05.02.2025, 18:28
Seid Ihr denn notwendige Streitgenossen? Das ist ja selten der Fall. Ihr habt einen gemeinsamen Mietvertrag und werdet daher gemeinsam auf Zustimmung verklagt? Dann ist das so.
05.02.2025, 20:04
Bitte löschen.
05.02.2025, 21:42
Habt Ihr irgendwie unterschiedliche Interessen? Das wäre vermutlich ein guter Grund für unterschiedliche Anwälte.
Woran scheitert der Zustimmungsanspruch denn?
Woran scheitert der Zustimmungsanspruch denn?
07.02.2025, 14:39
(05.02.2025, 21:42)Praktiker schrieb: Habt Ihr irgendwie unterschiedliche Interessen? Das wäre vermutlich ein guter Grund für unterschiedliche Anwälte.
Woran scheitert der Zustimmungsanspruch denn?
In der Sache selbst sind die Interessen exakt gleich gelagert. Ansonsten habe ich das Interesse mir im Falle des Unterliegens Kosten zu ersparen, indem ich mich selbst vertrete und daher keinen Kollegen beauftragen muss. Mein Mitbewohner hat als Nichtjurist das Interesse sich als Laie in einem zivilprozessualen Verfahren anwaltlich vertreten zu lassen und ich kann ihn nicht vertreten, weil es mir aus Konkurrenzschutz versagt ist Mandate Dritter anzunehmen und das Thema nicht zum Profil der Kanzlei passt.
Aus meiner Sicht hat also jeder von uns legitime Interessen. Würde es als zweifelhaft empfinden mir die Beauftragung eines Kollegens aufzuzwingen (der meinen Mitbewohner vertritt) oder es meinem Mitbewohner zuzumuten sich als Laie selbst vertreten zu müssen, nur damit der Kläger kosten spart. Wer die Musik bestellt, muss die Kapelle auch bezahlen. So sehe ich das jedenfalls.