12.07.2023, 15:38
Das E-Examen ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung. Ob und in welcher Weise die Klausurersteller darauf reagieren, ist unklar. Nach meiner Wahrnehmung ist es ja schon jetzt so, dass so mancher Klausurersteller ob der Belastungen in einer Klausur etwas ignorant ist ("Wieso dauert das so lang? Abschlussverfügung habe ich in zwei Minuten am PC vom Muster, Rubrum macht Rechner auch auf Knopfdruck"). Jedenfalls ist die Leistungsfähigkeit der Unterarmmuskulatur in Prüfungen kein taugliches Kriterium.
Das Argument der Chancenungleichheit kann ich teilweise verstehen, solange nicht jeder die Möglichkeit zum E-Examen hat. Aber letztlich ist es unausweislich.
Klar hat jemand mit einer schnelleren Tippgeschwindigkeit Vorteile. Aber das kann man trainieren, und eine schnelle Fingerfertigkeit zahlt sich auch im Berufsleben aus, insoweit wird also durchaus Praxistauglichkeit geprüft.
Ich kann nur jedem empfehlen, an den Fähigkeiten zum Maschinenschreiben zu arbeiten. Eigentlich sollte das sogar in allgemeinbildenden Schulen zum Pflichtfach werden, zumal in Jura ja schon das 1. Examen in NRW als E-Examen angeboten wird und sich früh daher übt. Aber außerhalb von Jura gilt ähnliches.
Das Argument der Chancenungleichheit kann ich teilweise verstehen, solange nicht jeder die Möglichkeit zum E-Examen hat. Aber letztlich ist es unausweislich.
Klar hat jemand mit einer schnelleren Tippgeschwindigkeit Vorteile. Aber das kann man trainieren, und eine schnelle Fingerfertigkeit zahlt sich auch im Berufsleben aus, insoweit wird also durchaus Praxistauglichkeit geprüft.
Ich kann nur jedem empfehlen, an den Fähigkeiten zum Maschinenschreiben zu arbeiten. Eigentlich sollte das sogar in allgemeinbildenden Schulen zum Pflichtfach werden, zumal in Jura ja schon das 1. Examen in NRW als E-Examen angeboten wird und sich früh daher übt. Aber außerhalb von Jura gilt ähnliches.