01.12.2019, 20:08
schwerere sind besser. Da gibts leichter gute Noten. Wenn jeder das richtige und gleiche schreibt kostet jeder Leichtsinnsfehler viele Punkte.
02.12.2019, 15:16
02.12.2019, 15:22
also in BaWü kam Erbrecht dran – und ich hab mich um Kopf und Kragen geschrieben.....
02.12.2019, 15:37
NRW genauso...und ich mich auch. Keine Ahnung was die da von uns wollten. Zum Sachverhalt:
Sohn eines Erblassers klagt gegen ehemalige Lebensgefährtin des Erblassers.
Mutter und Erblasser hatten Erbvertrag geschlossen, Sohn sollte Alleinerbe sein. Mutter stirbt. Erblasser will Testament erlassen, in dem er seiner neuen Lebensgefährtin eine monatliche Rente zusagt. Sohn hatte vorher schriftlich zugestimmt. Testament existiert inzwioschen nicht mehr, nur noch Kopie. Vor seinem Ableben übertrug der Erblasser seiner Lebensgefährtin noch zwei Wohnungen, wobei der Kläger von der zweiten erst in mdl. Verhandlung erfuhr. Erste Wohnung sollte als Gegenleistung für noch zu erbringende (und nie angefallene) Pflegedienste der Lebensgefährtin für den Erblasser erfolgen, zweite gabs für Umme. Nach dem Ablebens zahlt der Kläger brav für knapp 20 Jahre die Rente (2000/Monat), hört aber irgendwann auf. Will dann festgestellt haben, dass er die Rente nicht aus Testament schuldet. Außerdem Zahlung von 100.000€ (Verkehrswert Wohnung 1), die die Lebensgefährtin inzwischen verscheuert hat. Lebensgefährtin erhebt Widerklage und will die ausgebliebenen Raten und Verurteilung zu weiteren Raten ihrer Rente für die Zukunft. Kläger erklärt Feststellungsantrag für erledigt. Beklagte stimmt nicht zu. In mündlicher Verhandlung erfährt der Kläger dann von der Übereignung von zweiter Wohnung, die inzwischen auch verkauft ist (Zufall: Verkehrswert 100.000€) und stützt seinen Zahlungsantrag auch darauf. Beklagte widerspricht und rügt Verspätung. Dann war noch irgendwas mit einer Anpassungsklausel, das hab ich aber nicht verstanden.
Ich hab allen alles gegeben 100.000 aus 2287 wegen dem zweiten Haus, Rente aus 328, 330, 765. Aber bei uns in der Gruppe gab es so viele verschiedene Ergebnisse und Wege wie ich es bei keiner Übungsklausur ansatzweise gesehen habe. Also keine Gewähr
Sohn eines Erblassers klagt gegen ehemalige Lebensgefährtin des Erblassers.
Mutter und Erblasser hatten Erbvertrag geschlossen, Sohn sollte Alleinerbe sein. Mutter stirbt. Erblasser will Testament erlassen, in dem er seiner neuen Lebensgefährtin eine monatliche Rente zusagt. Sohn hatte vorher schriftlich zugestimmt. Testament existiert inzwioschen nicht mehr, nur noch Kopie. Vor seinem Ableben übertrug der Erblasser seiner Lebensgefährtin noch zwei Wohnungen, wobei der Kläger von der zweiten erst in mdl. Verhandlung erfuhr. Erste Wohnung sollte als Gegenleistung für noch zu erbringende (und nie angefallene) Pflegedienste der Lebensgefährtin für den Erblasser erfolgen, zweite gabs für Umme. Nach dem Ablebens zahlt der Kläger brav für knapp 20 Jahre die Rente (2000/Monat), hört aber irgendwann auf. Will dann festgestellt haben, dass er die Rente nicht aus Testament schuldet. Außerdem Zahlung von 100.000€ (Verkehrswert Wohnung 1), die die Lebensgefährtin inzwischen verscheuert hat. Lebensgefährtin erhebt Widerklage und will die ausgebliebenen Raten und Verurteilung zu weiteren Raten ihrer Rente für die Zukunft. Kläger erklärt Feststellungsantrag für erledigt. Beklagte stimmt nicht zu. In mündlicher Verhandlung erfährt der Kläger dann von der Übereignung von zweiter Wohnung, die inzwischen auch verkauft ist (Zufall: Verkehrswert 100.000€) und stützt seinen Zahlungsantrag auch darauf. Beklagte widerspricht und rügt Verspätung. Dann war noch irgendwas mit einer Anpassungsklausel, das hab ich aber nicht verstanden.
