06.01.2020, 19:01
(06.01.2020, 18:55)IIINRW23 schrieb: Ich habe folgendes gemacht:
SEA aus 281, 280 I, III, 474, 433, 437 Nr 3
I. Verbrauchsgüterkauf (+)
1. Verbrauchsgut - Katze - Tier 90a - laut Palandt 474 (+)
2. Verbraucher = Kl. - Palandt 13 - privaten Zwecken (+) - als Spielgefährten
3. Unternehmer = Bekl - Palandt 14 - auf dauer angelegt etc (+) - "O-Wurf" - "O" ist der 15 Buchstaben - 15ter Wurf in 4 Jahren (+) - Einwand Bekl. keinen Gewinn - laut Palandt 14 unbeachtlich
II. Mangel z.Zt. Gefahrübergang
1. Mangel - 434 - laut Palandt 434 bei Tieren gesundheutlicher Mangel, wenn Infektion oder Krankheit (+) - kein genetischer Defekt
2. bei Gefahrübergang - 446 Gefahrübergang bei Übergabe der Katze - wegen Verbrauchsgüterkauf Vermutung des 477 - dann hat die Bekl die Bweislast, dass kein Mangel bei Gefahrübergang volag - Vortrag mit Inaugenscheinnahme zu schwach - daher (+)
III. PflichtV = mangelhafte Katze
IV. NEA nicht notwendig - mehrere Sachen denkbar ? - hab mit Tierschutz argumentiert, dass nicht zumutbar ist erst zu warten, auch wegen hoher Ansteckungsgefahr etc
IV. Fristsetzung
entbehrlich nach 281 glaub Abs. 3 wegen Besonderheiten des Einzelfalles - Tierschutz :)
V. vertreten müssen (+)
VI. Schaden
1. Medikamente für Olanga (+)
2. Tierarztkosten (+)
B. 280 I, 241 II
1. Tatbestand (+) s.o. - vertreten müssen, hab ich auch als vermutet angenommen, fand nicht, dass sie da deutlich genung etwas vorgetragen hatte
2. RF
a. Kosten Medikament alter Kater - war notwenig, wenn auch nicht erkrankt, da wegen hoher Ansteckungsgefahr unzumutbar zu warten und dann vielleicht Olanga wieder infiziert etc.
b. Spielzeug-Maus (+) - Abzug neu gegen Alt -/+
c. Katzenbaum - auch wenn beide Katzen benutzt habeb, da Liegeflächen und Baum anfällig, dass sich Hautschuppen absetzten
C. 812 BGB
wie Vorredner
aber ohne Umsatzsteuer, da gemäß 249 Umsatzsteuer nur erstattungsfähig, soweit angefallen.
ERGÄNZUNG:
Ausschluss 281 wegen Gewährleistungsausschluss - Vordruck - AGB
I. Ausschluss des Schadensersatzes grundsätzlich auch bei Verbrauchsgüterkauf zulässig gemäß 476 Abs. 3
II. Vorliegen von AGB (+)
im Palandt kurz alle Sachen angesprochen
Besonderheit - nach 310 III gehen sie vom Unternehmer als gestellt - egal ob Vordruck von einem Anderen Züchter erstellt
auch für erstmalig Verwendete gelten die 305 ff - Palandt
III. AGB - Kontrolle
309 Nr. 8 b Schadensersatzausschluss aber nur, bei Verbrauchsgüterkauf, wenn Verbraucher der Verkäufer ist
IV. Gewährleistungssausschluss unwirksam
06.01.2020, 19:23
PLUS:
Noch den Schlenker am Anfang der Entscheidungsgründe
I. den Einspruch gegen das Versäumnisurteil
- kann man schön Voraussetzungen im Putzo abarbeiten - mit dem Hinweis, dass VU erst mit der letzten Zustellung als verkündet gilt, und damit die Zustellung des Klägers maßgeblich
- Einlegung war 2 innerhalb 2 Wochenfrist
II. Klageänderung (-)
- hatte die Maus in der urspr- Klage vergessen in die Rechnung zu addieren
- Klageänderung aber Minus, weil gleicher SV und in Begründung ursprgl Klage war klar, dass sie dies auch begehrt, daher Bekl nicht schützenswert und konnte sich auf Verteidigung früh genung vorbereiten
Tenor:
I. Vu aufrechtzuerhalten mit Maßgabe, dass ohne Umsatzsteuer und Pauschale 20 Euro (bei Eintscheidungsgründen: zu unsubstanziiert um als Schaden geltend gemacht zu werden und nur Deliktsrecht kennt diese Unkostenpauschale ?)
