lösung an der Lösungsskizze vorbei bringt immer Abzug... das sagt doch jeder schon im Rep zum 1. Examen. Und im Gegensatz zum ÖR gibt es im ZR schon meistens die eine materiell rechtlich richtige Lösung, auf die man kommen sollte.
Deswegen würde ich mir bei diesem Durchgang wegen der Korrektur im Hinblick auf die Themen keine Sorgen machen. Die allgemeine Ungewissheit bleibt natürlich für uns alle bestehen. Am Ende ist es einfach nicht wirklich objektiv fair, weil es keinen einheitlichen Korrekturmaßstab gibt. Damit müssen wir leben.
Hast du denn mitgeschrieben?
Weil es ist immer nur das Examen leicht, welches man nicht geschrieben hat.
Ich fand aber schon - auch bei materiellen „leichten Themen“ war es abseits dessen auch mal recht knackig.
Das was du als Außenstehender mitbekommst, ist ja nur Max was Hauptthema ist. Damit lässt sich nicht m.A nach sagen wie schwer es war. Also hört auf, so zu tun, als wüsstet ihr wovon ihr redet.
Ich kann es nachvollziehen, dass man seinen eigenen Durchgang anders empfindet, weil man jede Klausur wirklich durchlebt und sich nicht nur das Thema oder das zu Grunde liegende Urteil anschaut. Zudem ist der Durchgang jetzt erst seit 2 Tagen vorbei. Aber das ist absolut kein Grund hier schnippisch zu werden!!! Und mit dem, was jeden Durchgang im Forum diskutiert wird, kann man sich eben, wenn man es über eine gewisse Zeit beobachtet, ein solides Bild davon machen, was durchschnittlich im 2. Examen von den Kandidaten verlangt wird. Meine Meinung ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern basiert auf dieser Beobachtung. Und nur davon "rede" ich. Du kannst ja eine andere Meinung vertreten, aber bitte ohne beleidigend zu werden. Danke!
18.05.2020, 13:31
(18.05.2020, 13:13)GastNRW123 schrieb:(18.05.2020, 12:32)Gast schrieb: [quote pid='45273' dateline='1589797524']Nein, das ist mein Vergleich aus der Beobachtung verschiedener Durchgänge und ich habe selber auch schon geschrieben. Einfach würde ich keinen Durchgang sehen. Nur diesen eben objektiv als durchschnittlich das abbildend, was im 2. Examen verlangt
[quote pid='45245' dateline='1589782809']
Hast du denn mitgeschrieben?
Weil es ist immer nur das Examen leicht, welches man nicht geschrieben hat.
Ich fand aber schon - auch bei materiellen „leichten Themen“ war es abseits dessen auch mal recht knackig.
Das was du als Außenstehender mitbekommst, ist ja nur Max was Hauptthema ist. Damit lässt sich nicht m.A nach sagen wie schwer es war. Also hört auf, so zu tun, als wüsstet ihr wovon ihr redet.
[/quote]
Ich kann es nachvollziehen, dass man seinen eigenen Durchgang anders empfindet, weil man jede Klausur wirklich durchlebt und sich nicht nur das Thema oder das zu Grunde liegende Urteil anschaut. Zudem ist der Durchgang jetzt erst seit 2 Tagen vorbei. Aber das ist absolut kein Grund hier schnippisch zu werden!!! Und mit dem, was jeden Durchgang im Forum diskutiert wird, kann man sich eben, wenn man es über eine gewisse Zeit beobachtet, ein solides Bild davon machen, was durchschnittlich im 2. Examen von den Kandidaten verlangt wird. Meine Meinung ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern basiert auf dieser Beobachtung. Und nur davon "rede" ich. Du kannst ja eine andere Meinung vertreten, aber bitte ohne beleidigend zu werden. Danke!
[/quote]
Wo war denn da eine Beleidigung? Oder schnippisch? Come on, du loggst dich 2 Tage nach einem Examen hier ein (nichtmal dein Durchgang) und erzählst wie durchschnittlich was war und was zu erwarten ist. Dann musst du dich auch damit abfinden, wenn dir wer sagt, dass du nur weil du hier ein paar Erfahrungsberichte liest, solch ein Urteil dir wohl nicht erlauben kannst.
