17.07.2019, 13:17
Hallo liebe Mitstreiter,
ich werde demnächst mit der Anwaltsstation beginnen und hätte eine Frage zur F-AG. (NRW)
Ich hab bereits die Hälfte des Referendariats hinter mir und hab das Gefühl, dass ich jetzt schon sehr überbelastet bin v. a zeitlich (Klausuren schreiben etc.)
Da in der F-AG der Stoff mind. doppelt so viel sein wir, wollte ich mal fragen, wie man mit der Menge Stoff einfach hinterher kommt. Ich komm jetzt kaum dazu Sachen zu wdh (prozessR/materiellesR) zu können geschweige denn Klausuren zu schreiben. Ich denke in der Anwaltsstation wird es nicht anders sein.
Würde mich freuen wenn ihr mir einige Tipps für die F-AG mitgeben könntet. (Worauf den SP setzen, wann u wie oft wdh, reicht es 2 mal im Monat Klausuren zu schreiben??).
VG und falls es einen ähnlichen Thread geben sollte hab ich diesen leider übersehen und bitte um Nachsicht ;)
Schönen Tag noch!
ich werde demnächst mit der Anwaltsstation beginnen und hätte eine Frage zur F-AG. (NRW)
Ich hab bereits die Hälfte des Referendariats hinter mir und hab das Gefühl, dass ich jetzt schon sehr überbelastet bin v. a zeitlich (Klausuren schreiben etc.)
Da in der F-AG der Stoff mind. doppelt so viel sein wir, wollte ich mal fragen, wie man mit der Menge Stoff einfach hinterher kommt. Ich komm jetzt kaum dazu Sachen zu wdh (prozessR/materiellesR) zu können geschweige denn Klausuren zu schreiben. Ich denke in der Anwaltsstation wird es nicht anders sein.
Würde mich freuen wenn ihr mir einige Tipps für die F-AG mitgeben könntet. (Worauf den SP setzen, wann u wie oft wdh, reicht es 2 mal im Monat Klausuren zu schreiben??).
VG und falls es einen ähnlichen Thread geben sollte hab ich diesen leider übersehen und bitte um Nachsicht ;)
Schönen Tag noch!
17.07.2019, 13:28
Das ist natürlich alles individuell, aber ich habe während der F-AG, also bis zur Tauchphase, nur zweimal im Monat eine Klausur geschrieben und ansonsten nur die AG nachgearbeitet. Also keine weitere Wiederholung, das hätte ich zeitlich nicht hinbekommen. Das habe ich dann alles auf die Tauchphase geschoben, was aus meiner Sicht auch ausreicht, wenn man da genügend Zeit sich einräumt. Aber das hängt vielleicht auch von der Länge deiner Tauchphase ab
17.07.2019, 16:20
Es kommt stark darauf an, wieviele Tage du in die Kanzlei musst. Wenn es nur 2 oder 3 pro Woche sind, würde ich dir empfehlen ab dem zweiten Monat der F-AG wöchentlich eine Klausur zu schreiben (außer in den Klausurwochen..).
Ansonsten konzentrierst du dich am besten erstmal auf den ganzen neuen Stoff, sprich Revision, Strafurteil, Anwaltsklausur usw. Wenn du dir dazu Karteikarten o.ä. schreibst, wirst du daneben kaum noch Zeit zur Wiederholung haben.
Ich persönlich hab die wiederholungseinheiten zu diesem Zeitpunkt noch recht kurz gehalten und in den Alltag integriert. Also zb beim Bahn fahren oder wenn man mal beim Arzt im Wartezimmer sitzt etc..
materielles Recht hab ich tatsächlich erst in der Tauchphase wiederholt.
Wichtig ist vor allem mitzukommen und keinen Stoff schleifen zu lassen, denn wie du schon sagst - es wird leider nicht weniger sondern mehr
Ansonsten konzentrierst du dich am besten erstmal auf den ganzen neuen Stoff, sprich Revision, Strafurteil, Anwaltsklausur usw. Wenn du dir dazu Karteikarten o.ä. schreibst, wirst du daneben kaum noch Zeit zur Wiederholung haben.
Ich persönlich hab die wiederholungseinheiten zu diesem Zeitpunkt noch recht kurz gehalten und in den Alltag integriert. Also zb beim Bahn fahren oder wenn man mal beim Arzt im Wartezimmer sitzt etc..
materielles Recht hab ich tatsächlich erst in der Tauchphase wiederholt.
Wichtig ist vor allem mitzukommen und keinen Stoff schleifen zu lassen, denn wie du schon sagst - es wird leider nicht weniger sondern mehr
18.07.2019, 06:31
Danke für Eure Rückmeldungen.
Was meint Ihr wie lang die Tauchphase etwa sein sollte, wenn man grds. ordentlich die AGs nachgearbeitet hat? ( 3 Monate?)
Muss das nämlich noch mit meinen Anwälten absprechen und wollte da die Zeit nicht zu hoch setzen??
Was meint Ihr wie lang die Tauchphase etwa sein sollte, wenn man grds. ordentlich die AGs nachgearbeitet hat? ( 3 Monate?)
