06.05.2019, 08:40
Hi, habe eine Frage zum Thema Arbeitsbelastung während der Anwaltsstation.
Ich verbringe meine Station derzeit im Ausland bei einem niedergelassenen Anwalt. Über Arbeitszeiten/Häufigkeit haben wir vorher nicht gesprochen. Er scheint nun davon auszugehen, dass ich zu den normalen Arbeitszeiten anwesend bin (5 Tage, 9-17 Uhr). Habt ihr ähnli e Erfahrungen gemacht oder würdet ihr ihn auf eine Reduzierung der Arbeitstage ansprechen? (eine zusätzliche Vergütung wird nicht gezahlt)
Ich kenne aus meinem vorherigen Stationen eine deutlich geringere Anwesenheitszeit, will aber andererseits auch nicht faul oder arbeitsunwillig wirken.
Danke euch und einen guten Wochenstart!
Ich verbringe meine Station derzeit im Ausland bei einem niedergelassenen Anwalt. Über Arbeitszeiten/Häufigkeit haben wir vorher nicht gesprochen. Er scheint nun davon auszugehen, dass ich zu den normalen Arbeitszeiten anwesend bin (5 Tage, 9-17 Uhr). Habt ihr ähnli e Erfahrungen gemacht oder würdet ihr ihn auf eine Reduzierung der Arbeitstage ansprechen? (eine zusätzliche Vergütung wird nicht gezahlt)
Ich kenne aus meinem vorherigen Stationen eine deutlich geringere Anwesenheitszeit, will aber andererseits auch nicht faul oder arbeitsunwillig wirken.
Danke euch und einen guten Wochenstart!
06.05.2019, 09:04
Es kann wahrhaftig nur einem Deutschen in den Sinn kommen, vierzig Stunden pro Woche umsonst zu arbeiten.
Egal, jetzt liegt das Kind im Brunnen. Um es wieder herauszukeschern, würde ich dem Herrn Anwalt verklickern, dass mehr als zwei Tage, die rechtzeitig vor den Klausuren auf einen einreduziert werden, nicht in Betracht kommen. Die Anwaltsstation dient der Ausbildung des Referendars, nicht dazu, Rechtsanwälten fachlich qualifizierte Hilfskräfte unentgeltlich an die Hand zu geben.
Wenn du gut bist, könnte es freilich sein, dass er mehr Tage will. Das kannst du machen, wenn es deine Vorbereitung zulässt, jedoch nicht ohne eine angemessene finanzielle Entschädigung. Was nichts kostet, ist auch nichts wert...
Egal, jetzt liegt das Kind im Brunnen. Um es wieder herauszukeschern, würde ich dem Herrn Anwalt verklickern, dass mehr als zwei Tage, die rechtzeitig vor den Klausuren auf einen einreduziert werden, nicht in Betracht kommen. Die Anwaltsstation dient der Ausbildung des Referendars, nicht dazu, Rechtsanwälten fachlich qualifizierte Hilfskräfte unentgeltlich an die Hand zu geben.
Wenn du gut bist, könnte es freilich sein, dass er mehr Tage will. Das kannst du machen, wenn es deine Vorbereitung zulässt, jedoch nicht ohne eine angemessene finanzielle Entschädigung. Was nichts kostet, ist auch nichts wert...
07.05.2019, 05:41
Ich habe während der Anwaltsstation 4 Tage die Woche "normal" gearbetet, also so von 8-17 Uhr und den anderen Tag hatteich AG.Das ganze 5 Monate, den Rest bin ich getaucht. So kenne ich es eigentlich von den meisten. Geld habe ich nicht bekommen extra.
07.05.2019, 07:55
Da polnische Benutzernamen ex nunc unzulässig sind, anbei behelfsmäßig das Folgende:
4 Arbeitstage à 9 Stunden macht zunächst 36 Stunden. Die AG, die ich mangels konkreter Angaben mit 6 Stunden in Ansatz bringe, muss hierzu nach § 5 ZPO addiert werden. Denn sie stellt zwar keine Arbeit im Sinne von "Anstrengung", wohl aber nicht frei verfügbare Zeit dar. Pro Monat sind das 168 Stunden. Eine Unterhaltsbeihilfe von 1.200 EUR brutto zugrunde gelegt (was eher zu hoch ist), ergibt sich daraus ein Arbeits"entgelt" von sagenhaften 7,14 EUR pro Stunde oder im Falle des Kollegen weiter oben, der entsprechend auf 160 Stunden käme, immerhin noch EUR 7,50. VOR Steuern, versteht sich. Dafür bekommt man heutzutage von einem polnischen Spargelstecher, der weder schreiben noch lesen noch rechnen kann, einen Vogel gezeigt; und keine Meise, sondern zumindest einen erwachsenen Albatros. Erst recht stellt es eine bodenlose Unverfrorenheit dar, einen Akademiker mit derlei Zahlenwerk zu behelligen.
Soviel zur Mathematik; entscheiden muss jede/r selbst, ob er/sie sich das gefallen lässt.
