05.09.2024, 10:35
Hi Community,
ich stellte mir die Frage, ob es mehr Vorteile hat, die Anwaltsstation bei einer Großkanzlei oder bei einem einzelnen Anwalt zu absolvieren.
Entscheidend für die Großkanzlei sprechen natürlich der Lebenslauf, die Erfahrungen, Kontakte etc.
Für den einzelnen Anwalt spricht wohl zum einen der Gedanke, examensrelevanterer Themen zu behandeln. Zum anderen, dass man dort eher zum Lernen kommt.
Kommt es letztlich nicht allein auf die Note im Examen an? Immerhin nimmt einen die Großkanzlei trotz dortiger Anwaltsstation auch nicht, wenn man "nur" 7 Punkte im Examen hat. Und interessiert es den GK-Arbeitgeber überhaupt, ob man seine Anwaltsstation bei einer renommierten Kanzlei gemacht hat?
Wie habt ihr es gehandhabt, bzw. was ist eure Meinung?
ich stellte mir die Frage, ob es mehr Vorteile hat, die Anwaltsstation bei einer Großkanzlei oder bei einem einzelnen Anwalt zu absolvieren.
Entscheidend für die Großkanzlei sprechen natürlich der Lebenslauf, die Erfahrungen, Kontakte etc.
Für den einzelnen Anwalt spricht wohl zum einen der Gedanke, examensrelevanterer Themen zu behandeln. Zum anderen, dass man dort eher zum Lernen kommt.
Kommt es letztlich nicht allein auf die Note im Examen an? Immerhin nimmt einen die Großkanzlei trotz dortiger Anwaltsstation auch nicht, wenn man "nur" 7 Punkte im Examen hat. Und interessiert es den GK-Arbeitgeber überhaupt, ob man seine Anwaltsstation bei einer renommierten Kanzlei gemacht hat?
Wie habt ihr es gehandhabt, bzw. was ist eure Meinung?
05.09.2024, 11:47
Moin,
Abseits davon kenne tatsächlich zwei Beispiele, bei denen Personen unter sieben Punkte im zweiten Examen über ihre Stationen/WiMi-Tätigkeiten in eine GK gekommen sind.
ich habe den Einzelanwalt gewählt, was für mich auch die richtige Entscheidung war. Ich durfte viele examensrelevante Themen bearbeiten und habe auch ständig Schriftsätze verfasst, was meiner Routine für den praktischen Teil der Anwaltsklausur zugute gekommen ist.
Abseits davon kenne tatsächlich zwei Beispiele, bei denen Personen unter sieben Punkte im zweiten Examen über ihre Stationen/WiMi-Tätigkeiten in eine GK gekommen sind.
Vor 5 Stunden
(05.09.2024, 10:35)zidane10 schrieb: Hi Community,
ich stellte mir die Frage, ob es mehr Vorteile hat, die Anwaltsstation bei einer Großkanzlei oder bei einem einzelnen Anwalt zu absolvieren.
Entscheidend für die Großkanzlei sprechen natürlich der Lebenslauf, die Erfahrungen, Kontakte etc.
Für den einzelnen Anwalt spricht wohl zum einen der Gedanke, examensrelevanterer Themen zu behandeln. Zum anderen, dass man dort eher zum Lernen kommt.
Kommt es letztlich nicht allein auf die Note im Examen an? Immerhin nimmt einen die Großkanzlei trotz dortiger Anwaltsstation auch nicht, wenn man "nur" 7 Punkte im Examen hat. Und interessiert es den GK-Arbeitgeber überhaupt, ob man seine Anwaltsstation bei einer renommierten Kanzlei gemacht hat?
Wie habt ihr es gehandhabt, bzw. was ist eure Meinung?
Ich stehe momentan exakt vor derselben Entscheidung - insofern pushe ich den Thread mal in der Hoffnung, dass noch jemand antwortet :)
Ich könnte die Anwaltsstation bei einem befreundeten RA machen, der mich sehr großzügig tauchen lassen würde. Auf der anderen Seite steht eine potentielle Übernahmemöglichkeit in der GK, bei der man die Station machen würde. Aber wenn man nur mit 6 Punkten aus dem 2. rausgeht, dann hat sich diese Übernahmemöglichkeit im Prinzip auch schon wieder erledigt. Ich denke letztendlich ist die Note schlichtweg am relevantesten. Klar, noch besser wäre es, wenn man irgendwo Namhaftes schon den Fuß in der Tür hat und dazu auch noch ein Top Examen schreibt. Klappt ja auch bei genug Leuten mit den üblichen 3/4 Monaten Lernzeit. Gibt glaube ich einfach keine eindeutige Antwort. Ich tendiere derzeit dazu, die Anwaltsstation bei dem RA zu machen und dafür die Wahlstation dann bei einer einschlägigen GK, bei der ich mir auch vorstellen kann, später zu arbeiten. Das wäre so eine Art Mittelweg, der für mich am attraktivsten klingt.