Ich hab allen alles gegeben 100.000 aus 2287 wegen dem zweiten Haus, Rente aus 328, 330, 765. Aber bei uns in der Gruppe gab es so viele verschiedene Ergebnisse und Wege wie ich es bei keiner Übungsklausur ansatzweise gesehen habe. Also keine Gewähr
02.12.2019, 15:40
Als ich Vermächtnis und Erbvertrag in den ersten 2 min gelesen habe, wusste ich schon dass die Klausur vorbei ist... :@
02.12.2019, 15:43
Ich hab auch erstmal gemütliche Leserunde im Palandt gemacht...wie wir alle. Hab nach 2,5 Stunden angefangen zu schreiben, nur neun Seiten Entscheidungsgründe und einen Tatbestand ohne Rechtsansichten und chaotisch aufgebaut. Ging aber so ziemlich allen bei uns so. Widerklage hat bei allen mit denen ich gesprochen habe, nur rudimentär statt gefunden.
02.12.2019, 15:46
(02.12.2019, 15:43)GastNRW628 schrieb: Ich hab auch erstmal gemütliche Leserunde im Palandt gemacht...wie wir alle. Hab nach 2,5 Stunden angefangen zu schreiben, nur neun Seiten Entscheidungsgründe und einen Tatbestand ohne Rechtsansichten und chaotisch aufgebaut. Ging aber so ziemlich allen bei uns so. Widerklage hat bei allen mit denen ich gesprochen habe, nur rudimentär statt gefunden.
Tatbestand? 0o Ich dachte der wäre erlassen gewesen? Ohje, ich habs wohl so richtig in den Sand gesetzt....
02.12.2019, 15:46
Wer den Erbrechtsteil von Kaiser mal durchgearbeitet hat, sollte hier keine Probleme gehabt haben.
Die Klausur war echt dankbar für den Einstieg, so kann es weitergehen :D Dezember Durchgang ist easy going.
Die Klausur war echt dankbar für den Einstieg, so kann es weitergehen :D Dezember Durchgang ist easy going.
02.12.2019, 15:47
(02.12.2019, 15:46)Gast schrieb:In NRW glaub ich nicht. Hab ich auch noch nie erlebt dass der erlassen ist. Nur die ganzen Nebenentscheidungen waren erlassen.(02.12.2019, 15:43)GastNRW628 schrieb: Ich hab auch erstmal gemütliche Leserunde im Palandt gemacht...wie wir alle. Hab nach 2,5 Stunden angefangen zu schreiben, nur neun Seiten Entscheidungsgründe und einen Tatbestand ohne Rechtsansichten und chaotisch aufgebaut. Ging aber so ziemlich allen bei uns so. Widerklage hat bei allen mit denen ich gesprochen habe, nur rudimentär statt gefunden.
Tatbestand? 0o Ich dachte der wäre erlassen gewesen? Ohje, ich habs wohl so richtig in den Sand gesetzt....
Also wenn der Tatbestand erlassen war, hat meine AG es jedenfalls komplett verkackt :D
02.12.2019, 15:49
(02.12.2019, 15:46)GPAer schrieb: Wer den Erbrechtsteil von Kaiser mal durchgearbeitet hat, sollte hier keine Probleme gehabt haben.
Die Klausur war echt dankbar für den Einstieg, so kann es weitergehen :D Dezember Durchgang ist easy going.
Don’t feed the troll, bei Kaiser stand dazu rein gar nichts