04.10.2019, 09:27
Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage zur Darstellung von Rechtsansichten im Zivilrechtlichen Aktenvortrag.
Grundsätzlich sind Rechtsansichten im Sachbericht ja gar nicht zu erwähnen, es sei denn, es ist für das Verständnis unerlässlich. Sofern der Beklagte z.B. nur andere Rechtsansichten schildert, aber das tatsächliche Geschehen nicht bestreitet, wäre es dann unschädlich beim Aktenvortrag folgendes zu sagen:
"Der Beklagte äußert lediglich abweichende Rechtsansichten, auf die ich -soweit erforderlich- im Rahmen der rechtlichen Würdigung zurückkomme." ?
Mein Problem ist nämlich, dass ich für den Sachbericht sowohl beim Schreiben (Stichpunkte) als auch dann nachher beim Vortragen zu lange brauche.
Allerdings möchte ich auch nicht, dass die Prüfer dann denken, man habe etwas vergessen. Theoretisch müsste man im obigen Fall ja sogar gar nichts zu dem Beklagtenvorbringen sagen.
Hat jemand vllt auch aus eigener Erfahrung einen Tipp wie man diesbezüglich beim Sachbericht auf der sicheren Seite ist? :D :D
Ich habe eine Frage zur Darstellung von Rechtsansichten im Zivilrechtlichen Aktenvortrag.
Grundsätzlich sind Rechtsansichten im Sachbericht ja gar nicht zu erwähnen, es sei denn, es ist für das Verständnis unerlässlich. Sofern der Beklagte z.B. nur andere Rechtsansichten schildert, aber das tatsächliche Geschehen nicht bestreitet, wäre es dann unschädlich beim Aktenvortrag folgendes zu sagen:
"Der Beklagte äußert lediglich abweichende Rechtsansichten, auf die ich -soweit erforderlich- im Rahmen der rechtlichen Würdigung zurückkomme." ?
Mein Problem ist nämlich, dass ich für den Sachbericht sowohl beim Schreiben (Stichpunkte) als auch dann nachher beim Vortragen zu lange brauche.
Allerdings möchte ich auch nicht, dass die Prüfer dann denken, man habe etwas vergessen. Theoretisch müsste man im obigen Fall ja sogar gar nichts zu dem Beklagtenvorbringen sagen.
Hat jemand vllt auch aus eigener Erfahrung einen Tipp wie man diesbezüglich beim Sachbericht auf der sicheren Seite ist? :D :D
04.10.2019, 10:33
Warum bringst du die Rechtsansicht nicht einfach? In der Regel ist es ja auch mit einem Satz getan.
06.10.2019, 17:58
Lass die Ansichten weg, bevor du nicht fertig wirst. Punkte gibts im Prinzip eh nur für die rechtliche Würdigung.
12.10.2019, 01:05
M.E. ist die Vorgehensweise, die du gerade beschrieben hast, genau die richtige. Das zeigt, dass du nichts vergessen hast, aber nimmt auch nicht zu viel Zeit im Vortrag weg. Bei Rechtsansichten sollte das auf jeden Fall so gehandhabt werden. Und sogar beim eigentlichen Tatbestand darf man nach unten verweisen a la:
„Auf den genauen Wortlaut des Vertrags gehe ich in der rechtlichen Würdigung ein.“
„Auf den genauen Wortlaut des Vertrags gehe ich in der rechtlichen Würdigung ein.“