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  5. Ref Hessen, Krankenversicherung verheiratet
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Ref Hessen, Krankenversicherung verheiratet
WissMit12
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Beiträge: 47
Themen: 15
Registriert seit: Jul 2022
#1
01.10.2024, 16:03
Hallo,

ich fange bald mein Ref in Frankfurt an. Ist es möglich die Beihilfe für die Krankenversicherung auch für meine Frau zu bekommen und Sie dann für die restlichen 20-30% privat zu versichern ? So wie bei mir also auch?
Muss man den Antrag zur Behilfe/PKV erst nach Antritt ins Ref stellen?
Hat da jemand Erfahrungen
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RefNdsOL
Senior Member
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Beiträge: 464
Themen: 16
Registriert seit: May 2024
#2
01.10.2024, 16:14
Ehepartner sind in der Regel beihilfeberechtigt, sofern sie kein oder ein Einkommen unterhalb einer bestimmte Schwelle haben. Der Beihilfesatz beträgt entweder 50% oder 70%. Das hängt vom Land ab. Da musst du sonst entweder mal in die hessischen Beihilfevorschriften schauen und/oder bei eurer Beihilfestelle. Dass aber Ehepartner mit "subventioniert" werden ist wie der Familienzuschlag Auswuchs der Alimentations- und Fürsorgepflicht iRd Art. 33 V GG, das bislang daran bemessen wird, dass die Alimentation und Fürsorge der Familienversorgung genügen müsse.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.10.2024, 16:14 von RefNdsOL.)
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WissMit12
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Beiträge: 47
Themen: 15
Registriert seit: Jul 2022
#3
01.10.2024, 17:09
Und muss man den Antrag bei der Behilfe und der PKV nach Ref Start stellen?
Lohnt sich private KV bei Frau und Kindern ?
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RefNdsOL
Senior Member
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Beiträge: 464
Themen: 16
Registriert seit: May 2024
#4
01.10.2024, 17:32
(01.10.2024, 17:09)WissMit12 schrieb:  Und muss man den Antrag bei der Behilfe und der PKV nach Ref Start stellen?
Lohnt sich private KV bei Frau und Kindern ?

Fragen zur Beihilfe immer bei landeseigenen Beihilfestelle fragen, die können dir das am zuverlässigsten/sichersten mitteilen. PKV kannst du dann schließen, wenn klar ist, dass deine Frau versicherungsfrei ist, s. §§ 5-8 SGB V; ggf. ist natürlich Tarif zu wechseln, sobald die Beihilfeberechtigung besteht, also ab Ernennung, denn dann muss natürlich die PKV nur noch 30-50% des Krankenversicherungsschutzes abdecken. 

Mathematisch mWn jedenfalls dann nicht, wenn man volle PKV Kostenv alleine tragen würde (iSv nicht verbeamtet / beihilfeberechtigt ist). Ob es sich lohnt bei Beihilfeberechtigung müsstest du sonst mal recherchieren. Da gibt es eigentlich recht viele Informationen zu, weil das ja alle Staatsdiener betrifft. Dir muss halt klar sein, dass du für jede weitere Person, sei es Frau oder jedes Kind einen extra zahlungspflichtigen PKV Tarif abschließen musst, die du sonst alle kostenlos in der GKV mit drin hast. Zudem entfällt bei Kindern mit dem Eintritt in die Volljährigkeit die Beihilfeberechtigung, allerdings sind Kinder beihilfefähig (?) iSv dass sich die Sätze erhöhen oder so ähnlich. Das musst du am besten mal genau nachschauen, vor allem, weil es teilweise Unterschiede zwischen den Ländern gibt, gerade bei der Berücksichtigung von Familienangehörigen und auch den Beihilfesätzen die jeweils Anwendung finden. Entweder sollte sich etwas direkt in den Rechtsgrundlagen finden oder Darstellungen bei deinem Besoldungs-/Beihilfeamt, alternativ dort mal nachfragen für diese rein faktischen Informationen wie wer berücksichtigt wird, bis wann, unter welchen Umständen (Ehepartner/Einkommen), welche Beihilfesätze für wen (es kann auch wohl teilweise sein, dass für dich 50% und für deinen Ehepartner 50% gilt, aber für die Kinder 70% bis zum 18. LJ, oder es gibt auch für den Ehepartner 70%, oder es gibt auch für dich in der Anwärterzeit 70%; allerdings landesabhängig, Förderalismus sei "Dank").
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