10.09.2023, 12:34
Hallo zusammen,
ich überlege zur Zeit, ob ich bei meiner Uni den Antrag für das Diplomzeugnis soll, damit ich sich Diplomjurist schimpfen darf.
Gibt es etwas, was dagegen spricht? Oder expilizit dafür?
ich überlege zur Zeit, ob ich bei meiner Uni den Antrag für das Diplomzeugnis soll, damit ich sich Diplomjurist schimpfen darf.
Gibt es etwas, was dagegen spricht? Oder expilizit dafür?
10.09.2023, 14:26
Hab ich nie gemacht, habe es auch nie gebraucht. Das ist ggf. hilfreich wenn du nach dem 1. Examen längere Zeit z.B. als WissMit arbeitest und/oder Diss schreibst, damit du dich Diplomjurist nennen kann und man sieht, dass du kein Student mehr bist. Evtl. wenn du etwas veröffentlichst... wobei du dich dann auch WissMit bei xy nennen kannst und alle wissen ebenso Bescheid. Beeindruckt sein wird von dem Titel niemand
dagegen spricht aber auch nichts

10.09.2023, 14:27
Nimm den Titel mit. Schaden tut er nicht, bringen allerdings auch nicht, wenn du das 2. StEx hast. Für den Fall, dass du durch dieses durchfällst, kannst du mit dem Titel zumindest zeigen, dass du studiert hast. Dafür wurde er geschaffen, denn keiner möchte sich "geprüfter Rechtskandidat" nennen.