Muss das nämlich noch mit meinen Anwälten absprechen und wollte da die Zeit nicht zu hoch setzen??
18.07.2019, 06:35
(18.07.2019, 06:31)NRW1 schrieb: Danke für Eure Rückmeldungen.
Was meint Ihr wie lang die Tauchphase etwa sein sollte, wenn man grds. ordentlich die AGs nachgearbeitet hat? ( 3 Monate?)
Muss das nämlich noch mit meinen Anwälten absprechen und wollte da die Zeit nicht zu hoch setzen??
3 Monate ist meiner Meinung nach absolutes Minimum. Du solltest die Zeit lieber höher ansetzen, denn das Examen ist wichtiger als die Zeit beim Anwalt.
Ich habe 4 Monate getaucht und fand das dennoch knapp. Kommt aber auch immer drauf an, wie viel Zeit du vorher schon in das Lernen investieren konntest und wie intensiv du die AGs vor- und nachbereitet hast.
18.07.2019, 08:54
Mir haben 3 Monate völlig ausgereicht, allerdings war ich auch nur 2 Tage beim Anwalt und konnte daher währenddessen schon einiges machen. In der tauchphase hab ich dann nur noch wiederholt
20.07.2019, 08:13
Ich war in der Anwaltstation jeden Tag in der Kanzlei außer am AG-Tag und habe dementsprechend "nur" den aktuellen AG-Stoff nachgearbeitet/vorbereitet. Klausuren habe ich da noch gar nicht geschrieben (ich habe aber auch insgesamt nur alle AG-Klaussuren plus vier Kaiser-Klausuren geschrieben). 4 Monate habe ich getaucht. Dafür habe ich mir dann vorher einen Plan gemacht,damit ich etwas Struktur habe zum Wiederholen. Für mich hat das zu einem guten Ergebnis geführt (auch mit den wenigen Klausuren),aber es ist ja eh für jeden individuell.
24.07.2019, 08:12
(20.07.2019, 08:13)NRWNRW schrieb: Ich war in der Anwaltstation jeden Tag in der Kanzlei außer am AG-Tag und habe dementsprechend "nur" den aktuellen AG-Stoff nachgearbeitet/vorbereitet. Klausuren habe ich da noch gar nicht geschrieben (ich habe aber auch insgesamt nur alle AG-Klaussuren plus vier Kaiser-Klausuren geschrieben). 4 Monate habe ich getaucht. Dafür habe ich mir dann vorher einen Plan gemacht,damit ich etwas Struktur habe zum Wiederholen. Für mich hat das zu einem guten Ergebnis geführt (auch mit den wenigen Klausuren),aber es ist ja eh für jeden individuell.Dürfte ich fragen, wie dein Lernplan in etwa ausgesehen hat?
Mir fällt es nämlich etwas schwer einen effektiven Plan für 3-4 Monate zu erstellen mit allen wichtigen Bereichen ( also zb. Wochenrythmus für Strafrecht zb und hierbei Abschlussvfg., Urteil, Revision, ??)
V.a finde ich es schwierig zu differenzieren, welche Themenbereiche fürs 2. sitzen müssen..
(NRW)
VG
VG
25.07.2019, 05:41
(24.07.2019, 08:12)NRW1 schrieb:(20.07.2019, 08:13)NRWNRW schrieb: Ich war in der Anwaltstation jeden Tag in der Kanzlei außer am AG-Tag und habe dementsprechend "nur" den aktuellen AG-Stoff nachgearbeitet/vorbereitet. Klausuren habe ich da noch gar nicht geschrieben (ich habe aber auch insgesamt nur alle AG-Klaussuren plus vier Kaiser-Klausuren geschrieben). 4 Monate habe ich getaucht. Dafür habe ich mir dann vorher einen Plan gemacht,damit ich etwas Struktur habe zum Wiederholen. Für mich hat das zu einem guten Ergebnis geführt (auch mit den wenigen Klausuren),aber es ist ja eh für jeden individuell.Dürfte ich fragen, wie dein Lernplan in etwa ausgesehen hat?
Mir fällt es nämlich etwas schwer einen effektiven Plan für 3-4 Monate zu erstellen mit allen wichtigen Bereichen ( also zb. Wochenrythmus für Strafrecht zb und hierbei Abschlussvfg., Urteil, Revision, ??)
V.a finde ich es schwierig zu differenzieren, welche Themenbereiche fürs 2. sitzen müssen..
(NRW)
VG
VG
Ich weiß das ehrlich gesagt nicht mehr so genau, ist fast 3 Jahre her. Ich habe den auch nur von Hand geschrieben. Aufteilung war auf jeden fall 2 Tage ZivR, 2 Tage ÖR und 1 Tag Strafrecht. Am WE glaub ich nichts imPlan, wobei ich auch am WE gelernt habe. Ich habe mir auf jeden Fall alle Sachen aufgeschrieben, die ich lernen muss (Revision, ZVR..) und da dann auch noch mehr unterteilt einen Lernplan gemacht (vormittags: Vollstreckungsabwehrklage..etc). Das hat auch nicht immer gepasst von der Zeit, aber so konnte ich mich dran entlanghangeln.