01.03.2023, 22:59
Gibt es hier Richter/ Staatsanwälte, die privat
- natürlich unter Einhaltung aller möglichen Steuergesetze und Dienstvorschriften - Klausuren korrigieren gegen entsprechendes Entgelt?
Einige Prüfungsämter bieten das ja an, meins leider nicht.
- natürlich unter Einhaltung aller möglichen Steuergesetze und Dienstvorschriften - Klausuren korrigieren gegen entsprechendes Entgelt?
Einige Prüfungsämter bieten das ja an, meins leider nicht.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
07.03.2023, 22:58
Korrigiere in NRW, im 2. Examen. Prüfer werden ständig dringend gesucht, bevorzugt allerdings wohl nach wie vor ab R2 aufwärts.
Ich korrigiere 3 - 4mal im Jahr (NRW schreibt bekanntlich monatlich). Ein Satz umfasst 44 - 50 Klausuren, davon je zur Hälfte Erst- und Zweikorrektur.
Vergütung 21 Euro pro Klausur, unabhängig davon, ob Erst- oder Zweikorrektur. Die Vergütung ist bis zur Höhe von 3.000 Euro steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG).
Ich korrigiere 3 - 4mal im Jahr (NRW schreibt bekanntlich monatlich). Ein Satz umfasst 44 - 50 Klausuren, davon je zur Hälfte Erst- und Zweikorrektur.
Vergütung 21 Euro pro Klausur, unabhängig davon, ob Erst- oder Zweikorrektur. Die Vergütung ist bis zur Höhe von 3.000 Euro steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG).
08.03.2023, 07:28
(07.03.2023, 22:58)Lucille schrieb: Korrigiere in NRW, im 2. Examen. Prüfer werden ständig dringend gesucht, bevorzugt allerdings wohl nach wie vor ab R2 aufwärts.
Ich korrigiere 3 - 4mal im Jahr (NRW schreibt bekanntlich monatlich). Ein Satz umfasst 44 - 50 Klausuren, davon je zur Hälfte Erst- und Zweikorrektur.
Vergütung 21 Euro pro Klausur, unabhängig davon, ob Erst- oder Zweikorrektur. Die Vergütung ist bis zur Höhe von 3.000 Euro steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG).
Bekommst Du denn Klausuren aus dem ganzen Bundesland oder wird nur OLG-Bezirk-intern korrigiert?
11.03.2023, 23:17
Aus dem gesamten Land. Die 2. Staatsprüfung wird in NRW vom LJPA verwaltet, die OLGe haben damit nichts zu tun.
25.03.2023, 16:11
Ich denke mal, dass Refkollege seine Klausuren korrigiert haben möchte und daher eine zweifachexamiinierte Fachkraft sucht.
14.04.2023, 14:38
Ich prüfe auch in beiden Examen, d.h. 4 Kampagnen pro Jahr. Die Vergütung ist zwar in BW nicht exorbitant gut, aber ein kleiner Nebenverdienst ist es trotzdem. Außerdem bleibt man etwas in der Übung.
14.04.2023, 14:40