13.11.2023, 16:51
(13.11.2023, 16:41)Cenaira schrieb:(13.11.2023, 16:26)Ref- schrieb:(13.11.2023, 16:16)Cenaira schrieb: Ich finde es kommt drauf an, was du dir vorstellst. Ich wurde auch nicht vergütet in einer mittelständischen Kanzlei und war zwei Tage die Woche für 4 Monate dort. Da finde ich 3 Monate tauchen, wenn du bereits 4 Tage die Woche kommst, schon an der Grenze, insbesondere, wenn du nicht vergütet wirst. Vermutlich lernst du relativ wenig fürs Examen, je nach Rechtsgebiet. Da würde ich persönlich versuchen, letztlich 4 Monate tauchen rauszuholen. In GKs hast du meist die Regelung 3 Tage kommen für 4 Monate, oder 4 Tage kommen für 3 Monate.
Was genau meinst du mit 4 Tage kommen für 3 Monate? Also drei Monate tauchen?
Mehr als 3 Monate werde ich dort nicht bekommen, mir wurde der Eindruck vermittelt, dass sich die drei Monate schon ggf negativ auf das Stationszeugnis auswirken. Und bei drei Tagen die Woche wurde schon geschmunzelt, theoretisch könne man ja noch nach der AG kommen
Nein, das bedeutet, dass man nur für 3 Monate in die Kanzlei geht und die restliche Zeit, also alles nach den ersten drei Monaten in der Station, bis zum Examen tauchen kann. Dafür kommt man eben 4 volle Tage, hat einen Tag AG und nur das Wochenende für sich und kann auch in der Zeit nicht wirklich lernen.
Es ist halt gesetzlich nicht festgehalten, dass die Möglichkeit des Tauchens besteht, also grundsätzlich können die Kanzleien mit dir vereinbaren, was sie wollen und wozu du ja sagst. Wenn du da aber so "ausgebeutet" wirst und sie sogar bei 3 Monaten Examensvorbereitung und wenig Rücksicht auf die Lernsituation reagieren, kannst du ja immer noch eine andere Kanzlei suchen, wenn du noch ein bisschen Zeit hast. Ist halt die Frage, ob dir etwas an der Kanzlei liegt bzw. die irgendwas besonderes haben, was dich dahin zieht.
3 Monate in die Kanzlei gehen bedeutet bei einer Station, die 9 Monate dauert, 6 Monate tauchen?
Ja, muss mich wohl nochmal umschauen... Bisschen blöd wenn ich die Zusage habe, und denen das zu Ohren kommen sollte, oder...
13.11.2023, 16:56
Ich würde einen Pfifferling auf die geben. Die sollen dich, wenn du drei Tage die Woche kommst und Arbeit leistest, anständig bezahlen.
13.11.2023, 17:48
(13.11.2023, 16:51)Ref- schrieb:(13.11.2023, 16:41)Cenaira schrieb:(13.11.2023, 16:26)Ref- schrieb:(13.11.2023, 16:16)Cenaira schrieb: Ich finde es kommt drauf an, was du dir vorstellst. Ich wurde auch nicht vergütet in einer mittelständischen Kanzlei und war zwei Tage die Woche für 4 Monate dort. Da finde ich 3 Monate tauchen, wenn du bereits 4 Tage die Woche kommst, schon an der Grenze, insbesondere, wenn du nicht vergütet wirst. Vermutlich lernst du relativ wenig fürs Examen, je nach Rechtsgebiet. Da würde ich persönlich versuchen, letztlich 4 Monate tauchen rauszuholen. In GKs hast du meist die Regelung 3 Tage kommen für 4 Monate, oder 4 Tage kommen für 3 Monate.
Was genau meinst du mit 4 Tage kommen für 3 Monate? Also drei Monate tauchen?
Mehr als 3 Monate werde ich dort nicht bekommen, mir wurde der Eindruck vermittelt, dass sich die drei Monate schon ggf negativ auf das Stationszeugnis auswirken. Und bei drei Tagen die Woche wurde schon geschmunzelt, theoretisch könne man ja noch nach der AG kommen
Nein, das bedeutet, dass man nur für 3 Monate in die Kanzlei geht und die restliche Zeit, also alles nach den ersten drei Monaten in der Station, bis zum Examen tauchen kann. Dafür kommt man eben 4 volle Tage, hat einen Tag AG und nur das Wochenende für sich und kann auch in der Zeit nicht wirklich lernen.
Es ist halt gesetzlich nicht festgehalten, dass die Möglichkeit des Tauchens besteht, also grundsätzlich können die Kanzleien mit dir vereinbaren, was sie wollen und wozu du ja sagst. Wenn du da aber so "ausgebeutet" wirst und sie sogar bei 3 Monaten Examensvorbereitung und wenig Rücksicht auf die Lernsituation reagieren, kannst du ja immer noch eine andere Kanzlei suchen, wenn du noch ein bisschen Zeit hast. Ist halt die Frage, ob dir etwas an der Kanzlei liegt bzw. die irgendwas besonderes haben, was dich dahin zieht.
3 Monate in die Kanzlei gehen bedeutet bei einer Station, die 9 Monate dauert, 6 Monate tauchen?
Ja, muss mich wohl nochmal umschauen... Bisschen blöd wenn ich die Zusage habe, und denen das zu Ohren kommen sollte, oder...
Naja im Grunde heißt es 5 Monate tauchen, weil im 9. Monat der Anwaltsstation das Examen stattfindet. Zwar müsste man, wenn das Examen die ersten zwei Wochen stattfindet, die letzten zwei Wochen im Monat noch zur Ausbildungsstelle, aber naja Urlaubsantrag ist ja schnell ausgefüllt.
Naja wenn du eine weitere Zusage unter besseren Konditionen hast, dann sagst du denen offiziell und professionell ab. Wenn du später dort nicht als Anwalt anfangen möchtest, ist es irrelevant, was deren Meinung dazu ist. Im Zweifelsfall machen die sich eh keine wirklichen Gedanken um einen Referendar. Du bedeutest letztlich mehr Arbeit, auch wenn du Arbeiten für die erledigst, da sie alles überprüfen müssen und du einen Ausbildungsnachweis irgendwie ausfüllen können musst. In der Regel sind Referendare eine Last für die Kanzleien, auch wenn sie als billige Arbeitskräfte meist verwendet werden.
17.11.2023, 14:41
Ich würde dort auch nicht hingehen, da ich das schon frech finde. Mit 8P findest du eine bezahlte Station und kannst länger tauchen. Habe 3 Tage für 4 Monate gemacht und bin den Rest getaucht. Die Vergütung wurde dann einfach auf die gesamten 9 Monate gestreckt.
3 Monate tauchen ist schon arg kurz. Im 3. Monat ist schon das Examen und eventuell stehen, je nach Bundesland, auch noch 2 Probeexamen an.
4 Tage Anwesenheit finde ich auch recht viel, da du mit der AG dann gar keinen Tag zum lernen hast.
3 Monate tauchen ist schon arg kurz. Im 3. Monat ist schon das Examen und eventuell stehen, je nach Bundesland, auch noch 2 Probeexamen an.
4 Tage Anwesenheit finde ich auch recht viel, da du mit der AG dann gar keinen Tag zum lernen hast.