04.02.2025, 18:10
Hey!
Ich arbeite mich gerade in das BauR NRW ein. Für Gebührenbescheide soll § 1 I AVerwGebO NRW + Anl. 2 (z.B. 2.821) die EGL sein.
Also habe ich meinen Rehborn aufgeschlagen. Dort steht für die Ordnungsziffer "129 B". Nicht "129b".
Ich habe also 129 aufgeschlagen und sehe, dass danach 130 folgt. Ich habe ans Ende der Gesetzessammlung gesehen, an den Anfang. Es ist nicht da.
Wofür steht dieses "B"? Ist das irgendwie noch ein zweiter Band vom Rehborn oder sowas?
Ich arbeite mich gerade in das BauR NRW ein. Für Gebührenbescheide soll § 1 I AVerwGebO NRW + Anl. 2 (z.B. 2.821) die EGL sein.
Also habe ich meinen Rehborn aufgeschlagen. Dort steht für die Ordnungsziffer "129 B". Nicht "129b".
Ich habe also 129 aufgeschlagen und sehe, dass danach 130 folgt. Ich habe ans Ende der Gesetzessammlung gesehen, an den Anfang. Es ist nicht da.
Wofür steht dieses "B"? Ist das irgendwie noch ein zweiter Band vom Rehborn oder sowas?
07.02.2025, 17:58
Ich habe mir letztens dieselbe Frage gestellt! 😅
Ich gehe davon aus, dass die AvwGebO nicht im Rehborn enthalten ist. Die Änderung ist meine auch auch ziemlich neu. Bis vor kurzem hat man ja lediglich auf VwVG und VO VwVG und das GebG NRW abgestellt.
Ich gehe davon aus, dass die AvwGebO nicht im Rehborn enthalten ist. Die Änderung ist meine auch auch ziemlich neu. Bis vor kurzem hat man ja lediglich auf VwVG und VO VwVG und das GebG NRW abgestellt.
07.02.2025, 20:59
Ich komme ja aus BW... aber wenn ich mir das Inhaltsverzeichnis anschauen, wird da zwischen Rehborn Gesetze und Rehborn Verwaltungsvorschriften unterschieden. Zweiter Band könnte also stimmen (https://www.beck-shop.de/rehborn-verwalt...57EALw_wcB)