27.09.2024, 00:09
Ich denke seit paar Tagen über zwei Sachverhalte nach, die ich rechtlich nicht lösen kann. Vllt hat hier ja jemand Lust auf Brainstorming.
1) A sitzt gemeinsam mit B im Zug. Plötzlich nimmt A das Handy von B an sich und wirft es aus dem Zugfenster in einen Fluss. Strafbarkeit des A?
2) A hat ein Gerät entwickelt mit dem er die Daten von EC Karten kopieren kann, indem er dieses Gerät beim Vorbeigehen unauffällig an die Tasche/ Hosentasche hält, in der sich EC Karten befinden. Diese Daten kopiert er auf eine unbeschriebenes EC Karte und geht auf Einkaufstour. Durch den Scan dieser selbst hergestellten EC Karte in das Kartenlesegerät wird das Geld vom Konto des jeweiligen Opfers abgebucht. Gehen wir davon aus, er muss keinen Pin eingeben.
Strafbarkeit des A?
1) A sitzt gemeinsam mit B im Zug. Plötzlich nimmt A das Handy von B an sich und wirft es aus dem Zugfenster in einen Fluss. Strafbarkeit des A?
2) A hat ein Gerät entwickelt mit dem er die Daten von EC Karten kopieren kann, indem er dieses Gerät beim Vorbeigehen unauffällig an die Tasche/ Hosentasche hält, in der sich EC Karten befinden. Diese Daten kopiert er auf eine unbeschriebenes EC Karte und geht auf Einkaufstour. Durch den Scan dieser selbst hergestellten EC Karte in das Kartenlesegerät wird das Geld vom Konto des jeweiligen Opfers abgebucht. Gehen wir davon aus, er muss keinen Pin eingeben.
Strafbarkeit des A?
27.09.2024, 00:17
1) 202b, 263a
2) 303, ggf 324
2) 303, ggf 324
27.09.2024, 00:32
Hey zunächst vielen Dank! Mir ist aufgefallen, ich habe Fall 1 falsch wiedergegeben. Ich hatte ihn abgewandelt, und der ging nicht mehr auf. Fail von mir.
Eig war er so: A sitzt mit B im Zug. B hat einen kleinen Vogel im Käfig dabei. A öffnet den Käfig, nimmt den Vogel an sich, öffnet das Zugfenster und lässt den Vogel davon fliegen.
Strafbarkeit des A?
Eig war er so: A sitzt mit B im Zug. B hat einen kleinen Vogel im Käfig dabei. A öffnet den Käfig, nimmt den Vogel an sich, öffnet das Zugfenster und lässt den Vogel davon fliegen.
Strafbarkeit des A?
27.09.2024, 08:21
Hm, wahrscheinlich keine Strafbarkeit. Objektiv wohl ein diebstahl, aber das unmittelbare Freilassen dürfte nicht für eine Zuneigungsabsicht ausreichen. Würde ich jedenfalls so sehen. Aber möglicherweise ordnungswidrig nach 18 abs 1 Nr 4 tierschg