18.05.2020, 14:22
(18.05.2020, 13:31)Gast schrieb:(18.05.2020, 13:13)GastNRW123 schrieb:(18.05.2020, 12:32)Gast schrieb: [quote pid='45273' dateline='1589797524']Nein, das ist mein Vergleich aus der Beobachtung verschiedener Durchgänge und ich habe selber auch schon geschrieben. Einfach würde ich keinen Durchgang sehen. Nur diesen eben objektiv als durchschnittlich das abbildend, was im 2. Examen verlangt
[quote pid='45245' dateline='1589782809']
Hast du denn mitgeschrieben?
Weil es ist immer nur das Examen leicht, welches man nicht geschrieben hat.
Ich fand aber schon - auch bei materiellen „leichten Themen“ war es abseits dessen auch mal recht knackig.
Das was du als Außenstehender mitbekommst, ist ja nur Max was Hauptthema ist. Damit lässt sich nicht m.A nach sagen wie schwer es war. Also hört auf, so zu tun, als wüsstet ihr wovon ihr redet.
Ich kann es nachvollziehen, dass man seinen eigenen Durchgang anders empfindet, weil man jede Klausur wirklich durchlebt und sich nicht nur das Thema oder das zu Grunde liegende Urteil anschaut. Zudem ist der Durchgang jetzt erst seit 2 Tagen vorbei. Aber das ist absolut kein Grund hier schnippisch zu werden!!! Und mit dem, was jeden Durchgang im Forum diskutiert wird, kann man sich eben, wenn man es über eine gewisse Zeit beobachtet, ein solides Bild davon machen, was durchschnittlich im 2. Examen von den Kandidaten verlangt wird. Meine Meinung ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern basiert auf dieser Beobachtung. Und nur davon "rede" ich. Du kannst ja eine andere Meinung vertreten, aber bitte ohne beleidigend zu werden. Danke!
[/quote]
Wo war denn da eine Beleidigung? Oder schnippisch? Come on, du loggst dich 2 Tage nach einem Examen hier ein (nichtmal dein Durchgang) und erzählst wie durchschnittlich was war und was zu erwarten ist. Dann musst du dich auch damit abfinden, wenn dir wer sagt, dass du nur weil du hier ein paar Erfahrungsberichte liest, solch ein Urteil dir wohl nicht erlauben kannst.
[/quote]
Ach ganz ehrlich, du formuliert absichtlich provozierend und angriffslustig. Ich hab in Reflektion meines eigenen Durchgangs (inklusive meiner eigenen Fehler) viel recherchiert und weiß daher, dass ich in der Lage bin, mir anhand der Hauptthemen ein objektiv fundiertes Bild zu machen, das kein anmaßendes Geschwafel ist. Und genau das wollte ich hier als Hilfestellung auf Nachfrage mitteilen. Die Anforderungen an die Kandidaten sind im 2. Examen eben hoch, damit sind auch die durchschnittlichen Anforderungen entsprechend hoch. Ich denke mir ist es gelungen, meine EInschätzung wertneutral den Kandidaten dieses Durchgangs gegenüber darzulegen. Vllt hilft meine Einschätzung mitelsenden Kandidaten, die demnächst geprüft werden-das wäre schön.
18.05.2020, 14:44
(18.05.2020, 14:22)GastNRW123 schrieb:(18.05.2020, 13:31)Gast schrieb:(18.05.2020, 13:13)GastNRW123 schrieb:(18.05.2020, 12:32)Gast schrieb: [quote pid='45273' dateline='1589797524']Nein, das ist mein Vergleich aus der Beobachtung verschiedener Durchgänge und ich habe selber auch schon geschrieben. Einfach würde ich keinen Durchgang sehen. Nur diesen eben objektiv als durchschnittlich das abbildend, was im 2. Examen verlangt
[quote pid='45245' dateline='1589782809']
Hast du denn mitgeschrieben?
Weil es ist immer nur das Examen leicht, welches man nicht geschrieben hat.
Ich fand aber schon - auch bei materiellen „leichten Themen“ war es abseits dessen auch mal recht knackig.
Das was du als Außenstehender mitbekommst, ist ja nur Max was Hauptthema ist. Damit lässt sich nicht m.A nach sagen wie schwer es war. Also hört auf, so zu tun, als wüsstet ihr wovon ihr redet.
