09.09.2020, 07:46
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09.09.2020, 08:26
Warum sollte man eigentlich Amtsanwalt werden wollen?
09.09.2020, 08:31
09.09.2020, 10:07
(09.09.2020, 08:31)Gast schrieb:(09.09.2020, 08:26)Gast schrieb: Warum sollte man eigentlich Amtsanwalt werden wollen?Nur Strafrecht und im Grunde Arbeit eines StA. A12 ist gut insb wenn man ländlich wohnt und schlechte Noten im 2. Examen hat
AA werden die besten Rechtspfleger. Wieso die schlechteren Assessoren dafür geeignet sein sollen, StA light zu spielen, erklärt sich mir nicht.
09.09.2020, 10:28
(09.09.2020, 10:07)Gast schrieb:(09.09.2020, 08:31)Gast schrieb:(09.09.2020, 08:26)Gast schrieb: Warum sollte man eigentlich Amtsanwalt werden wollen?Nur Strafrecht und im Grunde Arbeit eines StA. A12 ist gut insb wenn man ländlich wohnt und schlechte Noten im 2. Examen hat
AA werden die besten Rechtspfleger. Wieso die schlechteren Assessoren dafür geeignet sein sollen, StA light zu spielen, erklärt sich mir nicht.
Naja, es gibt welche unter uns, die gerne zur Staatsanwaltschaft wollen und die Noten nicht haben. Deshalb ist es eine Möglichkeit, um später "aufzusteigen".
09.09.2020, 11:55
(09.09.2020, 10:07)Gast schrieb:(09.09.2020, 08:31)Gast schrieb:(09.09.2020, 08:26)Gast schrieb: Warum sollte man eigentlich Amtsanwalt werden wollen?Nur Strafrecht und im Grunde Arbeit eines StA. A12 ist gut insb wenn man ländlich wohnt und schlechte Noten im 2. Examen hat
AA werden die besten Rechtspfleger. Wieso die schlechteren Assessoren dafür geeignet sein sollen, StA light zu spielen, erklärt sich mir nicht.
Weil ein Volljurist mit guten strafrechtlichen Kenntnissen ein besserer AA ist als ein Rechtspfleger. Meine Meinung.
09.09.2020, 12:18
(09.09.2020, 11:55)Gast schrieb:Oft reichen lediglich strafrechtliche Kenntnisse nicht; man denke nur mal an § 170 StGB, der schon auf TB-Seite die Ermittlung der konkreten Unterhaltshöhe erfordert.(09.09.2020, 10:07)Gast schrieb:(09.09.2020, 08:31)Gast schrieb:(09.09.2020, 08:26)Gast schrieb: Warum sollte man eigentlich Amtsanwalt werden wollen?Nur Strafrecht und im Grunde Arbeit eines StA. A12 ist gut insb wenn man ländlich wohnt und schlechte Noten im 2. Examen hat
AA werden die besten Rechtspfleger. Wieso die schlechteren Assessoren dafür geeignet sein sollen, StA light zu spielen, erklärt sich mir nicht.
Weil ein Volljurist mit guten strafrechtlichen Kenntnissen ein besserer AA ist als ein Rechtspfleger. Meine Meinung.
In der gängigen Alltagskriminalität werden solide Kenntnisse im SR wohl genügen. Aber die AAs kriegen ja intern die einfachen Fälle und dürfen auch nur am AG auftreten. Irgendwie umspannend.
09.09.2020, 12:32
(09.09.2020, 12:18)Gast schrieb:(09.09.2020, 11:55)Gast schrieb:Oft reichen lediglich strafrechtliche Kenntnisse nicht; man denke nur mal an § 170 StGB, der schon auf TB-Seite die Ermittlung der konkreten Unterhaltshöhe erfordert.(09.09.2020, 10:07)Gast schrieb:(09.09.2020, 08:31)Gast schrieb:(09.09.2020, 08:26)Gast schrieb: Warum sollte man eigentlich Amtsanwalt werden wollen?Nur Strafrecht und im Grunde Arbeit eines StA. A12 ist gut insb wenn man ländlich wohnt und schlechte Noten im 2. Examen hat
AA werden die besten Rechtspfleger. Wieso die schlechteren Assessoren dafür geeignet sein sollen, StA light zu spielen, erklärt sich mir nicht.
