09.09.2020, 20:35
(09.09.2020, 15:15)Gast schrieb:(09.09.2020, 14:37)Gast schrieb:(09.09.2020, 10:28)Ndsgast schrieb:(09.09.2020, 10:07)Gast schrieb:(09.09.2020, 08:31)Gast schrieb: Nur Strafrecht und im Grunde Arbeit eines StA. A12 ist gut insb wenn man ländlich wohnt und schlechte Noten im 2. Examen hat
AA werden die besten Rechtspfleger. Wieso die schlechteren Assessoren dafür geeignet sein sollen, StA light zu spielen, erklärt sich mir nicht.
Naja, es gibt welche unter uns, die gerne zur Staatsanwaltschaft wollen und die Noten nicht haben. Deshalb ist es eine Möglichkeit, um später "aufzusteigen".
Die meisten Bundesländer wollen das aber nicht. Soweit ich weiß, ist HH das einzige Land, das dies einigermaßen propagiert hat. Und momentan haben die auch noch mehr Andrang an guten Bewerbern für die StA. Dann bleiben noch weniger Stellen für potentielle Aufsteiger, da die direkt besetzt werden.
Ich habe mein Ref. in Niedersachsen gemacht und man hat uns dort deutlich gesagt, dass diese theoretische Möglichkeit vom Volljuristen-AA zum StA nicht gewünscht wird. Man will seit Jahren bewusst für die Amtsanwälte keine Volljuristen mehr, um eine Umgehung der Notengrenze zu verhindern. I.Ü. sei Chance von dort auf einen StA-Posten zu kommen, verschwindend gering.
Was rennt man auch der Justiz, die einen notenbedingt nicht will, hinterher und macht noch einen auf unterbezahlter E10 Rechtspfleger oder E12 Amtsanwalt, wenn man in der freien Wirtschaft ohne so unangenehme Tätigkeiten wie Strafrechtsverhandlungen und Versteigerungen leicht viel mehr verdient, z.B. in einem Unternehmen. Und so sicher und toll sind diese unterbezahlten ÖD Stellen auch nicht, wenn man kein Beamter ist. Da gibt es immer unangenehme Bewertungen, strenge Schulatmosphäre und 20 Jahre die gleichen Kollegen, weil jeder an seiner sicheren Stelle festhält.
True story.
09.09.2020, 20:35
Man wird dort eh wie ein Fußabtreter behandelt.
09.09.2020, 20:48
Ähm nein das ist in einigen Bundesländern mittlerweile usus, dass Juristen AA werden. U.a. Niedersachsen.
09.09.2020, 20:49
09.09.2020, 20:50
(09.09.2020, 20:35)Gast schrieb:(09.09.2020, 15:15)Gast schrieb:(09.09.2020, 14:37)Gast schrieb:(09.09.2020, 10:28)Ndsgast schrieb:(09.09.2020, 10:07)Gast schrieb: AA werden die besten Rechtspfleger. Wieso die schlechteren Assessoren dafür geeignet sein sollen, StA light zu spielen, erklärt sich mir nicht.
Naja, es gibt welche unter uns, die gerne zur Staatsanwaltschaft wollen und die Noten nicht haben. Deshalb ist es eine Möglichkeit, um später "aufzusteigen".
Die meisten Bundesländer wollen das aber nicht. Soweit ich weiß, ist HH das einzige Land, das dies einigermaßen propagiert hat. Und momentan haben die auch noch mehr Andrang an guten Bewerbern für die StA. Dann bleiben noch weniger Stellen für potentielle Aufsteiger, da die direkt besetzt werden.
Ich habe mein Ref. in Niedersachsen gemacht und man hat uns dort deutlich gesagt, dass diese theoretische Möglichkeit vom Volljuristen-AA zum StA nicht gewünscht wird. Man will seit Jahren bewusst für die Amtsanwälte keine Volljuristen mehr, um eine Umgehung der Notengrenze zu verhindern. I.Ü. sei Chance von dort auf einen StA-Posten zu kommen, verschwindend gering.
Was rennt man auch der Justiz, die einen notenbedingt nicht will, hinterher und macht noch einen auf unterbezahlter E10 Rechtspfleger oder E12 Amtsanwalt, wenn man in der freien Wirtschaft ohne so unangenehme Tätigkeiten wie Strafrechtsverhandlungen und Versteigerungen leicht viel mehr verdient, z.B. in einem Unternehmen. Und so sicher und toll sind diese unterbezahlten ÖD Stellen auch nicht, wenn man kein Beamter ist. Da gibt es immer unangenehme Bewertungen, strenge Schulatmosphäre und 20 Jahre die gleichen Kollegen, weil jeder an seiner sicheren Stelle festhält.
True story.
Wärt ihr informiert, wüsstet ihr, dass ein AA auf A12 und damit verbeamtet arbeitet. Aber erstmal schwätzen.
09.09.2020, 20:51
Kann mal jemand die Frage nach den Noten beantworten bitte?
09.09.2020, 21:09
09.09.2020, 21:10
09.09.2020, 21:39
10.09.2020, 00:22
(09.09.2020, 21:39)Gast schrieb:(09.09.2020, 21:10)Gast schrieb:(09.09.2020, 20:51)Gast schrieb: Kann mal jemand die Frage nach den Noten beantworten bitte?
mindestens 2 x 6,5
Das sind die Anforderungen für die StA in Niedersachsen (formal jdf). Müsste AA dann nicht zumindest offiziell darunter liegen?
2 x 4 (Richterbefähigung) ist es für E10 Rechtspfleger, für Amtsanwalt dann bestimmt auch. Ist ja auch nur gehobener Dienst, da kann man keine Ansprüche haben.
Es gibt ja auch 2 x 5, Leute, die in E13 arbeiten. Kommt immer auf die jeweilige Notengrenze der Ausschreibung an. Wenn da keine Ausschreibung ist, ist es eh jetzt egal. Da kann man noch mal gucken, wenn es ausgeschrieben ist.