Ich kann es nachvollziehen, dass man seinen eigenen Durchgang anders empfindet, weil man jede Klausur wirklich durchlebt und sich nicht nur das Thema oder das zu Grunde liegende Urteil anschaut. Zudem ist der Durchgang jetzt erst seit 2 Tagen vorbei. Aber das ist absolut kein Grund hier schnippisch zu werden!!! Und mit dem, was jeden Durchgang im Forum diskutiert wird, kann man sich eben, wenn man es über eine gewisse Zeit beobachtet, ein solides Bild davon machen, was durchschnittlich im 2. Examen von den Kandidaten verlangt wird. Meine Meinung ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern basiert auf dieser Beobachtung. Und nur davon "rede" ich. Du kannst ja eine andere Meinung vertreten, aber bitte ohne beleidigend zu werden. Danke!
Wo war denn da eine Beleidigung? Oder schnippisch? Come on, du loggst dich 2 Tage nach einem Examen hier ein (nichtmal dein Durchgang) und erzählst wie durchschnittlich was war und was zu erwarten ist. Dann musst du dich auch damit abfinden, wenn dir wer sagt, dass du nur weil du hier ein paar Erfahrungsberichte liest, solch ein Urteil dir wohl nicht erlauben kannst.
[/quote]
Ach ganz ehrlich, du formuliert absichtlich provozierend und angriffslustig. Ich hab in Reflektion meines eigenen Durchgangs (inklusive meiner eigenen Fehler) viel recherchiert und weiß daher, dass ich in der Lage bin, mir anhand der Hauptthemen ein objektiv fundiertes Bild zu machen, das kein anmaßendes Geschwafel ist. Und genau das wollte ich hier als Hilfestellung auf Nachfrage mitteilen. Die Anforderungen an die Kandidaten sind im 2. Examen eben hoch, damit sind auch die durchschnittlichen Anforderungen entsprechend hoch. Ich denke mir ist es gelungen, meine EInschätzung wertneutral den Kandidaten dieses Durchgangs gegenüber darzulegen. Vllt hilft meine Einschätzung mitelsenden Kandidaten, die demnächst geprüft werden-das wäre schön.
[/quote]
@ Gast: Keiner hat hier jemals behauptet, Examen wäre leicht. Oh nein, das ist es ganz gewiss nicht. Aber du musst es ertragen können, wenn man die verschiedenen Klausurdurchgänge analysiert und gewisse eben als "durchschnittlich schwierig" einstuft, gewisse als "unterdurchschnittlich" und manche auch als "überdurchschnittlich". Es ist doch logisch, dass für jeden immer der eigene Durchgang am schwierigsten ist. Und doch werden die wenigsten behaupten, "Oh Wahnsinn, das war aber der abgefahrenste, schwierigste Durchgang" nun.
Ich habe 2x Examen geschrieben und ja, ich fand beide verdammt hart. Objektiv gesehen war einer aber definitiv schwieriger (der erste). Im zweiten habe ich es halt selbst versammelt :rolleyes:
Was mich an diesem Forum hier häufig stört: Die freie Meinungsäußerung wird immer gleich hinterfragt. Es wird nicht intensiv debattiert und diskutiert, sondern häufig gleich provoziert - auch wenn (in dem Fall) "GastNRW123" sicher eine völlig andere Intention hatte als zu provozieren. Kommt doch echt mal etwas runter. Es gibt glaube ich keine Branche, in der sich andere Leute so wenig gönnen wir bei uns Juristen. Das ist eigentlich echt traurig.
18.05.2020, 16:21
Mit Verlaub, ich bleibe dabei. Ich spreche euch die Expertise ab, darüber zu urteilen.
Ihr habt hier nur einen Bruchteil dessen, was im Aktenauszug war. Teilweise dann mit abstrusen Lösungen hier (die jedem passieren können). Daran zu urteilen, wie einfach, durchschnittlich oder sonst etwas ist, würde ich mir nicht erlauben.
Das bedeutet nicht, dass irgendwer seine Meinung nicht in die Welt setzen darf. Man muss halt mit Widerspruch leben, wenn man seine Meinung äußert. Dann laut aufzuschreien meine Meinungsfreiheit wird beschnitten, weil jemand anderes sagt meine ist doof, ist halt echt interessant.
Ihr habt hier nur einen Bruchteil dessen, was im Aktenauszug war. Teilweise dann mit abstrusen Lösungen hier (die jedem passieren können). Daran zu urteilen, wie einfach, durchschnittlich oder sonst etwas ist, würde ich mir nicht erlauben.