Weil ein Volljurist mit guten strafrechtlichen Kenntnissen ein besserer AA ist als ein Rechtspfleger. Meine Meinung.
In der gängigen Alltagskriminalität werden solide Kenntnisse im SR wohl genügen. Aber die AAs kriegen ja intern die einfachen Fälle und dürfen auch nur am AG auftreten. Irgendwie umspannend.
Noch nie so einen widersprüchlichen Post gelesen :D
09.09.2020, 14:37
(09.09.2020, 10:28)Ndsgast schrieb:(09.09.2020, 10:07)Gast schrieb:(09.09.2020, 08:31)Gast schrieb:(09.09.2020, 08:26)Gast schrieb: Warum sollte man eigentlich Amtsanwalt werden wollen?Nur Strafrecht und im Grunde Arbeit eines StA. A12 ist gut insb wenn man ländlich wohnt und schlechte Noten im 2. Examen hat
AA werden die besten Rechtspfleger. Wieso die schlechteren Assessoren dafür geeignet sein sollen, StA light zu spielen, erklärt sich mir nicht.
Naja, es gibt welche unter uns, die gerne zur Staatsanwaltschaft wollen und die Noten nicht haben. Deshalb ist es eine Möglichkeit, um später "aufzusteigen".
Die meisten Bundesländer wollen das aber nicht. Soweit ich weiß, ist HH das einzige Land, das dies einigermaßen propagiert hat. Und momentan haben die auch noch mehr Andrang an guten Bewerbern für die StA. Dann bleiben noch weniger Stellen für potentielle Aufsteiger, da die direkt besetzt werden.
Ich habe mein Ref. in Niedersachsen gemacht und man hat uns dort deutlich gesagt, dass diese theoretische Möglichkeit vom Volljuristen-AA zum StA nicht gewünscht wird. Man will seit Jahren bewusst für die Amtsanwälte keine Volljuristen mehr, um eine Umgehung der Notengrenze zu verhindern. I.Ü. sei Chance von dort auf einen StA-Posten zu kommen, verschwindend gering.
09.09.2020, 15:15
(09.09.2020, 14:37)Gast schrieb:(09.09.2020, 10:28)Ndsgast schrieb:(09.09.2020, 10:07)Gast schrieb:(09.09.2020, 08:31)Gast schrieb:(09.09.2020, 08:26)Gast schrieb: Warum sollte man eigentlich Amtsanwalt werden wollen?Nur Strafrecht und im Grunde Arbeit eines StA. A12 ist gut insb wenn man ländlich wohnt und schlechte Noten im 2. Examen hat
AA werden die besten Rechtspfleger. Wieso die schlechteren Assessoren dafür geeignet sein sollen, StA light zu spielen, erklärt sich mir nicht.
Naja, es gibt welche unter uns, die gerne zur Staatsanwaltschaft wollen und die Noten nicht haben. Deshalb ist es eine Möglichkeit, um später "aufzusteigen".
Die meisten Bundesländer wollen das aber nicht. Soweit ich weiß, ist HH das einzige Land, das dies einigermaßen propagiert hat. Und momentan haben die auch noch mehr Andrang an guten Bewerbern für die StA. Dann bleiben noch weniger Stellen für potentielle Aufsteiger, da die direkt besetzt werden.
Ich habe mein Ref. in Niedersachsen gemacht und man hat uns dort deutlich gesagt, dass diese theoretische Möglichkeit vom Volljuristen-AA zum StA nicht gewünscht wird. Man will seit Jahren bewusst für die Amtsanwälte keine Volljuristen mehr, um eine Umgehung der Notengrenze zu verhindern. I.Ü. sei Chance von dort auf einen StA-Posten zu kommen, verschwindend gering.
Was rennt man auch der Justiz, die einen notenbedingt nicht will, hinterher und macht noch einen auf unterbezahlter E10 Rechtspfleger oder E12 Amtsanwalt, wenn man in der freien Wirtschaft ohne so unangenehme Tätigkeiten wie Strafrechtsverhandlungen und Versteigerungen leicht viel mehr verdient, z.B. in einem Unternehmen. Und so sicher und toll sind diese unterbezahlten ÖD Stellen auch nicht, wenn man kein Beamter ist. Da gibt es immer unangenehme Bewertungen, strenge Schulatmosphäre und 20 Jahre die gleichen Kollegen, weil jeder an seiner sicheren Stelle festhält.