07.06.2019, 16:39
Hi zusammen,
kennt jemand zufällig eine Liste, die die in der Praxis üblichen Bezeichnungen Deliktsbezeichnungen beinhaltet?
Ich meine Delikte wie zB § 250 II, 306a II, 306b II, 244 V StGB?
Bei § 250 II heißt es wohl "besonders schwerer Raub", beim Rest bin ich mir schon nicht sicher.
§ 306a II "gesundheitsgefährdende Brandstiftung"?
Was ist mit dem Rest?
Wäre euch dankbar!
kennt jemand zufällig eine Liste, die die in der Praxis üblichen Bezeichnungen Deliktsbezeichnungen beinhaltet?
Ich meine Delikte wie zB § 250 II, 306a II, 306b II, 244 V StGB?
Bei § 250 II heißt es wohl "besonders schwerer Raub", beim Rest bin ich mir schon nicht sicher.
§ 306a II "gesundheitsgefährdende Brandstiftung"?
Was ist mit dem Rest?
Wäre euch dankbar!
08.06.2019, 00:37
Hey Hey,
also ich würde mich einfach an die amtlichen Deliktsbezeichungen halten und mir keine ausdenken..
Auch wenn natürlich die Praxis teilweise von "besonders schwerem Raub" spricht und damit 250 Abs. 2 meint. Habe das aber noch nie in einem Urteil so gelesen.
also ich würde mich einfach an die amtlichen Deliktsbezeichungen halten und mir keine ausdenken..
Auch wenn natürlich die Praxis teilweise von "besonders schwerem Raub" spricht und damit 250 Abs. 2 meint. Habe das aber noch nie in einem Urteil so gelesen.
08.06.2019, 11:12
(08.06.2019, 00:37)gast123 schrieb: Hey Hey,
also ich würde mich einfach an die amtlichen Deliktsbezeichungen halten und mir keine ausdenken..
Auch wenn natürlich die Praxis teilweise von "besonders schwerem Raub" spricht und damit 250 Abs. 2 meint. Habe das aber noch nie in einem Urteil so gelesen.
Ernsthaft?
https://www.jurion.de/urteile/bgh/2017-1...tr-515_17/
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/17/3-196-17.php
Allein nur die ersten zwei Treffer... Dem TE würde ich raten einfach mal über die Normen bei Juris die entsprechenden Urteile zu suchen oder zu googlen...
19.06.2019, 23:54
I stand corrected.
Aber das betrifft - soweit ich das jetzt sehe - nur § 250 Abs. 2 StGB.
Wie wären dann die Bezeichnungen für § 306d Abs. 2 z. Bsp.?
Und es bleibt dabei: Amtlich ist diese Bezeichnung nicht. Man macht also keinesfalls etwas falsch wenn man von "schwerem Raub nach § 250 Abs. 2 StGB" schreibt.
Aber das betrifft - soweit ich das jetzt sehe - nur § 250 Abs. 2 StGB.
Wie wären dann die Bezeichnungen für § 306d Abs. 2 z. Bsp.?
Und es bleibt dabei: Amtlich ist diese Bezeichnung nicht. Man macht also keinesfalls etwas falsch wenn man von "schwerem Raub nach § 250 Abs. 2 StGB" schreibt.