Das bedeutet nicht, dass irgendwer seine Meinung nicht in die Welt setzen darf. Man muss halt mit Widerspruch leben, wenn man seine Meinung äußert. Dann laut aufzuschreien meine Meinungsfreiheit wird beschnitten, weil jemand anderes sagt meine ist doof, ist halt echt interessant.
18.05.2020, 17:07
Das Ding ist halt, dass die Art wie Klausuren konzipiert werden, immer gleich ist. Daher kann man anhand der Analsyse der Themen einfach viel für die eigene Vorbereitung ableiten. ÖR II war mit Sicherheit eine anspruchsvolle Klausur. Auf die Thematik konnte man sich nicht vorbereiten. Man weiß aber, dass im ÖR alle Argumente irgendwo im SV versteckt sein müssen, weil das in ÖR Klausuren immer so ist (das wurde uns in der AG so eingetrichtert). Jedenfalls hat niemand berichtet, dass der SV so dermaßen grottig gestellt war, dass die Klausur aus dem Gesichtspunkt unlösbar war.
Und wenn man die Themen sieht, dann sieht man zB
- dass hier Standardfälle geprüft wurden (was einem natürlich persönlich eher liegen kann oder eher weniger liegen kann)
- dass in ZVR etwas dran kam, was sich im letzten Jahr bereits zum neuen Liebling des LJPA gemausert hat, aber mit Sicherheit anspruchsvoll ist (womöglich leicht überdurchschnittlich anspruchsvoll, je nachdem, wie oft das jetzt zukünftig geprüft wird, aber man denke an eine analoge Drittwiderspruchsklage mit Herleitung der Analogie)
- dass kein Punkteverlust durch Zulässigkeitsprobleme bei den Urteilsklausuren im ZR droht (denn da kann man nur Punkte verlieren, aber keine gewinnen)
- dass in StrafR Revision statt Urteil kam
- dass in StrafR zwei verschiedene Delikte geprüft wurden (wenn 2x dasselbe geprüft wird ist das ein Risiko für alle Kandidaten bei beiden SR Klausuren ein Rechtsgebiet zu erwischen, das ihnen weniger liegt)
- dass das B-Gutachten keine Besonderheiten aufwies
- dass mit versuchter Hehlerei etwas geprüft wurde, was seit dem der BGH darüber entschieden hat, als klausurrelevant gilt
- dass in V1 eine unbekannte Norm kam, was im ÖR üblich ist und dass sie aus einem Themembereich kommt (Zuverlässigkeit), der gerne genommen wird (GewO, Waffenrecht...)
- dass V2 sicherlich eine anspruchsvolle Klausur war, die ÖR affinen Leuten mehr gelegen haben dürfte (aber macht es das einen Durchgang gleich zwangsläufig unfair? Es gibt auch 4 ZR Klausuren durch die alle durch müssen, denen ÖR besser liegt als ZR; das ist wohl eher dann eine persönliche Bewertung, wie man dazu steht)
Was man nicht sieht:
- Probleme in der Zulässigkeit der Klagen durch Klageänderungen, Erledigungserklärungen, Widerklage, mehrere Kläger oder Beklagte, Parteiwechsel etc. oder gar verschiedene Elemente davon kombiniert
- exotische Rechtsgebiete (man beachte die FamilienR und ErbR Klausuren aus 2019)
- unbekannte Rechtsbehelfe (§ 321a ZPO); Rechtsmittel gg 2. VU; Fristenprobleme ums VU und Einspruch
- Fristenprobleme allgemein
- reine Kautelarklausuren (selbst am Ende einen Vergleich zu formulieren ist mittlerweile durchschnittliche Anforderung und sollte beherrscht werden)
- Revisionsurteilsklausur oder so etwas verrücktes (auch über die Revision aus StA Sicht sollte man in der Vorbereitung einmal nachdenken)
- Prüfung derselben Delikte in beiden StrafR-Klausuren
- Behördenklausur
- unliebsame ÖR Themen wie Kommunalverfassungsstreit
- irgendeine Art von Zusatzaufgaben
- Probleme mit der Aufgabenstellung oder dem Klausur-SV (ich hörte von Klausuren da gab es während des Schreibens eine offizielle Korrektur; ich hörte von Klausuren mit falschen Daten im SV, die mitten in der Klausur alle berichtigt werden mussten)
