09.01.2025, 10:06
Hallo zusammen,
ich hätte mal folgende Frage an euch: Ich möchte gerne einen LLM bei der JurGrad machen. Das Gebiet passt super in die Spezialisierung die ich bei meinem AG mache. Es ist ein "Schnittstellenrechtsgebiet" und deshalb fachlich für mich sehr interessant. Meine Frage ist nun, ob hier jemand Erfahrung damit hat, wie man das mit seinem AG handhabt bzw. was es da für Möglichkeiten gibt? Der Kurs geht etwas über ein Jahr, wobei die Veranstaltungen einmal im Monat sind von Donnerstag - Samstag. Ich bräuchte also jeweils den Donnerstag und Freitag frei. Habt ihr Erfahrung mit sowas? Kann sowas kostentechnisch vom AG übernommen werden? Wir reden halt leider von 12.000 € und dementsprechend ein vielfaches von einem FA-Lehrgang. Falls das kostentechnisch nicht geht, habt ihr Erfahrung mit Freistellung für die Uni-Tage? Es wären ja "nur" 2 Tage im Monat. Machen das AG mit?
Über Antworten freue ich mich!
ich hätte mal folgende Frage an euch: Ich möchte gerne einen LLM bei der JurGrad machen. Das Gebiet passt super in die Spezialisierung die ich bei meinem AG mache. Es ist ein "Schnittstellenrechtsgebiet" und deshalb fachlich für mich sehr interessant. Meine Frage ist nun, ob hier jemand Erfahrung damit hat, wie man das mit seinem AG handhabt bzw. was es da für Möglichkeiten gibt? Der Kurs geht etwas über ein Jahr, wobei die Veranstaltungen einmal im Monat sind von Donnerstag - Samstag. Ich bräuchte also jeweils den Donnerstag und Freitag frei. Habt ihr Erfahrung mit sowas? Kann sowas kostentechnisch vom AG übernommen werden? Wir reden halt leider von 12.000 € und dementsprechend ein vielfaches von einem FA-Lehrgang. Falls das kostentechnisch nicht geht, habt ihr Erfahrung mit Freistellung für die Uni-Tage? Es wären ja "nur" 2 Tage im Monat. Machen das AG mit?
Über Antworten freue ich mich!
09.01.2025, 10:36
Hallo, Du bist in einer Kanzlei angestellt (also nicht Syndikus), richtig? Ich kann jetzt nur für GKen sprechen, dürfte aber auch in anderen Einheiten ähnlich sein. Kosten für Weiterbildungen werden idR übernommen, wenn das Budget da ist und der AG etwas davon hat - letzteres scheint der Fall zu sein. Wenn das Weiterbildungsbudget (was ja jährlich geplant wird) pro Berufsträger überschritten wird, kommt es einfach vor allem auf die Bereitschaft des AG an, diese Kosten zu tragen. Es kommt vor, dass die Kostenübernahme an Bedingungen gebunden wird, z.B. keine ordentliche Kündigung für XY Jahre, sodass der AG was von seinem Investment hat.
Die freien Tage sind idR Verhandlungssache und hängen natürlich auch vom Betrieb ab, also ob sich der AG erlauben kann, eine Vollzeitkraft nun in Teilzeit anzustellen, was bei einer 3-Tage Woche der Fall wäre. Rein gehaltstechnisch wird idR das Gehalt entsprechend auf eine Teilzeitstelle gekürzt, aber das ist dann auch Verhandlungs-/Bereitschaftssache. Ich kenne auch Fälle, in denen man für die eingeschränkte Zeit das Vollzeitgehalt nur zu einem Teil kürzt (so, dass es über einem Teilzeitgehalt liegt) bei Wiedereinstieg in Vollzeit dann aber auch entsprechend das Vollzeitgehalt gekürzt ist, bis sich das alles irgendwie verrechnet hat - gerade wenn man nun mal bestimmte laufende Kosten hat, kann sowas hilfreich sein um nicht in finanzielle Engpässe zu kommen.
Die freien Tage sind idR Verhandlungssache und hängen natürlich auch vom Betrieb ab, also ob sich der AG erlauben kann, eine Vollzeitkraft nun in Teilzeit anzustellen, was bei einer 3-Tage Woche der Fall wäre. Rein gehaltstechnisch wird idR das Gehalt entsprechend auf eine Teilzeitstelle gekürzt, aber das ist dann auch Verhandlungs-/Bereitschaftssache. Ich kenne auch Fälle, in denen man für die eingeschränkte Zeit das Vollzeitgehalt nur zu einem Teil kürzt (so, dass es über einem Teilzeitgehalt liegt) bei Wiedereinstieg in Vollzeit dann aber auch entsprechend das Vollzeitgehalt gekürzt ist, bis sich das alles irgendwie verrechnet hat - gerade wenn man nun mal bestimmte laufende Kosten hat, kann sowas hilfreich sein um nicht in finanzielle Engpässe zu kommen.
09.01.2025, 10:42
Danke dir für die Antwort! Genau, ich bin in einer Kanzlei angestellt. Also eine Teilzeitstelle wäre das ja dann nicht. Der Kurs ist nur einmal im Monat. Ich würde also "nur" zwei Tage im Monat weniger arbeiten als sonst.
