16.09.2019, 17:04
In der Sozialgerichtsbarkeit NRW werden dringend Richter/innen gesucht. Voraussetzung sind grundsätzlich 9 Punkte im zweiten Examen, Ausnahme:
Die Summe der Punktzahl des ersten und der doppelten Punktzahl des zweiten Staatsexamens mindestens 25,5 Punkte. Bei Bewerberinnen/Bewerbern, die sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen, kann auf das Erfordernis eines vollbefriedigenden Staatsexamens verzichtet und die Mindestpunktzahl auf bis zu 23,25 Punkte abgesenkt werden.
Bewerbt euch!
Die Summe der Punktzahl des ersten und der doppelten Punktzahl des zweiten Staatsexamens mindestens 25,5 Punkte. Bei Bewerberinnen/Bewerbern, die sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen, kann auf das Erfordernis eines vollbefriedigenden Staatsexamens verzichtet und die Mindestpunktzahl auf bis zu 23,25 Punkte abgesenkt werden.
Bewerbt euch!
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
16.09.2019, 18:36
So groß kann die Not nicht sein, wenn immer noch "grundsätzlich" ein VB im zweiten Examen verlangt wird.
Und wenn man die Ausnahme einmal durchrechnet, sind die Hürden weiterhin zu hoch:
Beispiel: 2x 7,5 im zweiten = 15 Punkte; 8,4 Punkte im ersten = 23,4 Punkte, also zu "schlecht".
So wird das nichts mit der Stellenbesetzung.
Und wenn man die Ausnahme einmal durchrechnet, sind die Hürden weiterhin zu hoch:
Beispiel: 2x 7,5 im zweiten = 15 Punkte; 8,4 Punkte im ersten = 23,4 Punkte, also zu "schlecht".
So wird das nichts mit der Stellenbesetzung.
16.09.2019, 18:50
Sind noch immer 8,5 im Schnitt.
17.09.2019, 09:48
Wie sieht es denn nach vorheriger Absage in einem anderen Zweig der Justiz aus? Hat man dann noch Chancen am LSG NRW? Noten: 8,4 im Ersten und 9,8 im Zweiten.
17.09.2019, 14:06
23,25 Punkte ist aber kein Ding der Unmöglichkeit.
9 P. im Ersten + 7,13 Punkte im Zweiten (x2) und man hat das Ding.
Frage bleibt, wer Sozialrecht machen will........
9 P. im Ersten + 7,13 Punkte im Zweiten (x2) und man hat das Ding.
Frage bleibt, wer Sozialrecht machen will........
17.09.2019, 15:24
(17.09.2019, 09:48)GastNRW1988 schrieb: Wie sieht es denn nach vorheriger Absage in einem anderen Zweig der Justiz aus? Hat man dann noch Chancen am LSG NRW? Noten: 8,4 im Ersten und 9,8 im Zweiten.
Mach doch was Vernünftiges mit den Noten. Asyl und Hartz IV mit diesen Traumnoten...?
In manchem Bezirk würd ich es damit als Notarassessor versuchen.
17.09.2019, 15:38
Danke für das indirekte Kompliment, allerdings gibt es tatsächlich Leute, die sich sehr für das Sozialrecht interessieren ;-) Faöös jemand also eine Info zur o.g. Frage hat, gerne her damit.
17.09.2019, 22:15
(17.09.2019, 09:48)GastNRW1988 schrieb: Wie sieht es denn nach vorheriger Absage in einem anderen Zweig der Justiz aus? Hat man dann noch Chancen am LSG NRW? Noten: 8,4 im Ersten und 9,8 im Zweiten.
Der damalige Präsident des Landgerichts unserer Referendarsag hat bei einer "Fragestunde" mit uns Refs dazu gesagt, dass es auf den Grund der Ablehnung ankommt. Wenn man bspw abgelehnt wurde, weil das Gremium der Ansicht war, der Bewerber sei noch zu unerfahren und solle zunächst Berufserfahrung sammeln und sich dann später erneut bewerben, dann kann ein anderer Zweig das durchaus anders sehen.
Sei der Grund der Ablehnung aber ein 'charakterlicher Mangel' (er sagte dazu so etwas wie dass manche Bewerber sich schon in dem AC einfach als 'sozial untauglich' erweisen), dann müsse man sich in absehbarer Zeit auch bei anderen Gerichten keine Chancen mehr ausrechnen.