Und wenn man die Themen sieht, dann sieht man zB
- dass hier Standardfälle geprüft wurden (was einem natürlich persönlich eher liegen kann oder eher weniger liegen kann)
- dass in ZVR etwas dran kam, was sich im letzten Jahr bereits zum neuen Liebling des LJPA gemausert hat, aber mit Sicherheit anspruchsvoll ist (womöglich leicht überdurchschnittlich anspruchsvoll, je nachdem, wie oft das jetzt zukünftig geprüft wird, aber man denke an eine analoge Drittwiderspruchsklage mit Herleitung der Analogie)
- dass kein Punkteverlust durch Zulässigkeitsprobleme bei den Urteilsklausuren im ZR droht (denn da kann man nur Punkte verlieren, aber keine gewinnen)
- dass in StrafR Revision statt Urteil kam
- dass in StrafR zwei verschiedene Delikte geprüft wurden (wenn 2x dasselbe geprüft wird ist das ein Risiko für alle Kandidaten bei beiden SR Klausuren ein Rechtsgebiet zu erwischen, das ihnen weniger liegt)
- dass das B-Gutachten keine Besonderheiten aufwies
- dass mit versuchter Hehlerei etwas geprüft wurde, was seit dem der BGH darüber entschieden hat, als klausurrelevant gilt
- dass in V1 eine unbekannte Norm kam, was im ÖR üblich ist und dass sie aus einem Themembereich kommt (Zuverlässigkeit), der gerne genommen wird (GewO, Waffenrecht...)
- dass V2 sicherlich eine anspruchsvolle Klausur war, die ÖR affinen Leuten mehr gelegen haben dürfte (aber macht es das einen Durchgang gleich zwangsläufig unfair? Es gibt auch 4 ZR Klausuren durch die alle durch müssen, denen ÖR besser liegt als ZR; das ist wohl eher dann eine persönliche Bewertung, wie man dazu steht)
Was man nicht sieht:
- Probleme in der Zulässigkeit der Klagen durch Klageänderungen, Erledigungserklärungen, Widerklage, mehrere Kläger oder Beklagte, Parteiwechsel etc. oder gar verschiedene Elemente davon kombiniert
- exotische Rechtsgebiete (man beachte die FamilienR und ErbR Klausuren aus 2019)
- unbekannte Rechtsbehelfe (§ 321a ZPO); Rechtsmittel gg 2. VU; Fristenprobleme ums VU und Einspruch
- Fristenprobleme allgemein
- reine Kautelarklausuren (selbst am Ende einen Vergleich zu formulieren ist mittlerweile durchschnittliche Anforderung und sollte beherrscht werden)
- Revisionsurteilsklausur oder so etwas verrücktes (auch über die Revision aus StA Sicht sollte man in der Vorbereitung einmal nachdenken)
- Prüfung derselben Delikte in beiden StrafR-Klausuren
- Behördenklausur
- unliebsame ÖR Themen wie Kommunalverfassungsstreit
- irgendeine Art von Zusatzaufgaben
- Probleme mit der Aufgabenstellung oder dem Klausur-SV (ich hörte von Klausuren da gab es während des Schreibens eine offizielle Korrektur; ich hörte von Klausuren mit falschen Daten im SV, die mitten in der Klausur alle berichtigt werden mussten)
18.05.2020, 21:56
(18.05.2020, 16:21)Gast schrieb: Mit Verlaub, ich bleibe dabei. Ich spreche euch die Expertise ab, darüber zu urteilen.
Ihr habt hier nur einen Bruchteil dessen, was im Aktenauszug war. Teilweise dann mit abstrusen Lösungen hier (die jedem passieren können). Daran zu urteilen, wie einfach, durchschnittlich oder sonst etwas ist, würde ich mir nicht erlauben.
Das bedeutet nicht, dass irgendwer seine Meinung nicht in die Welt setzen darf. Man muss halt mit Widerspruch leben, wenn man seine Meinung äußert. Dann laut aufzuschreien meine Meinungsfreiheit wird beschnitten, weil jemand anderes sagt meine ist doof, ist halt echt interessant.
