01.10.2019, 14:45
Was lief denn heute
01.10.2019, 16:22
NRW:
In kurz:
Klägerin erklärt Rücktritt, da Auto über schwerwiegende Mängel verfügt. Sie kontaktiert bekannten Verkäufer, der nicht das richtige Auto anbieten kann. Er guckt schließlich im Internet und findet dort einen PKW, der von Privat verkauft wird und den Vorstellungen entspricht. Schließlich überzeugt er die Klägerin, den PKW zu kaufen. Er holt ihn mit seinem Arbeitskollegen ab und stellt den Wagen auf das Gelände des Beklagten. Klägerin darf nicht Probe fahren. Klägerin holt den Wagen ab und stellt sofort Mängel fest. Am nächsten Tag gehts zur Werkstatt. Dort werden zahlreiche Mängel festgestellt. Auto so nicht fahrtüchtig.
Schwerpunkte (vermutlich...):
Antrag zu 1:
- Abgrenzung Kaufvertrag/ Auftrag (habe mich für KV entschieden)
- Mögliche Anfechtung KV (aber wohl nicht anzunehmen, da gleichzeitig auch Nacherfüllung verlangt)
- Stellvertretung des Verkäufers eines Gebrauchtwagenhandels (KV war auf ihn als Privatperson ausgestellt, aber zahlreiche Umstände sprachen dafür, dass er in Vertretung gehandelt haben könnte, z.B. Telefonnummer, eMail, Vertrag auf Gelände des Beklagten geschlossen)
- Sachmangel und die Folgen (insbs. Ausschluss der Gewährleistungsrechte/ Verbrauchsgüterkauf)
- Schadensersatz neben Rücktritt, da Vertrag mit der Werkstatt auf die Klägerin umgeschrieben worden ist, obwohl dieser im Vorfeld auf den Beklagten laufen sollte.
- Zinsen für Rückabwicklung ab Rücktritt + Zinsen für Schadensersatz ab Rechtshängigkeit
Antrag zu 2:
Feststellungsantrag wegen Verzug
Antrag zu 3:
Schadensersatz der vorgerichtlichen RA Kosten, die dieser aber noch nicht von Klägerin verlangt hat.
Fand die Klausur relativ hart, da SV unheimlich lang war und nahezu alles verwertet werden konnte. Kann mir allerdings auch vorstellen, dass es vll. am Ende viele Finten gab und ich dann eher an der "richtigen" Lösung vorbeigesegelt bin. Bin mir zB sehr unsicher, ob es vll. nicht am Ende doch eher ein Auftrag war...das würde dann die Problematik des Verbrauchsgüterkauf entfallen lassen.
In kurz:
Klägerin erklärt Rücktritt, da Auto über schwerwiegende Mängel verfügt. Sie kontaktiert bekannten Verkäufer, der nicht das richtige Auto anbieten kann. Er guckt schließlich im Internet und findet dort einen PKW, der von Privat verkauft wird und den Vorstellungen entspricht. Schließlich überzeugt er die Klägerin, den PKW zu kaufen. Er holt ihn mit seinem Arbeitskollegen ab und stellt den Wagen auf das Gelände des Beklagten. Klägerin darf nicht Probe fahren. Klägerin holt den Wagen ab und stellt sofort Mängel fest. Am nächsten Tag gehts zur Werkstatt. Dort werden zahlreiche Mängel festgestellt. Auto so nicht fahrtüchtig.
Schwerpunkte (vermutlich...):
Antrag zu 1:
- Abgrenzung Kaufvertrag/ Auftrag (habe mich für KV entschieden)
- Mögliche Anfechtung KV (aber wohl nicht anzunehmen, da gleichzeitig auch Nacherfüllung verlangt)
- Stellvertretung des Verkäufers eines Gebrauchtwagenhandels (KV war auf ihn als Privatperson ausgestellt, aber zahlreiche Umstände sprachen dafür, dass er in Vertretung gehandelt haben könnte, z.B. Telefonnummer, eMail, Vertrag auf Gelände des Beklagten geschlossen)
- Sachmangel und die Folgen (insbs. Ausschluss der Gewährleistungsrechte/ Verbrauchsgüterkauf)
- Schadensersatz neben Rücktritt, da Vertrag mit der Werkstatt auf die Klägerin umgeschrieben worden ist, obwohl dieser im Vorfeld auf den Beklagten laufen sollte.
- Zinsen für Rückabwicklung ab Rücktritt + Zinsen für Schadensersatz ab Rechtshängigkeit
Antrag zu 2:
Feststellungsantrag wegen Verzug
Antrag zu 3:
Schadensersatz der vorgerichtlichen RA Kosten, die dieser aber noch nicht von Klägerin verlangt hat.
