22.08.2019, 14:10
Hallo ihr Lieben!
Nach § 38 JAG NRW kann der Ausbildungsabschnitt ja verlängert werden, bzw. soll es im Falle von § 38 II.
Wisst ihr wie die Verwaltungspraxis dabei aussieht und ob Urlaub dazu zählen würde?
Was ist, wenn man wegen Krankheit drei Arbeitswochen fehlt und noch lange genehmigten Urlaub (zwei Wochen) nimmt und es nur eine dreimonatige Station ist?
Hat man da was zu befürchten? :-/
Eine Kommentierung zum JAG NRW gibt es ja leider nicht.
Danke! :-)
Nach § 38 JAG NRW kann der Ausbildungsabschnitt ja verlängert werden, bzw. soll es im Falle von § 38 II.
Wisst ihr wie die Verwaltungspraxis dabei aussieht und ob Urlaub dazu zählen würde?
Was ist, wenn man wegen Krankheit drei Arbeitswochen fehlt und noch lange genehmigten Urlaub (zwei Wochen) nimmt und es nur eine dreimonatige Station ist?
Hat man da was zu befürchten? :-/
Eine Kommentierung zum JAG NRW gibt es ja leider nicht.
Danke! :-)
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
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22.08.2019, 14:27
Sofern dein Urlaub noch nicht widerrufen wurde, würde ich mir da keine Sorgen machen. Ich kenne auch tatsächlich nur einen Fall, bei dem das in Rücksprache und mit Einverständnis des Referendars geschehen ist
22.08.2019, 14:44
Danke für deine Antwort! :-)
Würde es im umgekehrten Fall (wenn ein Widerruf nicht mehr möglich ist, da der Urlaub schon vorüber ist) anders aussehen?
Oder kann es sein, dass dieser nicht als Unterbrechung bzw. zwingender Grund im Sinne der genannten Vorschrift angesehen werden würde?
Würde es im umgekehrten Fall (wenn ein Widerruf nicht mehr möglich ist, da der Urlaub schon vorüber ist) anders aussehen?
Oder kann es sein, dass dieser nicht als Unterbrechung bzw. zwingender Grund im Sinne der genannten Vorschrift angesehen werden würde?
22.08.2019, 18:38
Ich kann da natürlich auch nichts genaueres zu sagen. Ich würde aber in diesem Fall zusehen, die Anzahl an Pflichtaufgaben alle noch zu erledigen und möglichst alle Klausuren zu schreiben oder wenn das nicht mehr möglich ist einen AV oder ähnliches zu halten damit nicht der Eindruck erweckt wird, der Stoff sei noch nicht ausreichend erarbeitet