Mein Freund hat diese Klausuren mitgeschrieben :D Das nur am Rande. Und auch wenn es zuhause andere Themen als Jura geben sollte und auch gibt - ich glaube, ich kenne den Inhalt der Klausuren wesentlich besser als du denkst ;)
18.05.2020, 21:58
(18.05.2020, 17:07)GastNRW123 schrieb: Das Ding ist halt, dass die Art wie Klausuren konzipiert werden, immer gleich ist. Daher kann man anhand der Analsyse der Themen einfach viel für die eigene Vorbereitung ableiten. ÖR II war mit Sicherheit eine anspruchsvolle Klausur. Auf die Thematik konnte man sich nicht vorbereiten. Man weiß aber, dass im ÖR alle Argumente irgendwo im SV versteckt sein müssen, weil das in ÖR Klausuren immer so ist (das wurde uns in der AG so eingetrichtert). Jedenfalls hat niemand berichtet, dass der SV so dermaßen grottig gestellt war, dass die Klausur aus dem Gesichtspunkt unlösbar war.
Und wenn man die Themen sieht, dann sieht man zB
- dass hier Standardfälle geprüft wurden (was einem natürlich persönlich eher liegen kann oder eher weniger liegen kann)
- dass in ZVR etwas dran kam, was sich im letzten Jahr bereits zum neuen Liebling des LJPA gemausert hat, aber mit Sicherheit anspruchsvoll ist (womöglich leicht überdurchschnittlich anspruchsvoll, je nachdem, wie oft das jetzt zukünftig geprüft wird, aber man denke an eine analoge Drittwiderspruchsklage mit Herleitung der Analogie)
- dass kein Punkteverlust durch Zulässigkeitsprobleme bei den Urteilsklausuren im ZR droht (denn da kann man nur Punkte verlieren, aber keine gewinnen)
- dass in StrafR Revision statt Urteil kam
- dass in StrafR zwei verschiedene Delikte geprüft wurden (wenn 2x dasselbe geprüft wird ist das ein Risiko für alle Kandidaten bei beiden SR Klausuren ein Rechtsgebiet zu erwischen, das ihnen weniger liegt)
- dass das B-Gutachten keine Besonderheiten aufwies
- dass mit versuchter Hehlerei etwas geprüft wurde, was seit dem der BGH darüber entschieden hat, als klausurrelevant gilt
- dass in V1 eine unbekannte Norm kam, was im ÖR üblich ist und dass sie aus einem Themembereich kommt (Zuverlässigkeit), der gerne genommen wird (GewO, Waffenrecht...)
- dass V2 sicherlich eine anspruchsvolle Klausur war, die ÖR affinen Leuten mehr gelegen haben dürfte (aber macht es das einen Durchgang gleich zwangsläufig unfair? Es gibt auch 4 ZR Klausuren durch die alle durch müssen, denen ÖR besser liegt als ZR; das ist wohl eher dann eine persönliche Bewertung, wie man dazu steht)
Was man nicht sieht:
- Probleme in der Zulässigkeit der Klagen durch Klageänderungen, Erledigungserklärungen, Widerklage, mehrere Kläger oder Beklagte, Parteiwechsel etc. oder gar verschiedene Elemente davon kombiniert
- exotische Rechtsgebiete (man beachte die FamilienR und ErbR Klausuren aus 2019)
- unbekannte Rechtsbehelfe (§ 321a ZPO); Rechtsmittel gg 2. VU; Fristenprobleme ums VU und Einspruch
- Fristenprobleme allgemein
- reine Kautelarklausuren (selbst am Ende einen Vergleich zu formulieren ist mittlerweile durchschnittliche Anforderung und sollte beherrscht werden)
- Revisionsurteilsklausur oder so etwas verrücktes (auch über die Revision aus StA Sicht sollte man in der Vorbereitung einmal nachdenken)
- Prüfung derselben Delikte in beiden StrafR-Klausuren
- Behördenklausur
- unliebsame ÖR Themen wie Kommunalverfassungsstreit
- irgendeine Art von Zusatzaufgaben
- Probleme mit der Aufgabenstellung oder dem Klausur-SV (ich hörte von Klausuren da gab es während des Schreibens eine offizielle Korrektur; ich hörte von Klausuren mit falschen Daten im SV, die mitten in der Klausur alle berichtigt werden mussten)
Und ich denke, dass damit wirklich vieles, wenn nicht gar alles zu diesem Thema gesagt ist. ;)