Fand die Klausur relativ hart, da SV unheimlich lang war und nahezu alles verwertet werden konnte. Kann mir allerdings auch vorstellen, dass es vll. am Ende viele Finten gab und ich dann eher an der "richtigen" Lösung vorbeigesegelt bin. Bin mir zB sehr unsicher, ob es vll. nicht am Ende doch eher ein Auftrag war...das würde dann die Problematik des Verbrauchsgüterkauf entfallen lassen.
01.10.2019, 16:28
Hab auch KV angenommen. Und zudem noch hilfweise Aufrechnung durch Beklagten wegen Nutzung. Wobei Kläger ja keine Nutzung hatte.
War aber abartig lang die Klausur
War aber abartig lang die Klausur
01.10.2019, 16:29
Diese Klausur lief bei uns auch. Materiell rechtlich nicht soo schwer aber der Sachverhalt war einfach viiiel zu lang. Leider hatte ich null Zeit gegen Ende hin, die Anträge zu 2 und 3 hab ich mit ein paar Sätzen abhandeln müssen. Mein Tatbestand ist 1,5 Seiten lang weil ich ihn zum Schluss geschrieben habe. Bin wirklich traurig weil ich noch viel mehr hätte schreiben können aber so ging es wohl vielen.
01.10.2019, 16:30
In Schlagwörtern
Auf 20 Seiten SV
Autokauf
KP Rückforderung nach Rücktritt + ominöse SE Forderung gg Autohändler
FK Annahmeverzug
Vorgerichtliche RA Kosten
Streitverkündung ggü Mitarbeiter
Vertretung des Autohändlers durch Mitarbeiter
Anfechtung
Mangel durch Unfall und Kenntnis
Zurechnung Mitarbeiter zu Autohändler
Frist
Nutzungsausfall des Autohändlers
Beweiserhebung
Streitwertbegründung
Kein Anspruch auf Vollständigkeit
Schwierig? Sau viel jedenfalls.
Viel Erfolg weiterhin
Auf 20 Seiten SV
Autokauf
KP Rückforderung nach Rücktritt + ominöse SE Forderung gg Autohändler
FK Annahmeverzug
Vorgerichtliche RA Kosten
Streitverkündung ggü Mitarbeiter
Vertretung des Autohändlers durch Mitarbeiter
Anfechtung
Mangel durch Unfall und Kenntnis
Zurechnung Mitarbeiter zu Autohändler
Frist
Nutzungsausfall des Autohändlers
Beweiserhebung
Streitwertbegründung
Kein Anspruch auf Vollständigkeit
Schwierig? Sau viel jedenfalls.
Viel Erfolg weiterhin
01.10.2019, 16:33
Ich habe einen Geschäftsbesorgungsvertrag angenommen.... ich dachte es könnte nicht einfach ein Kaufvertrag sein, dachte dass wäre zu einfach....aber ich glaub nicht das ich damit richtig lag....
01.10.2019, 17:02
(01.10.2019, 16:33)NDS Gast schrieb: Ich habe einen Geschäftsbesorgungsvertrag angenommen.... ich dachte es könnte nicht einfach ein Kaufvertrag sein, dachte dass wäre zu einfach....aber ich glaub nicht das ich damit richtig lag....
Glaube gar nicht mal, dass das unbedingt falsch ist. Hab auch KV, aber glaube tatsächlich, dass sich hier beides hören lässt mit ner vernünftigen Begründung. Vor allem hat die Lösung ohne KV auch den netten Aspekt, dass man sich die Gewährleistungssache sparen kann und dann vll. auch mit der Zeit klar kommen kann. Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass da keine Finten waren...dafür war der SV dann wirklich viel zu lang...hab bisher auf jeden Fall von niemandem gehört, dass er fertig geworden ist..
01.10.2019, 17:06
(01.10.2019, 17:02)NRW schrieb:(01.10.2019, 16:33)NDS Gast schrieb: Ich habe einen Geschäftsbesorgungsvertrag angenommen.... ich dachte es könnte nicht einfach ein Kaufvertrag sein, dachte dass wäre zu einfach....aber ich glaub nicht das ich damit richtig lag....
Glaube gar nicht mal, dass das unbedingt falsch ist. Hab auch KV, aber glaube tatsächlich, dass sich hier beides hören lässt mit ner vernünftigen Begründung. Vor allem hat die Lösung ohne KV auch den netten Aspekt, dass man sich die Gewährleistungssache sparen kann und dann vll. auch mit der Zeit klar kommen kann. Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass da keine Finten waren...dafür war der SV dann wirklich viel zu lang...hab bisher auf jeden Fall von niemandem gehört, dass er fertig geworden ist..
Stichwort Verbrauchsgüterkauf. Hab in der Klausur aber AGB angenommen und damit die Haftungsbeschränkung rausgeschmissen. Zwar falsch, aber Ergebnis richtig ?
01.10.2019, 18:59
01.10.2019, 19:13
Jo,ich auch.hab da nicht wirklich ein problem gesehen...