26.08.2019, 18:34
Hallo ihr Lieben,
wahrscheinlich stehe ich gerade völlig auf dem Schlauch, aber
ist es möglich gegenüber mehreren Mittätern unterschiedlich zu entscheiden? D.h. gegenüber dem Einen das Verfahren nach § 153 StPO einzustellen (keine Vorbelastungen) und bei den anderen (aufgrund Vorbelastungen) Anklage zu erheben oder den Erlass eines Strafbefehls zu beantragen?
Danke!
wahrscheinlich stehe ich gerade völlig auf dem Schlauch, aber
ist es möglich gegenüber mehreren Mittätern unterschiedlich zu entscheiden? D.h. gegenüber dem Einen das Verfahren nach § 153 StPO einzustellen (keine Vorbelastungen) und bei den anderen (aufgrund Vorbelastungen) Anklage zu erheben oder den Erlass eines Strafbefehls zu beantragen?
Danke!
Nachrichten in diesem Thema
Mehrere Angeschuldigte- Mittäter - von Gast444 - 26.08.2019, 18:34
RE: Mehrere Angeschuldigte- Mittäter - von NRWNRW - 27.08.2019, 06:01