II. Verurteilung Zahlung der Mauskosten - Abzug neu gegen Alt -/+
III. im Übrigen abzuweisen
Noch den Schlenker am Anfang der Entscheidungsgründe
I. den Einspruch gegen das Versäumnisurteil
- kann man schön Voraussetzungen im Putzo abarbeiten - mit dem Hinweis, dass VU erst mit der letzten Zustellung als verkündet gilt, und damit die Zustellung des Klägers maßgeblich
- Einlegung war 2 innerhalb 2 Wochenfrist
II. Klageänderung (-)
- hatte die Maus in der urspr- Klage vergessen in die Rechnung zu addieren
- Klageänderung aber Minus, weil gleicher SV und in Begründung ursprgl Klage war klar, dass sie dies auch begehrt, daher Bekl nicht schützenswert und konnte sich auf Verteidigung früh genung vorbereiten
Tenor:
I. Vu aufrechtzuerhalten mit Maßgabe, dass ohne Umsatzsteuer und Pauschale 20 Euro (bei Eintscheidungsgründen: zu unsubstanziiert um als Schaden geltend gemacht zu werden und nur Deliktsrecht kennt diese Unkostenpauschale ?)
II. Verurteilung Zahlung der Mauskosten - Abzug neu gegen Alt -/+
III. im Übrigen abzuweisen
06.01.2020, 23:35
@NRW23
Präsentierst du jetzt hier die Musterlösung nach Überlegungen nach der Klausur und der Lektüre des BGH Urteils, welches dem Fall zu Grunde lag? Oder hast du das alles wirklich in der Form und argumentativer Eindringtiefe so aufs Papier gebracht?
Falls ja: Größten Respekt! Macht mir aber auch Angst...ich hab die Probleme zwar auch gesehen und hätte genauso gelöst, habe aber die Ansprüche aus 280 I und 812 in den letzten 5 Minuten in rudimentären Stichpunkten "hingsrotzt" um irgendwie fertig zu werden....hatte massive Zeitprobleme!
Präsentierst du jetzt hier die Musterlösung nach Überlegungen nach der Klausur und der Lektüre des BGH Urteils, welches dem Fall zu Grunde lag? Oder hast du das alles wirklich in der Form und argumentativer Eindringtiefe so aufs Papier gebracht?
Falls ja: Größten Respekt! Macht mir aber auch Angst...ich hab die Probleme zwar auch gesehen und hätte genauso gelöst, habe aber die Ansprüche aus 280 I und 812 in den letzten 5 Minuten in rudimentären Stichpunkten "hingsrotzt" um irgendwie fertig zu werden....hatte massive Zeitprobleme!
07.01.2020, 15:21
@paniknrw
Nein, ist meine persönliche Lösung als Vorschlag.
Ich habe bei den Probeklausuren, während des vorbereitungsdienst, hier von der Seite und den Ideen der Kandidaten sehr profitiert, viell
Nein, ist meine persönliche Lösung als Vorschlag.
Ich habe bei den Probeklausuren, während des vorbereitungsdienst, hier von der Seite und den Ideen der Kandidaten sehr profitiert, viell
07.01.2020, 16:05
Z2 in NRW war heute Unterlassung/Beiseitigungsansprüche Bürgermeister gegen Bürger seiner Gemeinde, die dieser in nem Leserbrief und auf Facebook veröffentlicht hat, einstweiliger Rechtsschutz
07.01.2020, 16:06
Wie kommts, dass hier kaum einer schreibt? Bei den anderen Monaten tippen sich die Leute die Finger wund und zu diesem Durchgang herrscht absolute Leere :(
Anwaltsklausur (einstweilige Verfügung?!) heute in NRW
Hat mich komplett überfordert...
War da Normbezug überhaupt möglich?
Mein materielles Gutachten besteht aus §§1004 und 823 BGB
Rest war Palandt abschreiben und rumlabern...
Anwaltsklausur (einstweilige Verfügung?!) heute in NRW
Hat mich komplett überfordert...
War da Normbezug überhaupt möglich?
Mein materielles Gutachten besteht aus §§1004 und 823 BGB
Rest war Palandt abschreiben und rumlabern...
07.01.2020, 16:07
In Nds. auch.
Hier kam es ihm aber "auf ein schnelles Vorgehen nicht an".
Hier kam es ihm aber "auf ein schnelles Vorgehen nicht an".
07.01.2020, 16:08
Zu früh abgesendet. Gegenüber "Äußerungen". Fands rechtlich wie gestern wieder eine leichte Thematik
07.01.2020, 16:45
(07.01.2020, 16:08)NNRRWW schrieb: Zu früh abgesendet. Gegenüber "Äußerungen". Fands rechtlich wie gestern wieder eine leichte Thematik[quote pid='32576' dateline='1578406084']
Dann tu mir mal bitte den Gefallen und präsentier uns deine Musterlösung in Stichpunten
Bin komplett verwirrt :-)
[/quote]
07.01.2020, 16:46
(07.01.2020, 15:21)Nrw23 schrieb: @paniknrw
Nein, ist meine persönliche Lösung als Vorschlag.
Ich habe bei den Probeklausuren, während des vorbereitungsdienst, hier von der Seite und den Ideen der Kandidaten sehr profitiert, viell
Persönliche Lösung als Vorschlag = du hast das exakt so alles in der Klausur und bist fertig geworden?