Falls sich der AG komplett querstellt könnte man noch vorschlagen, dass man die beiden verlorenen Tage mal Samstags / Sonntags nacharbeitet... ich weiß nur nicht wie verbreitet sowas ist. Wir sind mit mir 7 Berufsträger. Ich weiß leider nicht, was das Budget für Fortbildungen ist. Aber ich denke 12.000 € wird schon ziemlich grenzwertig sein. Aber fragen kostet ja nichts
Falls sich der AG komplett querstellt könnte man noch vorschlagen, dass man die beiden verlorenen Tage mal Samstags / Sonntags nacharbeitet... ich weiß nur nicht wie verbreitet sowas ist. Wir sind mit mir 7 Berufsträger. Ich weiß leider nicht, was das Budget für Fortbildungen ist. Aber ich denke 12.000 € wird schon ziemlich grenzwertig sein. Aber fragen kostet ja nichts
09.01.2025, 11:10
(09.01.2025, 10:42)User schrieb: Danke dir für die Antwort! Genau, ich bin in einer Kanzlei angestellt. Also eine Teilzeitstelle wäre das ja dann nicht. Der Kurs ist nur einmal im Monat. Ich würde also "nur" zwei Tage im Monat weniger arbeiten als sonst.Achso, sorry, dann habe ich das falsch verstanden - dachte es wären jeweils Do und Fr pro Woche.
Falls sich der AG komplett querstellt könnte man noch vorschlagen, dass man die beiden verlorenen Tage mal Samstags / Sonntags nacharbeitet... ich weiß nur nicht wie verbreitet sowas ist. Wir sind mit mir 7 Berufsträger. Ich weiß leider nicht, was das Budget für Fortbildungen ist. Aber ich denke 12.000 € wird schon ziemlich grenzwertig sein. Aber fragen kostet ja nichts
Würde da einfach offen mit dem AG drüber sprechen - wenn es "nur" zwei Tage im Monat sind, lässt sich das ggf. auch ohne Gehaltsverzicht regeln, z.B. durch Nacharbeit, wie Du gesagt hast. Im GK-Kontext ist das allerdings mit der "Nacharbeit" so ne Sache, da man da nicht selten ohnehin am Wochenende arbeitet, ohne dass das gesondert vergütet wird. Ansonsten wäre es ja auch ok, die zwei Tage im Monat unbezahlt freigestellt zu werden.
12k sind viel - keine Frage. Aber wenn Du ein normales Verhältnis zum AG hast, dann kann man das ja einfach ansprechen und nachfragen. Mehr als nein sagen können sie nicht - vielleicht werden sie auch nur einen Teil der Kosten tragen - wir wissen es nicht. Da es dem AG aber was bringen würde, kann ich mir vorstellen, dass mein Mindestmaß an Bereitschaft, mit Dir eine Lösung zu finden, da ist.
10.01.2025, 10:00
Ich mache gerade ein berufsbegleitendes Masterstudium.
Ungefähre Statistik der Kursteilnehmer:
5-10 % bekommen Studiengebühren + Freistellung + Anfahrt/Hotel (eher gegen 10%)
50-60% bekommen Studiengebühren + Freistellung
20-30% bekommen Studiengebühren aber keine Freistellung (meistens sind das Big4-Leute, die aber ihre Überstunden 1:1 abbauen können)
5-10% bekommen weder Studiengebühren noch Freistellung noch Anfahrt (eher gegen 5%)
Bei der Studiengebührenübernahme ist es meistens der komplette Betrag, manchmal nur teilweise (mindestens aber immer die Hälfte).
Bei der Freistellung ist es so, dass die Meisten ab und zu mal für ein paar Minuten für Calls etc. verschwinden und einige ab und zu Abends auch noch dringende Dinge erledigen. Insgesamt habe ich aber das Gefühl das klappt ganz gut.
Die Studiengebühren werden im Regelfall über den Zeitraum verteilt und nicht auf einmal fällig.
Kommunikation mit dem Arbeitgeber ist wichtig und ich denke da lässt sich schon etwas aushandeln. Viel Erfolg!
Ungefähre Statistik der Kursteilnehmer:
5-10 % bekommen Studiengebühren + Freistellung + Anfahrt/Hotel (eher gegen 10%)
50-60% bekommen Studiengebühren + Freistellung
20-30% bekommen Studiengebühren aber keine Freistellung (meistens sind das Big4-Leute, die aber ihre Überstunden 1:1 abbauen können)
5-10% bekommen weder Studiengebühren noch Freistellung noch Anfahrt (eher gegen 5%)
Bei der Studiengebührenübernahme ist es meistens der komplette Betrag, manchmal nur teilweise (mindestens aber immer die Hälfte).
Bei der Freistellung ist es so, dass die Meisten ab und zu mal für ein paar Minuten für Calls etc. verschwinden und einige ab und zu Abends auch noch dringende Dinge erledigen. Insgesamt habe ich aber das Gefühl das klappt ganz gut.
Die Studiengebühren werden im Regelfall über den Zeitraum verteilt und nicht auf einmal fällig.
Kommunikation mit dem Arbeitgeber ist wichtig und ich denke da lässt sich schon etwas aushandeln. Viel Erfolg!