17.07.2019, 08:43
Hallo miteinander,
weiß jemand wie es ist, wenn man in der Traineezeit schwanger wird? Pausiert die Zeit und wird dann nach Mutterschutz und Elternzeit fortgesetzt? Verschieben sich die Lehrgänge und kann man in einer anderen Lehrgangsfolge weitermachen?
Wäre über Rückmeldungen sehr dankbar.
weiß jemand wie es ist, wenn man in der Traineezeit schwanger wird? Pausiert die Zeit und wird dann nach Mutterschutz und Elternzeit fortgesetzt? Verschieben sich die Lehrgänge und kann man in einer anderen Lehrgangsfolge weitermachen?
Wäre über Rückmeldungen sehr dankbar.
20.08.2019, 19:13
OHallo!
Also direkt für die Finanzverwaltung habe ich keine Erfahrung, aber bei uns ist es wohl so, dass man auch in der Elternzeit an den Fortbildungen teilnehmen kann. Ich arbeite in der Allgemeinen Verwaltung und bin nun auch schwanger. Eine Freundin, die mit mir in demselben Traineeprogramm ist und sich jetzt im Mutterschutz befindet, teilte mir mit, dass dies möglich sei. Eben aber ohne Besoldung.
So werde ich es auch machen, damit ich nach meiner Elternzeit dann das Fortbildungsprogramm abgeschlossen habe und auf eine Planstelle kann.
Soweit ich weiß, zählt die Mutterschutzzeit als Dienstzeit und man kann auch dann noch auf Lebenszeit verbeamtet werden, sprich diese Zeit wird nicht auf die Probezeit hinzugerechnet. Anders ist es bei der Elternzeit. Die Elternzeit wird nicht angerechnet, so dass die Probezeit erstmal pausiert.
Ich wünsche dir alles Gute!☺️
Also direkt für die Finanzverwaltung habe ich keine Erfahrung, aber bei uns ist es wohl so, dass man auch in der Elternzeit an den Fortbildungen teilnehmen kann. Ich arbeite in der Allgemeinen Verwaltung und bin nun auch schwanger. Eine Freundin, die mit mir in demselben Traineeprogramm ist und sich jetzt im Mutterschutz befindet, teilte mir mit, dass dies möglich sei. Eben aber ohne Besoldung.
So werde ich es auch machen, damit ich nach meiner Elternzeit dann das Fortbildungsprogramm abgeschlossen habe und auf eine Planstelle kann.
Soweit ich weiß, zählt die Mutterschutzzeit als Dienstzeit und man kann auch dann noch auf Lebenszeit verbeamtet werden, sprich diese Zeit wird nicht auf die Probezeit hinzugerechnet. Anders ist es bei der Elternzeit. Die Elternzeit wird nicht angerechnet, so dass die Probezeit erstmal pausiert.
Ich wünsche dir alles Gute!☺️