4 Arbeitstage à 9 Stunden macht zunächst 36 Stunden. Die AG, die ich mangels konkreter Angaben mit 6 Stunden in Ansatz bringe, muss hierzu nach § 5 ZPO addiert werden. Denn sie stellt zwar keine Arbeit im Sinne von "Anstrengung", wohl aber nicht frei verfügbare Zeit dar. Pro Monat sind das 168 Stunden. Eine Unterhaltsbeihilfe von 1.200 EUR brutto zugrunde gelegt (was eher zu hoch ist), ergibt sich daraus ein Arbeits"entgelt" von sagenhaften 7,14 EUR pro Stunde oder im Falle des Kollegen weiter oben, der entsprechend auf 160 Stunden käme, immerhin noch EUR 7,50. VOR Steuern, versteht sich. Dafür bekommt man heutzutage von einem polnischen Spargelstecher, der weder schreiben noch lesen noch rechnen kann, einen Vogel gezeigt; und keine Meise, sondern zumindest einen erwachsenen Albatros. Erst recht stellt es eine bodenlose Unverfrorenheit dar, einen Akademiker mit derlei Zahlenwerk zu behelligen.
Soviel zur Mathematik; entscheiden muss jede/r selbst, ob er/sie sich das gefallen lässt.
07.05.2019, 08:21
Ich habe mein zweites Staatsexamen gerade gemacht. Ich kann dir nur raten, mit deinem Ausbilder zu reden und die Arbeitszeiten zu reduzieren. Die verlorene Lernzeit gibt dir keiner mehr zurück. Und ich kann aufgrund eigener Erfahrungen nur eindringlich darauf hinweisen, dass die Stationszeugnisse niemanden interessieren, weder in der mündlichen Prüfung noch wenn es um eine Einstellung in der Justiz geht. Deine Note im Examen ist hingegen äußerst relevant. Ich habe die Erfahrung gemacht, mit einem hohen VB wie ein Gott behandelt zu werden. Deswegen kann ich dir nur raten, keine Scheu davor zu haben, das Thema mit den Arbeitszeiten anzusprechen, zumal ich mich frage, wie du hiermit überhaupt einen Klausurenkurs besuchen kannst.
07.05.2019, 14:18
Vielen Dank für eure Antworten!
Kurz zur Klarstellung: ich habe die schriftlichen Prüfungen bereits hinter mir, sodass zumindest abgesehen von der anstehenden mündlichen Prüfung kein akuter Lerndruck besteht. Dies werde ich als Argument also nicht anführen können. Ich werde jedoch dennoch einmal mit meinem Ausbilder sprechen und hoffen, dass wir auf einen gemeinsamen Nenner kommen.
Kurz zur Klarstellung: ich habe die schriftlichen Prüfungen bereits hinter mir, sodass zumindest abgesehen von der anstehenden mündlichen Prüfung kein akuter Lerndruck besteht. Dies werde ich als Argument also nicht anführen können. Ich werde jedoch dennoch einmal mit meinem Ausbilder sprechen und hoffen, dass wir auf einen gemeinsamen Nenner kommen.
07.05.2019, 17:45
Deals mit vielen Großkanzleien lauten 3 Monate á 4 Tage oder 4 Monate á 3 Tage. Rest tauchen.
Und währenddessen wird man natürlich gut entlohnt.
Also 4 Monate á 5 Tage und das noch kostenlos würde ich nie im Leben machen.
Und währenddessen wird man natürlich gut entlohnt.
Also 4 Monate á 5 Tage und das noch kostenlos würde ich nie im Leben machen.
07.05.2019, 18:21
Auf welches Bundesland bezieht sich das Angebot bzgl. der Tauchphasen bei den Großkanzleien? In NRW dürfte doch 4 Monate a 4 Tage oder 5 Monate a 3 Tage Standard sein oder?
07.05.2019, 21:33
(07.05.2019, 17:45)Gast schrieb: Deals mit vielen Großkanzleien lauten 3 Monate á 4 Tage oder 4 Monate á 3 Tage. Rest tauchen.
Und währenddessen wird man natürlich gut entlohnt.
Also 4 Monate á 5 Tage und das noch kostenlos würde ich nie im Leben machen.
Ja, eine Frechheit das zu verlangen, wenigstens eine kleine Entschädigung könnte man alibimäßig abdrücken damit nicht ganz so deutlich wird das man bloß an einer billigen Arbeitskraft Interesse hat.
Würde an deiner Stelle mit deinem Ausbilder reden, selbst wenn du die schriftlichen Prüfungen hinter dir hast bleibt noch die mündliche Prüfung und ganz ehrlich - kein Mensch interessiert sich später dafür ob du dich pflichtbewusst hast ausnutzen lassen, und die Lebenszeit kannst du besser investieren.
08.05.2019, 11:13
(07.05.2019, 18:21)Gast2307 schrieb: Auf welches Bundesland bezieht sich das Angebot bzgl. der Tauchphasen bei den Großkanzleien? In NRW dürfte doch 4 Monate a 4 Tage oder 5 Monate a 3 Tage Standard sein oder?
Das war in Hessen, habe ähnliche Angebote aber auch aus zweiter Hand (= den jeweiligen Referendaren) aus anderen Bundesländern gehört.
Ist natürlich kein allgemeingültiger Grundsatz. Eine renommierte GK meinte bspw zu mir „Wir erwarten, dass die Referendare min. die Hälfte ihrer Wahlstation auch tatsächlich anwesend sind“, was - rechnet man den letzten Monat, in denen die Klausuren geschrieben werden, mit - ja 4,5 Monate bedeuten würde. Und das nach Ende der AG dann wohl sogar 5 Tage pro Woche.
Da ich aber bis dahin schon mehrere Angebote von Tier 1 und 2 Kanzleien zu o. g. Konditionen (3 M á 4 T bzw 4 M á 3 T) erhalten hatte, war diese Kanzlei damit für mich raus.