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Ärger mit GK in Anwaltsstation
ajph31
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 2
Registriert seit: Nov 2023
#1
23.10.2024, 18:58
Ich befinde mich derzeit in meiner Anwaltsstation (Ref in Bayern beim OLG Nürnberg) bei einer US-GK (Tier 2-3) in FFM (transaktionsfernes Team). Davor war ich bereits in einer anderen GK WissMit. Vereinbart waren 3 Monate mit je 3 WAT, danach Tauchen weil bei uns im 4. Monat der Anwaltsstation der verblockte 2,5 wöchige Steuerrechtslehrgang ansteht. Ich habe beim Vorstellungsgespräch dem Partner mitgeteilt, dass das Ref in Bayern sehr verschult ist (im Schnitt 2-3x Unterricht/Klausur pro Woche in der 1. Hälfte der Anwaltsstation) und man sich in der Anwaltsstation nicht von der AG befreien lassen kann. Der Partner war damit einverstanden und meinte auch dass das Ref und vor allem die Noten am Ende wichtig sind.
Jetzt habe ich den ersten Monat fast geschafft und es gab in der GK bereits häufiger Unmut, weil ich doch öfters Unterricht habe als sie sich das vorgestellt haben und sie das stört dass ich öfters etwas früher gehe (ca 20 min um den Zug zu erwischen) wenn am nächsten Tag Unterricht ansteht und ich Abends noch nach Nürnberg fahren muss. 

Meine Frage ist jetzt, was im schlimmsten Fall drohen kann, wenn sich die Lage weiter zuspitzt, meine Arbeitsqualität passt ja, nur wird die Gesamtsituation mit dem Ref in Bayern mir ständig unter die Nase gehalten. Einerseits bin ich dort ja vom OLG zu Ausbildungszwecken zugewiesen worden, sodass auch kein Arbeitsvertrag besteht, welcher die Arbeitsdetails regelt (In Bayern gibt es eine Freistellungsvereinbarung mit dem OLG hinsichtlich Zusatzvergütung, kein WissMit-Vertrag wie in Hessen). Darüber hinaus werden WissMits und Refs ja in erster Linie eingestellt um diese als Associates zu werben. Im schlimmsten Fall erhält man halt kein Angebot (habe eh nicht vor dort einzusteigen nach dem Ref). Ebenfalls denke ich nicht dass die sich wegen 2 verbleibenden Monaten mit einem Referendar rumstreiten wollen, nur damit dieser am Ende anderen Refs von dieser GK abrät. Andererseits will ich auch nicht riskieren dass man von mir verlangt nach den 3 Monaten die vlt. 2-4 fehlenden Netto-Arbeitstage nachzuarbeiten, vor allem weil das wenig Sinn ergibt, da im Januar ja erstmal der Steuerrechtslehrgang ansteht und man dann im Februar wegen einer Woche nochmal in die Kanzlei kommen müsste nachdem man 6 Wochen raus war.

Seht ihr hier ein Risiko dass die GK noch Ärger machen könnte oder wird sowas als negative Erfahrung "Referendare aus Bayern nur noch in der AG-freien Wahlstation" ohne Konsequenzen abgetan ?
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GPA2024
Junior Member
**
Beiträge: 7
Themen: 0
Registriert seit: May 2024
#2
23.10.2024, 21:46
Wenn du 3 WAT vereinbart hattest, denke ich schon, dass der Ärger mit der Kanzlei zunehmen wird, wenn du die Anzahl an WAT kontinuierlich nicht einhalten kannst. 
Ich hatte 4 WAT und wenn ich einen Tag mal nicht konnte, habe ich den die Woche darauf nachgeholt. Man wird ja auch entsprechend vergütet.
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Reynolds
Junior Member
**
Beiträge: 19
Themen: 4
Registriert seit: Sep 2024
#3
23.10.2024, 22:08
Kenne die Situation mit Station in anderer (entfernter) Stadt und Pflicht AG gut...bei mir war alles zum Glück sehr locker, habe das auch gleich bei der Bewerbung transparent gemacht (du ja aber auch wohl).

