19.10.2019, 10:00
Hallo zusammen,
ich habe ein kleines Problem und hoffe das mir jemand helfen kann. Es geht um einen Fall, indem ein Vermieter eine Wohnung ordentlich kündigt wegen Eigenbedarf und später im laufe des Prozesses kündigt er auch noch außerordentlich wegen Nicht gezahlter Mieten! Er stützt seine Räumungsklage auch auf die außerordentlich Kündigung.
Meine Frage:
- was prüfe ich zuerst die ordentliche Kündigung oder die außerordentliche?
- wenn ich der Klage stattgeben will bezieh ich mich in den Entscheidungsgründen auf die ordentliche Kündigung oder auf die außerordentlich? Kann mir vielleicht einer helfen?
ich habe ein kleines Problem und hoffe das mir jemand helfen kann. Es geht um einen Fall, indem ein Vermieter eine Wohnung ordentlich kündigt wegen Eigenbedarf und später im laufe des Prozesses kündigt er auch noch außerordentlich wegen Nicht gezahlter Mieten! Er stützt seine Räumungsklage auch auf die außerordentlich Kündigung.
Meine Frage:
- was prüfe ich zuerst die ordentliche Kündigung oder die außerordentliche?
- wenn ich der Klage stattgeben will bezieh ich mich in den Entscheidungsgründen auf die ordentliche Kündigung oder auf die außerordentlich? Kann mir vielleicht einer helfen?
19.10.2019, 20:50
Grundsatz der Entscheidungserheblichkeit!
Falls die außerordentliche Kündigung "durchgeht", dann verlierst du keinen Satz mehr zur "Eigenbedarfskündigung".
Das Gleiche gilt natürlich auch für den umgekehrten Fall.
Gehen beide durch, dann wählst du die "sichere" (= am einfachsten zu begründende) "Kündigungsart".
Geht nichts durch, dann sprichst du "beide" an und erläuterst NUR das nicht vorliegende Tatbestandsmerkmal.
Falls die außerordentliche Kündigung "durchgeht", dann verlierst du keinen Satz mehr zur "Eigenbedarfskündigung".
Das Gleiche gilt natürlich auch für den umgekehrten Fall.
Gehen beide durch, dann wählst du die "sichere" (= am einfachsten zu begründende) "Kündigungsart".
Geht nichts durch, dann sprichst du "beide" an und erläuterst NUR das nicht vorliegende Tatbestandsmerkmal.
20.10.2019, 01:23
Vielen Dank für die Antwort