Was soll passieren? Letztendlich hat das Ref Vorrang. Aber du hast dich ja mit der Kanzlei auf eine Anzahl WAT geeinigt und wirst dafür ja auch vergütet. Dass die fehlenden Tage naxhzuarbeiten sind finde ich daher nicht abwegig. Persönlich würde ich das noch mal ansprechen, auf die eigene Fremdbestimmung hinweisen und eben anbieten, die Tage nachzuholen. Wenn es nur um 20min geht: falls möglich, kann man auch noch was im Zug machen...
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T1997
Member
***
Beiträge: 56
Themen: 23
Registriert seit: Nov 2023
#4
30.10.2024, 13:09
naja also du wirst ja bezahlt. Finde dann ist ja wohl auch klar, dass du entsprechend vor Ort zu sein hast. Würdest du kein GEld bekommen, sähe die Welt ja nochmal anders aus aber wie hast du dir das denn vorgestellt? Dass die dir 1200 oder wie viel du auch kriegst pro WAT zahlen und du dann aber stattdessen Zuhause in deiner AG sitzt?
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Egal
Posting Freak
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Beiträge: 1.236
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#5
30.10.2024, 13:56
Ich sehe es wie die anderen. Du hast etwas vereinbart und hältst dich gerade nicht dran. Dass du dich nicht dranhalten kannst, ist zwar nicht deine Schuld, aber dann hättest du das in der Form nicht vereinbaren dürfen.
So gesehen ein gutes Lehrbeispiel für die Zukunft, wie man Verträge nicht gestaltet.

Aus dem Blickwinkel des Referendariats bist du deinem Ausbilder zugewiesen. Die Zuweisung kann die Kanzlei nicht einseitig aufheben. Wohl aber kann sie dich verpflichten, deine Fehlzeit nachzuarbeiten oder dir die Vergütung kürzen. Und sicherlich hast du damit Recht, dass man du nach dieser Erfahrung eher nicht in dieser Kanzlei einsteigen wirst, es sei denn der Rest deiner Leistung ist so überrausragend, dass man darüber hinwegsieht.

An deiner Stelle würde ich nochmal das Gespräch suchen und mich entschuldigen, die Station anschließend aber durchziehen. Ist die Stimmung zu schlecht, könntest du dir auch einen anderen Ausbilder suchen.

Für die Zukunft kannst du daraus mitnehmen, dass man nur das vereinbaren sollte, was man einhalten kann. Ist schon bei Vertragsschluss absehbar, dass das nicht hinhaut, muss man den Vertrag an dieser Stelle umschreiben.
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Joko
Posting Freak
*****
Beiträge: 859
Themen: 15
Registriert seit: Dec 2021
#6
30.10.2024, 14:01
Zum Thema früher gehen wegen Zug erwischen: das geht gar nicht, finde ich. 

Ich war auch in einer US-GK im Ref und bin frühestens 19 Uhr gegangen obwohl ich meinen Zug um 19.15 Uhr verpasst habe und der nächste erst 20.15 Uhr kam.

Das weiß man vorher und dann ist das eben eine begrenzte Zeit so.
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Ex-GK
Senior Member
****
Beiträge: 348
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#7
30.10.2024, 18:17
(30.10.2024, 14:01)Joko schrieb:  Zum Thema früher gehen wegen Zug erwischen: das geht gar nicht, finde ich. 

Ich war auch in einer US-GK im Ref und bin frühestens 19 Uhr gegangen obwohl ich meinen Zug um 19.15 Uhr verpasst habe und der nächste erst 20.15 Uhr kam.

Das weiß man vorher und dann ist das eben eine begrenzte Zeit so.

+1 - es wird ja wohl mehr als einen Zug geben und selbst wenn nicht - es ist nicht das Problem deines Vertragspartners, wie Du meinst die Vereinbarungen umzusetzen. Volle Zustimmung daher auch mit den übrigen Postern - Du hast etwas zugesagt, hältst es jetzt aber nicht ein. Ich bin ehrlich gesagt etwas irritiert über Deinen Post, weil bei mir zumindest nicht ankommt, dass Du irgendwas an Deinem Verhalten kritisch siehst. Du bist besorgt darüber, dass Du ggf. nacharbeiten, also Deine Pflichten nachträglich doch noch erfüllen musst - hast Du mal darüber nachgedacht, den Vertrag mit der GK so anzupassen, dass Du die Vorgaben erfüllen kannst und die GK entsprechend ihre Verpflichtung Dir gegenüber (Gehalt) entsprechend anpassen kann? Fände ich eine faire Lösung für alle. Sie zahlen Dir aktuell das vereinbarte Gehalt, kriegen aber nicht die vereinbarte Leistung. Vielleicht tue ich Dir unrecht, aber ich lese in Deinem Post leider nichts heraus, was darauf schließen lässt, dass Du in irgendeiner Art Verantwortung für Dein Verhalten übernimmst (naja der Zug fährt halt, Ref ist verschult, ich hab das erwähnt, aber kann auch nichts dafür, dass es sehr viel intensiver ist als ich es damals gesagt habe) - wenn Du auch so wie hier in der GK kommuniziert hast, wundert mich wenig, dass die Stimmung semi ist. Vielleicht hat sich die Einstellung bei Refs (als Gruppe betrachtet) inzwischen sehr geändert - aber sehr viele bewerben sich als WiMi bzw. Referendar dort, wo sie auch sein wollen und werben FÜR SICH und nicht nur umgekehrt (und nein, auch GKen stellen Refs und WiMis nicht vorwiegend zu Werbezwecken ein).
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